230426-01 AA · Änderungsantrag
FDP-Änderungsantrag: Grundstück Bonn-Mehlem, Im Frankenkeller 3 - Errichtung einer freistehenden Photovoltaikanlage auf einem Haus- und/oder Parkgrundstück Aktenzeichen: 40718/2022 Antrag zur Vorlage
Kerndaten
- Nummer
- 230426-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 15.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 230426-01 AA Antragsteller/in: Andreas Stenz Frank Thomas FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn FDP-Änderungsantrag: Grundstück Bonn-Mehlem, Im Frankenkeller 3 - Errichtung einer freistehenden Photovoltaikanlage auf einem Haus- und/oder Parkgrundstück Aktenzeichen: 40718/2022 Antrag zur Vorlage Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags Der Ausschuss beschließt: 1. Die Bearbeitung der Bauvoranfrage wird fortgeführt. 2. Der Anfragesachverhalt wird präzisiert. 3. Es wird ein Pilotprojekt zur Aufstellung von Energiegewinnungsanlagen durch Sonnenkraft im urbanen Raum entwickelt. 4. Eine Ortsbegehung mit entsprechenden Vertretern der Verwaltung, der Politik und der Sachkunde wird durchgeführt. 5. Verschiedene Varianten von Energiegewinnungsanlagen durch Sonnenkraft und Bewertung deren Wirkung auf das urbane Umfeld, der Wirkung auf Grünland und Parkanlagen werden betrachtet. 6. Die aktuellen Entwicklungen der Bundesgesetzgebung zu Ausnahmeregelungen bei der Genehmigung von erneuerbaren Energien im kommunalen Geschehen werden berücksichtigt. Begründung Der Klimawandel ist Gegenwart. Jede sinnvolle Überlegung zur Minderung der Auswirkung der Klimawandels ist genau in den Blick zu nehmen.Seite 1 von 2 Seite 2 Das Energiegewinnungsanlagen durch Sonnenkraft eine sehr positive Wirkung zur CO2 minimierte Energiegewinnung entfalten, ist hinlänglich bekannt und wird hier nicht weiter dargelegt. Die Stadtverwaltung verlangt, mit dem in Diskussion befindlichen Klimaplan, der Bevölkerung eine erhebliche, mehr oder minder wirksame, Anstrengung ab, um die Auswirkungen des Klimawandel zu minimieren. Gleichzeitig soll investitionswillige Bürger für eine Energieanlage eine Ablehnung erhalten, obwohl diese Anlage eine positive Wirkung bezüglich der CO2 Einsparung hat. Das ist zu kurz gesprungen. Von Seiten der Bundesregierung wurde zum 29.Juli 2022 gesetzlich festgelegt, das die erneuerbaren Energien im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen. Somit können leichter Ausnahmeregelungen bei der Genehmigung von Energiegewinnungsanlagen durch Sonnenkraft erteilt werden. Durch die Wahl einer geeigneten Anlage können auch andere positive Wirkungen erzielt werden, wie die Verschattung von Grünflächen, die dadurch einer geringeren Verdunstung ausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund sind Verwaltung und Politik gefordert neue Wege zu gehen und anhand der hier vorliegenden besonderen Möglichkeit, ein begleitetes Pilotprojekt auf den Weg zu bringen. Durch eine Ortbegehung können zusätzlich Erkenntnisse, Sichtweisen und Möglichkeiten entwickelt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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