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230426-01 AA · Änderungsantrag

FDP-Änderungsantrag: Grundstück Bonn-Mehlem, Im Frankenkeller 3 - Errichtung einer freistehenden Photovoltaikanlage auf einem Haus- und/oder Parkgrundstück Aktenzeichen: 40718/2022 Antrag zur Vorlage

Nummer
230426-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 230426 Grundstück Bonn-Mehlem, Im Frankenkeller 3 - Errichtung einer freistehenden Photovoltaikanlage auf einem Haus- und/oder Parkgrundstück Aktenzeichen: 40718/2022

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Änderungsantrag
öffentlich
230426-01 AA
Antragsteller/in:
Andreas Stenz
Frank Thomas
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
FDP-Änderungsantrag: Grundstück Bonn-Mehlem,
Im Frankenkeller 3
- Errichtung einer freistehenden Photovoltaikanlage
auf einem Haus- und/oder
Parkgrundstück
Aktenzeichen: 40718/2022
Antrag zur Vorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Ausschuss beschließt:
1. Die Bearbeitung der Bauvoranfrage wird fortgeführt.
2. Der Anfragesachverhalt wird präzisiert.
3. Es wird ein Pilotprojekt zur Aufstellung von Energiegewinnungsanlagen
durch Sonnenkraft im urbanen Raum entwickelt.
4. Eine Ortsbegehung mit entsprechenden Vertretern der Verwaltung, der
Politik und der Sachkunde wird durchgeführt.
5. Verschiedene Varianten von Energiegewinnungsanlagen durch
Sonnenkraft und Bewertung deren Wirkung auf das urbane Umfeld, der
Wirkung auf Grünland und Parkanlagen werden betrachtet.
6. Die aktuellen Entwicklungen der Bundesgesetzgebung zu
Ausnahmeregelungen bei der Genehmigung von erneuerbaren
Energien im kommunalen Geschehen werden berücksichtigt.
Begründung
Der Klimawandel ist Gegenwart.
Jede sinnvolle Überlegung zur Minderung der Auswirkung der Klimawandels ist
genau in den Blick zu nehmen.Seite 1 von 2
Seite 2
Das Energiegewinnungsanlagen durch Sonnenkraft eine sehr positive Wirkung
zur CO2 minimierte Energiegewinnung entfalten, ist hinlänglich bekannt und
wird hier nicht weiter dargelegt.
Die Stadtverwaltung verlangt, mit dem in Diskussion befindlichen Klimaplan,
der Bevölkerung eine erhebliche, mehr oder minder wirksame, Anstrengung ab,
um die Auswirkungen des Klimawandel zu minimieren.
Gleichzeitig soll investitionswillige Bürger für eine Energieanlage eine
Ablehnung erhalten, obwohl diese Anlage eine positive Wirkung bezüglich der
CO2 Einsparung hat. Das ist zu kurz gesprungen.
Von Seiten der Bundesregierung wurde zum 29.Juli 2022 gesetzlich festgelegt,
das die erneuerbaren Energien im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen.
Somit können leichter Ausnahmeregelungen bei der Genehmigung von
Energiegewinnungsanlagen durch Sonnenkraft erteilt werden.
Durch die Wahl einer geeigneten Anlage können auch andere positive
Wirkungen erzielt werden, wie die Verschattung von Grünflächen, die dadurch
einer geringeren Verdunstung ausgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund sind Verwaltung und Politik gefordert neue Wege zu
gehen und anhand der hier vorliegenden besonderen Möglichkeit, ein
begleitetes Pilotprojekt auf den Weg zu bringen.
Durch eine Ortbegehung können zusätzlich Erkenntnisse, Sichtweisen und
Möglichkeiten entwickelt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de