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230422 · Beschlussvorlage

Genehmigung der Planung LPH 3 zum Ausbau des von der Ludwig-Erhard-Allee abgehenden öffentlichen Erschließungsstichs zum Gelände des im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden künftigen EU Standorts des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)

Nummer
230422
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
28.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Empfehlung
  2. Sitzung der Baumkommission 22.05.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Naturschutzbeirates 31.05.2023 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Empfehlung
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230422
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der Planung LPH 3 zum Ausbau des
von der Ludwig-Erhard-Allee abgehenden
öffentlichen Erschließungsstichs zum Gelände des
im Eigentum der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden künftigen
EU Standorts des Europäischen Zentrums für
mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.05.2023 Empfehlung
Baumkommission 22.05.2023 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Empfehlung
Naturschutzbeirat 31.05.2023 Entscheidung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der von der Verwaltung vorgelegten Planung LPH 3 zur erstmaligen
Herstellung des von der Ludwig-Erhard-Allee abgehenden öffentlichen
Erschließungsstichs zum Gelände des im Eigentum der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden künftigen EU Standorts des
Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) wird
zugestimmt.
Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den
tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus
technischen bzw. tatsächlichen Gründen geändert werden muss.
(Entscheidung: Bezirksvertretung Bad Godesberg)
2. Der Fällung der 9 satzungsgeschützten Bäume im Bereich des Er-
schließungsstichs, wird zugestimmt.
(Entscheidung: Bezirksvertretung Bad Godesberg)
3. Der Naturschutzbeirat stimmt der Fällung der 10 Alleebäume (5 Plata-Seite 1 von 11
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nen und 5 Baumhasel) an der Ludwig-Erhard-Allee im Zusammenhang
mit der Herstellung des öffentlichen Erschließungsstiches zu. Alle, bis
auf zwei aus Platzgründen nicht durchführbare, Ersatzpflanzungen wer-
den im Plangebiet entlang der Erschließungsstraße durchgeführt und so
geplant, dass die Länge als auch der Charakter der Allee dennoch lang-
fristig gestärkt wird.
(Entscheidung: Naturschutzbeirat)
Begründung
1. Bei der Bewerbung des Bundes um die Ansiedlung der Europäischen
Zentrale für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) wurde in Aussicht
gestellt, dass das EZMW ab 2026 in einem Neubau an der Ludwig-
Erhard-Allee angesiedelt werden kann.
Um dies sicherzustellen und um im Zeitplan zu bleiben erfolgt die
parallele Einbringung der Beschlussvorlage „Genehmigung der von der
Verwaltung vorgelegten Planung LPH 3 zur erstmaligen Herstellung des
von der Ludwig-Erhard-Allee abgehenden öffentlichen
Erschließungsstichs zum Gelände des im Eigentum der Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden künftigen EU Standorts des
Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)“ mit
der Beschlussvorlage Nummer 230693 „Stellungnahmen sowie
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6819-
1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, „Carlo-Schmid-
Straße“ (EZMW)“.
§ 12 Absatz 1 Baugesetzbuch gibt vor, dass der „Satzungsbeschluss
des Bebauungsplanes Nr. 6819-1 Ludwig-Erhard-Allee/Carlo-Schmid-
Straße (EZMW)“ nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch erst erfolgen kann,
wenn der Vorhabenträger sich mittels Durchführungsvertrag verpflichtet
hat, die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Die in dem
Durchführungsvertrag enthaltene Regelung zur Herstellung der
öffentlichen Erschließungsanlagen setzt die Genehmigung der Planung
durch die Bezirksvertretung voraus. Die Beratung und Entscheidung
über die Vorlage zur Genehmigung der Planung LPH 3 ist somit
Grundvoraussetzung für den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens
und wird daher in gleicher Sitzung beraten bzw. entschieden.
Zur Erschließung des EZMW ist abgehend von der Ludwig-Erhard-
Allee ein Erschließungsstich erforderlich.
Der notwendige Erschließungsstich soll der von dem Ingenieurbüro DK-
Teamplan GmbH erstellten Planung LPH 3 entsprechend durch die
Vorhabenträgerin BIMA hergestellt werden.
Die Straßenplanung entspricht den Festsetzungen des zum
Satzungsbeschluss anstehenden Bebauungsplanes Nr. 6819-1 Ludwig-
Erhard-Allee/Carlo-Schmid-Straße (EZMW).Seite 2 von 11
Seite 3
Die Planung sieht eine dem bereits bestehenden Einmündungsbereich
Carlo-Schmid-Straße entsprechenden Ausbau der öffentlichen
Verkehrsfläche zum geplanten EZMW vor. Vorgesehen ist ein Ausbau
im Separationsprinzip mit einer asphaltierten Fahrbahn und einem
einseitig verlaufenden Gehweg zur bestehenden Bushaltestelle Ludwig-
Erhard-Straße in Plattenbauweise.
Bei der Planung wurden die Beeinträchtigungen/Erdbewegungen im
Denkmalbereich Rheinaue minimiert. Daher ist die Bushaltestelle nur
barrierearm zu erreichen (Längsgefälle von bis zu 8 Prozent).
Eine barrierefreie Erschließung des EZMW ist über die
Stadtbahnhaltestelle Robert-Schuman-Platz gegeben.
2. Baumschutzsatzung
Im Rahmen der Herstellung des Erschließungsstichs müssen im Bereich
des Denkmals Rheinaue mehrere städtische Gehölze entfernt werden,
welche teils unter den Schutz der Baumsatzung fallen.
Zudem wird in den statisch wirksamen Wurzelbereich mehrerer
städtischer Gehölze eingegriffen, welche teils unter den Schutz der
Baumsatzung fallen. Die satzungsgeschützten Bäume sind der Anlage 7
“Liste satzungsgeschützte Bäume” zu entnehmen.
3. Gesetzlich geschützte Alleebäume
Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind (gem. § 41
LNatSchG / § 29 BNatSchG) gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von
Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung
oder nachteiligen Veränderung führen können, sind demnach verboten.
Bei unvermeidbarer Fällung muss eine Befreiung von den Ge- und
Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes (gem. § 67 BNatSchG) bei
der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Die Befreiung durch
die UNB ist mit der Verpflichtung von Ersatzpflanzungen zur
Kompensation des Eingriffs in die Allee verbunden. Der
Naturschutzbeirat ist zu beteiligen.
Notwendige Ersatzpflanzungen für die unvermeidbare Fällung von
Alleebäumen sind so durchzuführen, dass der Alleencharakter in seiner
Gesamtheit unterstützt und gefördert wird.
Sämtliche Gehölze liegen im Bereich der künftig nach Beschluss über
den Bebauungsplan Nr. 6819-1 Ludwig-Erhard-Allee/Carlo-Schmid-
Straße (EZMW) festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche bzw. grenzen
unmittelbar an die öffentliche Verkehrsfläche an. Auf den
landschaftspflegerischen Fachbeitrag, in dem die gesamte
naturschutzrechtliche Kompensation als auch die Ersatzpflanzungen für
satzungsgeschützten Baumbestand dargelegt ist, wird verwiesen.
Als Ersatz werden nachfolgende Bäume in unmittelbarer Nähe zum
Standort der zu fällenden Bäume gepflanzt:Seite 3 von 11
Seite 4
- 4x Art “Platane” (Platanus x hispanica)
- 4x Art „Baumhasel“ (Corylus colurna)
Die Standortwahl für die Neupflanzungen wird im Zuge der
Erschließungsplanung LPH 5 unter Aspekten der Kanalunterhaltung und
des Wurzelschutzes ggf. optimiert.
Die jeweiligen zur Erschließung notwendig zu entfallenden Gehölze
sowie deren Ersatzpflanzungsstandort können dem Lageplan
Regelquerschnitte und Profile Verkehrsanlagen EZMW Städtisches
Grundstück (Siehe Anlage 1) entnommen werden.
Zum Schutz des nicht betroffenen, zu erhaltenden Baumbestands
werden geeignete Maßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege* 3.11 und DIN
18920 durchgeführt. Damit verbunden ist das zwingende Aufstellen
ortsfester Baumschutzzäune zur Vermeidung baubedingter
Verdichtungen um den Wurzelbereich bzw. Schäden am Baumkörper.
Anlage/n
1 01 Lageplan Verkehrsanlagen RQ Profile (öffentlich)
2 02 Lageplan Beschilderung Markierung (öffentlich)
3 03 Anlage Straßenbau (öffentlich)
4 04 Lageplan Baumstandorte (öffentlich)
5 05 Baumfällungen Zufahrt (öffentlich)
7 07 Liste satzungsgeschützer Bäume (öffentlich)Seite 4 von 11
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Anlage 7 zur Beschlussvorlage 230422
Liste satzungsgeschützter Bäume
Lfd. Nr. Gutachter-
Nr.
Baum-ID Art STU in
cm
5 26A 31280 Platane 110
4 32 31254 Platane 138
3 -Nicht
erfasst-
31222 Platane
2 45 31188 Platane 101
1 48 31160 Platane 135
11 120A 31201 Baumhasel 116
12 121A 31219 Baumhasel 101
14 122 A 31248 Baumhasel 110
10 25A 31259 Baumhasel 107
13 138A * 31235 Baumhasel < 100cm
* Kein Satzungsschutz; aber AlleenschutzSeite 11 von 11

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Datenstand: 03.11.2026, 00:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de