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230420 · Beschlussvorlage

Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Theaterplatz 1b (Gemarkung Godesberg, Flur 4, Flurstück 32) - Erweiterung der Außengastronomie-Fläche Aktenzeichen: 40884/2022

Nummer
230420
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230420
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Theaterplatz 1b
(Gemarkung Godesberg, Flur 4, Flurstück 32)
- Erweiterung der Außengastronomie-Fläche
Aktenzeichen: 40884/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, das
Vorhaben abzulehnen, da aus städtebaulicher Sicht erhebliche Bedenken
bestehen und es zudem den Vorgaben der Gestaltungssatzung Bad
Godesberg widerspricht.
Begründung
Beantragt wird die Erweiterung einer bestehenden Außengastronomiefläche.
Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
8117-9 vom 28.06.1969, zuletzt ergänzt am 22.02.2012, der hier ein Kerngebiet
ausweist.
Die bereits bestehende Außengastronomie soll um weitere 48 Sitzplätze
erweitert werden. Die beantragte Erweiterung der Außengastronomie befindet
sich, wie die bereits bestehenden 120 Sitzplätze der Außengastronomie, auf
städtischen Grundstücksflächen, die innerhalb eines Kerngebietes als
öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen sind.
Aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht kann dem Vorhaben aus
folgenden Gründen nicht zugestimmt werden:
1. Die Außengastronomie ist vor fremden Ladenlokalen geplant, wodurch deren
Schaufensterzugänglichkeit einschränkt wird.
2. Die schon vorhandenen Fahrradabstellplätze müssten entfernt werden, ein
Entfall dieser Abstellmöglichkeiten zu Gunsten der Außengastronomie kann
jedoch nicht befürwortet werden.
3. Der Durchgang zur Koblenzer Straße wird für Passanten stark eingeengt
bzw. eingeschränkt.Seite 1 von 3
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4. Das Vorhaben verstößt gegen die Vorgaben des § 13 der
Gestaltungssatzung Bad Godesberg, wonach ein Abstand zu
Nachbarbereichen vorgeschrieben ist.
5. Die notwendigen Stellplätze können nicht nachgewiesen werden. Eine
Ablösung kann nicht in Betracht kommen.
Die Verwaltung kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass das angefragte
Vorhaben nicht zulässig ist und daher abzulehnen ist.
Anlage/n
1 40884_2022_öPlan (öffentlich)
2 40884_2022_nöPlan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 20:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de