230420 · Beschlussvorlage
Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Theaterplatz 1b (Gemarkung Godesberg, Flur 4, Flurstück 32) - Erweiterung der Außengastronomie-Fläche Aktenzeichen: 40884/2022
Kerndaten
- Nummer
- 230420
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 230420 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Theaterplatz 1b (Gemarkung Godesberg, Flur 4, Flurstück 32) - Erweiterung der Außengastronomie-Fläche Aktenzeichen: 40884/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, das Vorhaben abzulehnen, da aus städtebaulicher Sicht erhebliche Bedenken bestehen und es zudem den Vorgaben der Gestaltungssatzung Bad Godesberg widerspricht. Begründung Beantragt wird die Erweiterung einer bestehenden Außengastronomiefläche. Das Vorhabengrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8117-9 vom 28.06.1969, zuletzt ergänzt am 22.02.2012, der hier ein Kerngebiet ausweist. Die bereits bestehende Außengastronomie soll um weitere 48 Sitzplätze erweitert werden. Die beantragte Erweiterung der Außengastronomie befindet sich, wie die bereits bestehenden 120 Sitzplätze der Außengastronomie, auf städtischen Grundstücksflächen, die innerhalb eines Kerngebietes als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesen sind. Aus städtebaulicher und verkehrlicher Sicht kann dem Vorhaben aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden: 1. Die Außengastronomie ist vor fremden Ladenlokalen geplant, wodurch deren Schaufensterzugänglichkeit einschränkt wird. 2. Die schon vorhandenen Fahrradabstellplätze müssten entfernt werden, ein Entfall dieser Abstellmöglichkeiten zu Gunsten der Außengastronomie kann jedoch nicht befürwortet werden. 3. Der Durchgang zur Koblenzer Straße wird für Passanten stark eingeengt bzw. eingeschränkt.Seite 1 von 3 Seite 2 4. Das Vorhaben verstößt gegen die Vorgaben des § 13 der Gestaltungssatzung Bad Godesberg, wonach ein Abstand zu Nachbarbereichen vorgeschrieben ist. 5. Die notwendigen Stellplätze können nicht nachgewiesen werden. Eine Ablösung kann nicht in Betracht kommen. Die Verwaltung kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass das angefragte Vorhaben nicht zulässig ist und daher abzulehnen ist. Anlage/n 1 40884_2022_öPlan (öffentlich) 2 40884_2022_nöPlan (nichtöffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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