230418 · Mitteilungsvorlage
Mitteilungsvorlage über eingeleitete Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-Bezug
Kerndaten
- Nummer
- 230418
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230418 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Mitteilungsvorlage über eingeleitete Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-Bezug Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 09.03.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung informiert regelmäßig über Vergabeverfahren und Beschaffungen mit IT-Bezug Seit der letzten Mitteilungsvorlage über eingeleitete Vergabeverfahren (Vorlage 221493) erfolgte für folgende Maßnahmen die Einleitung eines Vergabeverfahrens: 221609 Einleitung des Vergabeverfahrens – Ausschreibung/Vergabe/ Beauftragung Ersatzbeschaffung AVA-Verfahrens durch eine GAEB- zertifizierte, cloudbasierte Lösung Die technischen Ämter, das SGB sowie das Referat Vergabedienste bedienen sich seit Jahrzehnten einer Software zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen. Diese Leistungsverzeichnisse können mithilfe des GAEB-Standards (GAEB=Gemeinsamer Ausschuss für Elektronik im Bauwesen als Unterausschuss des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA)) unter den am Bau Beteiligten (Architekten, Ingenieure, Fachämter, Rechnungsprüfung, Referat Vergabedienste und natürlich den Baufirmen) ausgetauscht werden. Der Standard ermöglicht u.a. das Einlesen elektronischer Angebote, die rechnerische Prüfung, Abrechnung etc.. Das Produkt des derzeitigen Vertragspartners hat die stetige Entwicklung in diesem Bereich fachinhaltlich nicht zufriedenstellend nachvollzogen, so dass von den rund 250 Mitarbeitenden eine zeitraubende, antiquierte Bearbeitung kritisiert wird und zum anderen der Datenaustausch der Beteiligten untereinander nicht reibungslos funktioniert. Im Rahmen der elektronischen Angebotsabgabe ist dies allerdings zwingend. Vor diesem Hintergrund hat der verwaltungsseitige Lenkungsausschuss Digitale Transformation einer Ablösung der bisherigen IT- Lösung zugestimmt. Unter Federführung des Referates Vergabedienste wurden die Anforderungen an das System definiert. Aufgrund der technischen Anforderungen und personellen Ressourcen wird der dringende Wunsch geäußert, eine Cloud- Lösung zu beschaffen, zumal schon derzeit die Unterstützung für das vorhandene Programm kaum noch gewährleistet werden kann. Der Vorteil der Cloud-Lösung besteht darin, dass jegliche Updates vom Vertragspartner eigenständig eingepflegt werden können und zeitnah zur Verfügung stehen.Seite 1 von 4 Seite 2 Auf dem Markt gibt es eine größere Anzahl an AVA-Anwendungen (AVA=Aufstellung/Vergabe/Abrechnung). Von Bedeutung ist hier, dass diese dem aktuellen GAEB-Standard entsprechen und zertifiziert sind. Die Zertifizierung erfolgt durch den Bundesverband Bausoftware in Abstimmung mit dem GAEB. Nach einer ausführlichen Marktrecherche konnten zwei Unternehmen identifiziert werden, die beide grundsätzlichen Anforderungen erfüllen. Diese sollen im Wege einer Verhandlungsvergabe gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 2 und 3 UVgO zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Das Vergabeverfahren wurde inzwischen abgeschlossen, das Produkt befindet sich in der Einführung 221688 Einleitungsbeschluss Elternbeitragsverfahrens Es ergabt sich die Notwendigkeit das bisher eingesetzte Programm KIDO zur Berechnung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen abzulösen. Der IT- Hersteller hat das Programm KIDO abgekündigt und wird eine Weiterentwicklung sowie Wartung und Support bereits im Jahr 2023 nicht mehr betreiben. Aktuell werden aus diesem Programm die Daten über eine Schnittstelle an KIDO übertragen. Eine Softwarepflege ist aufgrund der Abkündigung künftig nicht mehr gewährleistet, sodass künftige Gesetzes- und Satzungsänderungen nicht mehr in der IT-Anwendung angepasst werden können. Im Bereich der Vermittlung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen ist im Jugendamt seit 2018 das Programm Kita-Planer II (Kita-Net Bonn) v im Einsatz. Der Hersteller hat ebenfalls ein Modul zur Abrechnung der Elternbeiträge im Portfolio. Dies ist ist in anderen Bundesländern, jedoch bisher nicht in NRW im Einsatz. Da die Stadt Leverkusen derzeit an einer solchen Umsetzung arbeitet, könnte dieses Modul gemeinsam mit der Stadt Leverkusen weiterentwickelt bzw. an die KiBiz-Regelungen und an die städtischen Satzungen angepasst werden. Es besteht die Absicht, das dann fertig entwickelte Modul „Elternbeitragsverfahren“ im Anschluss zu erwerben und in das Kita-Net Bonn zu integrieren. Die Notwendigkeit der Einbindung des Elternbeitragsverfahren in das Programm ergibt sich auch daraus, dass alle notwendigen Daten direkt aus dem Kita-Planer II (Kita-Net Bonn) übernommen werden können. Das Programm Kita-Planer II ist bereits etabliert und es gibt bereits ein Kita-Net- Service-Team, welches hier den Support übernehmen kann. Eine weitere IT- Anwendung, welche die gesetzlichen Anforderungen des Landes NRW berücksichtigt und sich über IT-Schnittstellen an weitere IT-Anwendungen anbinden lässt, ist als Alternative nicht verfügbar. Das Vergabeverfahren ist inzwischen abgeschlossen, das Produkt befindet sich in der Einführung 222070 Einleitungsbeschluss Parkausweisverfahren Derzeit setzen die Bürgerdienste zur Ausstellung von Bewohnerparkausweisen das Verfahren OK.Verkehr ein. Das Verfahren wird durch den externen Dienstleister regio iT betrieben und bereitgestellt. Das Verfahren OK.Verkehr bietet zu Bewohnerparkausweisen derzeit keine Möglichkeit Online-VorgängeSeite 2 von 4 Seite 3 im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umzusetzen und wird dies mit der IT-Anwendung künftig auch nicht realisieren können. Um die Lücke der fehlenden Onlinedienstleistungen mit einer medienbruchfreien Sachbearbeitung zu Bewohnerparkauswiesen schließen, zusätzlich aber auch noch weitere Fachbereiche der Bürgerdienste digital zu ertüchtigen und weitere Onlinedienstleistungen umzusetzen (z. B. im Bereich der Verkehrslenkung bzw. Onlineanträge für Parkerlaubnisse für Handwerksbetriebe), ist die Beschaffung des Fachverfahrens VOIS|PAM vorgesehen. Über die Einleitung dieses Verfahrens wurde im UADO am 08.11.2022 berichtet. Das Vergabeverfahren ist inzwischen abgeschlossen, das Produkt VOIS/PAM befindet sich in der Einführung 221475 Einleitungsbeschluss Führerscheinverfahren Aktuell arbeiten ca. 65 Mitarbeitende bei den Bürgerdiensten mit dem Führerscheinverfahren, welches seit 1.5.2007 im Einsatz ist. Eine Weiterentwicklung der Software selbst, IT-Schnittstellen und von Online- Dienstleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz erfolgt nicht mehr. Aufgrund des Alters der Software ist mit einer kompletten Neuausrichtung sowie eine baldige Abkündigung der Wartung und des Supports im Jahr 2023 zu rechnen. Da ein Produktupdate und eine Weiterentwicklung der Software insgesamt nicht in Aussicht steht, ist es ein Hauptziel, die Betriebs- und Einsatzfähigkeit des Führerscheinverfahrens sicher zu stellen. Um Ausfallzeiten zu vermeiden, ist dabei eine ausreichende Vorlaufzeit für die Datenmigration, Teststellung, Schulung und Umstellung in den Einsatzbetrieb erforderlich. Mit der Ersatzbeschaffung soll zudem eine moderne und barrierefreie Arbeitsoberfläche für die Mitarbeitenden sowie eine Erweiterung des Online- Dienstleistungsangebotes umgesetzt werden. Um diese Ziele zu realisieren, ist eine moderne IT-Softwarearchitektur für den betrieblichen Einsatz erforderlich. Das Vergabeverfahren ist inzwischen abgeschlossen, das Produkt VOIS/FSW wird ab 04.2023 eingeführt, Einführung soll bis 31.12.2023 abgeschlossen sein 222172 Einleitungsbeschluss IT-Anwendung für die Betreuung bei Wohnungsnotfälle und Unterkunftsmanagement für Flüchtlinge und Obdachlose Das Sachgebiet Fachstelle für Wohnungsnotfälle besteht u.a. aus dem Belegungsmanagement für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Wohnungslose, aus der Sozialarbeit sowie aus dem Team für die Bearbeitung der Wohnungssicherungsanträge. Alle Gruppen arbeiten derzeit mit unterschiedlichen Softwarelösungen und speichern ihre Dokumentationen zusätzlich auf städtischen Servern ab. Zu den beiden bislang eingesetzten IT-Anwendungen zur Betreuung bei Wohnungsnotfälle sowie der Übergangsheime wird die bisherige Software- Wartung und Betreuung zum Jahresende 2022 auslaufen. Um die Belegung der Unterkünfte zu betreuen und Kostenaufwände zu verwalten, ist eine IT- Ersatzbeschaffung zeitnah notwendig. In dem Zusammenhang würden künftig alle erforderlichen Informationen zentral in einer IT-Anwendung geführt, welches die Sachbearbeitung erleichtert. Das Vergabeverfahren wird am 14. März 2023 abgeschlossen.Seite 3 von 4 Seite 4 222250 Einleitungsbeschluss Vermessungsrissverwaltung und Unterlagenportal Im jetzigen Bonner Vermessungsrissverwaltungssystem, welches auf der Basis des Geoinformationssystemsaufgebaut wurde, können Dokumente georeferenziert und mit beschreibenden Daten versehen abgelegt und verwaltet sowie externen Kunden bereitgestellt werden. Die Daten werden sowohl von verschiedenen internen Stellen (Amt 61, Amt 62, Amt 63, Amt 66) benutzt als auch von externen Vermessungsdienstleitern und Notaren. Schnittstellen oder eine notwendige Weiterentwicklung bietet das jetzige System nicht mehr. Ein System zur Erfassung und Bereitstellung dieser Dokumente ist zwingend notwendig, damit die Aufgaben des Liegenschaftskatasters weiter zu 100% ausgeführt werden können. Nach §14 VermKatG NRW stellen die Katasterbehörden die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters zur Nutzung bereit. Hierzu gehören ebenfalls die Vermessungsunterlagen, welche den Vermessungsstellen zur Durchführung der Vermessungen im Liegenschaftskataster dienen. Jüngst wurden die Vermessungsunterlagen vom Innenministerium NRW als Open Data erklärt. Über ein zentrales Vermessungsunterlagenportal (VUP) des Landes NRW bieten fast alle der 53 katasterführenden Stellen ihre Daten, oft parallel zu eigenen kommunalen Lösungen, an. Durch eine zentrale Authentifizierung ist es hiermit möglich, den digitalen Vertrieb der Daten vollständig zu gewährleisten. Es handelt sich in Bonn um ca. 100.000 Vermessungsrisse sowie Einmessungsskizzen von Aufnahmepunkten und Nivellementpunkten sowie Grenzniederschriften. Geobasis NRW stellt über das VUP eine Lösung bereit, über die, die in den einzelnen katasterführenden Stellen verwalteten Vermessungsunterlagen zentral abgerufen werden können. Zukünftig können die externen Vermessungsstellen auch die eigenen Vermessungsunterlagen hierüber den Katasterbehörden im Sinne eines digitalen Workflows bereitstellen. Diese Lösung erfordert jedoch bei den katasterführenden Stellen die Bedienung einer SOAP-Schnittstelle, die vom jetzigen System nicht bereitgestellt werden kann. Weiterhin besteht mit dem jetzigen System keine Möglichkeit die Daten an das zentrale Dokumentenmanagementsystem der Stadtverwaltung zu koppeln, um die notwendige Archivierung der Dokumente zu gewährleisten. Es soll daher eine Software-Lösung zur Verwaltung der georeferenzierten Vermessungsunterlagen beschafft werden, welche auch eine Anbindung an das Landes Vermessungsunterlagenportal (VUP) beinhaltet, um darüber der gesetzlich vorgeschriebenen internen und öffentlichen Bereitstellung der Unterlagen nachzukommen. Die Einleitung des Vergabeverfahrens ist am 01.02.2023 beschlossen worden. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de