230409 · Beschlussvorlage
Grundstück Bonn-Beuel, Elsa-Brändström-Str. 11, 13 (Gemarkung Beuel, Flur 71, Flurstück 103) - Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Wohngebäuden mit je 4 WE und Tiefgarage Aktenzeichen: 40498/2022
Kerndaten
- Nummer
- 230409
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Grundstück Bonn-Beuel, Elsa-Brändström-Str. 11, 13 (Gemarkung Beuel, Flur 71, Flurstück 103) - Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Wohngebäuden mit je 4 WE und Tiefgarage Aktenzeichen: 40498/2022
- FDP-Änderungsantrag: Grundstück Bonn-Beuel, Elsa-Brändström-Str. 11, 13 (Gemarkung Beuel, Flur 71, Flurstück 103) - Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Wohngebäuden mit je 4 WE und Tiefgarage Aktenzeichen: 40498/2022 Antrag zur Vorlage
- FDP-Änderungsantrag-Grundstück Bonn-Beuel, Elsa-Brändström-Str. 11, 13 (Gemarkung Beuel, Flur 71, Flurstück 103) - Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Wohngebäuden mit je 4 WE und Tiefgarage Aktenzeichen: 40498/2022 Antrag zur Vorlage 230409
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.649 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 230409 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn-Beuel, Elsa-Brändström-Str. 11, 13 (Gemarkung Beuel, Flur 71, Flurstück 103) - Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Wohngebäuden mit je 4 WE und Tiefgarage Aktenzeichen: 40498/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen, weil sich das Vorhaben in seiner beantragten Form nicht in die Eigenart der näheren Umgebung im Sinne von § 34 BauGB einfügt sowie die Erschließung nicht gesichert ist. Begründung Beabsichtigt ist die Errichtung von zwei Wohngebäuden mit je vier Wohneinheiten und Tiefgarage im rückwärtigen Bereich. Die vorgesehene Anbautiefe des Neubauvorhabens, ausgehend von der Elsa-Brändström-Straße liegt im Mittel bei circa 56 Meter, die rückwärtige im Mittel bei circa 68 Meter. Die Zulässigkeit des angefragten Vorhabens richtet sich nach den Inhalten und Vorgaben des § 34 BauGB, hier nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Eigenart der näheren Umgebung wird geprägt von einer offenen, überwiegend zweigeschossigen Bebauung, die der eines reinen Wohngebietes entspricht. Das Bauvorhaben widerspricht in folgenden Punkten den planungsrechtlichen Vorgaben: Gegen den Umfang der geplanten überbauten Grundstücksflächen bestehen massive Bedenken, da in der vorgesehenen Tiefe und Größe der Grundstücksflächen sowohl im Bereich der Elsa-Brändström-Straße, als auch der Heinrich-Heine-Straße bisher keine vergleichbare Bebauung in 2. Baureihe vorhanden ist.Seite 1 von 2 Seite 2 Daneben werden auch im Hinblick auf den nicht unmittelbar der Charakteristik, der Eigenart der näheren Umgebung entsprechenden Versiegelungsgrad der Bebauung in zweiter Reihe Bedenken erhoben. Des Weiteren bestehen städtebauliche Bedenken, da das geplante Vorhaben mit einer erheblichen Flächenversiegelung einhergeht und der dort vorhandene intensive, gewachsene Baumbestand zerstört würde. Aus verkehrsplanerischer Sicht bestehen Bedenken, da die geplante etwa 45 m lange Zufahrt mit lediglich 3,00 m Breite knapp bemessen ist sowie die Zufahrt zwischen zwei Wohnhäusern liegt, sodass eine Anfahrt durch die Feuerwehr als problematisch betrachtet wird. Zudem ist weder die verkehrliche noch die entwässerungstechnische Erschließung gesichert. Aufgrund der beschriebenen Rechtslage beabsichtigt die Verwaltung, wie auch entsprechend früherer Anträge, den Antrag auf Vorbescheid abzulehnen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de