230400-01 · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Große Anfrage: Dreifachhalle für den Handballsport in Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 230400-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 10.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230400-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV CDU-Große Anfrage: Dreifachhalle für den Handballsport in Beuel Beratungsfolge Sportausschuss 09.03.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zum derzeitigen Stand in Sachen „Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Dreifachhalle für den Handballsport im Stadtbezirk Beuel (DS 201195)“ berichtet die Verwaltung Folgendes: Die oben genannte Vorlage wurde im August 2020 mit dem Ergebnis beschlossen, dass eine neue Dreifachhalle mit Tribüne für mindestens 500 Zuschauende errichtet werden soll. Grundlage ist das Gutachten zur Sportentwicklung, welches Bedarfe einer Sporthalle, insbesondere für den Handballsport im Stadtbezirk Beuel, festgestellt hatte. In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurde von der Verwaltung unter Federführung des SGB intensiv geprüft, welcher Standort für eine neue Halle in Frage kommen könnte. Die Ergebnisse der Prüfungen, die nachfolgend aufgeführt werden, sind verwaltungsintern abgestimmt worden: • Tennenplatz an der IGS Beuel Hier spricht sich das Schulamt gegen die Inanspruchnahme aus. Das Gelände wird als überbaubare Grundstücksfläche unabweisbar für die anstehende Grundsanierung der IGS Beuel benötigt. Dort sollen Containerklassen aufgestellt werden. • Fläche in Nachbarschaft zur IGS Beuel Diese Fläche ist Teil der vom Rat beschlossenen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme WTP I und unterliegt somit den dort definierten Zielsetzungen für eine wohnbauliche und gewerbliche Nutzung für den Geltungsbereich der Maßnahme. Die Errichtung einer großen Sporthalle von gesamtbezirklicher oder gar überbezirklicher Bedeutung gehört nicht zu den Zielen der Entwicklungsmaßnahme. Da hier Fördermittel des Landes geflossen sind, müsste für eine Änderung der Entwicklungsziele eine Zustimmung des Fördergebers eingeholt werden. • Gartenflächen an der Limpericher Straße An der Limpericher Straße befinden sich südlich eines Tennisplatzes Gartenflächen, die im städtischen Eigentum stehen. Die Größe und der Zuschnitt dieser Flächen wärenSeite 1 von 3 Seite 2 für eine Dreifachsporthalle gerade ausreichend. Allerdings verläuft unterhalb des Grundstücks der Hauptsammelkanal, der nach Angaben des Tiefbauamtes nicht überbaut werden darf. Außerdem stehen keine Kapazitäten für die notwendigen Parkflächen zur Verfügung. • Stadion Beuel (Franz-Elbern-Stadion) In dem Bebauungsplan ist die Zulässigkeit baulicher Hochbauten in der Sportanlage auf den Bereich der Erwin-Kranz-Halle beschränkt. Der Bebauungsplan müsste also geändert werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass sich das Gelände im Altarm des Rheins befindet. Dort besteht zwar kein gesetzlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet, wo ggf. ein Bauleitplanverbot besteht oder zumindest hochwasserangepasst gebaut werden muss. Dennoch ist bei Extremereignissen davon auszugehen, dass das Wasser im Stadion selbst auf Höhen von 2-4 m und im Altarm zwischen Rilkestraße und Limpericher Straße um mehr als 4 m aufsteigen kann. Aufgrund der Hochwasserproblematik wird nunmehr geprüft, inwiefern an diesem Standort eine Sporthallen-Bebauung realisiert werden kann oder ob es Kriterien gibt, die eine Bebauung gänzlich ausschließen. Das Städtische Gebäudemanagement holt derzeit ein Angebot eines geeigneten Planungsbüros ein. Nach Beauftragung kann die weitere Vorgehensweise einschließlich einer Zeitschiene festgelegt und im Anschluss daran vorgestellt werden. Anlage/n 1 Standort Franz-Elbern-Stadion (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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