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230400-01 · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Große Anfrage: Dreifachhalle für den Handballsport in Beuel

Nummer
230400-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Sportausschusses 11.05.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230400 CDU-Große Anfrage: Dreifachhalle für den Handballsport in Beuel

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230400-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
CDU-Große Anfrage: Dreifachhalle für den
Handballsport in Beuel
Beratungsfolge
Sportausschuss 09.03.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum derzeitigen Stand in Sachen „Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer
Dreifachhalle für den Handballsport im Stadtbezirk Beuel (DS 201195)“ berichtet die
Verwaltung Folgendes:
Die oben genannte Vorlage wurde im August 2020 mit dem Ergebnis beschlossen,
dass eine neue Dreifachhalle mit Tribüne für mindestens 500 Zuschauende errichtet
werden soll. Grundlage ist das Gutachten zur Sportentwicklung, welches Bedarfe einer
Sporthalle, insbesondere für den Handballsport im Stadtbezirk Beuel, festgestellt hatte.
In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurde von der Verwaltung unter Federführung
des SGB intensiv geprüft, welcher Standort für eine neue Halle in Frage kommen
könnte. Die Ergebnisse der Prüfungen, die nachfolgend aufgeführt werden, sind
verwaltungsintern abgestimmt worden:
• Tennenplatz an der IGS Beuel
Hier spricht sich das Schulamt gegen die Inanspruchnahme aus. Das Gelände wird als
überbaubare Grundstücksfläche unabweisbar für die anstehende Grundsanierung der
IGS Beuel benötigt. Dort sollen Containerklassen aufgestellt werden.
• Fläche in Nachbarschaft zur IGS Beuel
Diese Fläche ist Teil der vom Rat beschlossenen städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme WTP I und unterliegt somit den dort definierten Zielsetzungen
für eine wohnbauliche und gewerbliche Nutzung für den Geltungsbereich der
Maßnahme. Die Errichtung einer großen Sporthalle von gesamtbezirklicher oder gar
überbezirklicher Bedeutung gehört nicht zu den Zielen der Entwicklungsmaßnahme. Da
hier Fördermittel des Landes geflossen sind, müsste für eine Änderung der
Entwicklungsziele eine Zustimmung des Fördergebers eingeholt werden.
• Gartenflächen an der Limpericher Straße
An der Limpericher Straße befinden sich südlich eines Tennisplatzes Gartenflächen,
die im städtischen Eigentum stehen. Die Größe und der Zuschnitt dieser Flächen wärenSeite 1 von 3
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für eine Dreifachsporthalle gerade ausreichend. Allerdings verläuft unterhalb des
Grundstücks der Hauptsammelkanal, der nach Angaben des Tiefbauamtes nicht
überbaut werden darf. Außerdem stehen keine Kapazitäten für die notwendigen
Parkflächen zur Verfügung.
• Stadion Beuel (Franz-Elbern-Stadion)
In dem Bebauungsplan ist die Zulässigkeit baulicher Hochbauten in der Sportanlage
auf den Bereich der Erwin-Kranz-Halle beschränkt. Der Bebauungsplan müsste also
geändert werden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass sich das Gelände im Altarm
des Rheins befindet. Dort besteht zwar kein gesetzlich festgesetztes
Überschwemmungsgebiet, wo ggf. ein Bauleitplanverbot besteht oder zumindest
hochwasserangepasst gebaut werden muss. Dennoch ist bei Extremereignissen davon
auszugehen, dass das Wasser im Stadion selbst auf Höhen von 2-4 m und im Altarm
zwischen Rilkestraße und Limpericher Straße um mehr als 4 m aufsteigen kann.
Aufgrund der Hochwasserproblematik wird nunmehr geprüft, inwiefern an diesem
Standort eine Sporthallen-Bebauung realisiert werden kann oder ob es Kriterien gibt,
die eine Bebauung gänzlich ausschließen.
Das Städtische Gebäudemanagement holt derzeit ein Angebot eines geeigneten
Planungsbüros ein. Nach Beauftragung kann die weitere Vorgehensweise
einschließlich einer Zeitschiene festgelegt und im Anschluss daran vorgestellt werden.
Anlage/n
1 Standort Franz-Elbern-Stadion (öffentlich)Seite 2 von 3
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