← Vorlagen

230396 · Beschlussvorlage

Grundstück Bonn, Justus-von-Liebig-Str. 24,26; Fraunhoferstr. 2, 8, 10; Haberstraße (Gemarkung Bonn, Flur 45, Flurstücke 1745, 1395, 1393, 1392, 1388, 1394, 1635, 1636, 1638, 1744) - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürokomplexes mit Kantine und Tiefgarage Aktenzeichen: 10739/2022

Nummer
230396
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,9 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.779 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
230396
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück Bonn, Justus-von-Liebig-Str. 24,26;
Fraunhoferstr. 2, 8, 10; Haberstraße (Gemarkung
Bonn, Flur 45, Flurstücke 1745, 1395, 1393, 1392,
1388, 1394, 1635, 1636, 1638, 1744)
- Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Bürokomplexes mit Kantine und
Tiefgarage
Aktenzeichen: 10739/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die
Bauvoranfrage positiv zu bescheiden.
Begründung
Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürokomplexes
auf dem Grundstück Justus-von-Liebig-Str. 24, 26; Fraunhoferstr. 2, 8, 10 und
Haberstraße in Bonn-Dransdorf vor.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7423-1 von
1960, der hier ein Industriegebiet festsetzt. Entgegen dieser planerischen
Festsetzung ist allerdings nie ein Industriegebiet entstanden. Das Gebiet ist
durch Betriebe geprägt, die einem faktischen Gewerbegebiet entsprechen, so
dass gegen die geplante Büronutzung keine planungsrechtlichen Bedenken
bestehen. Für eine Überschreitung der Baugrenzen entlang der Haberstraße
kann eine Befreiung erteilt werden, da sie in vergleichbaren Fällen auch schon
gewährt wurde.
Geplant ist die Realisierung eines Bürokomplexes mit Büroflächen,
Konferenzräumen, einer Mitarbeiterkantine und zwei Tiefgaragen für den
Nutzer "Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V." sein. Die neue
Projektentwicklung soll eine Zentralisierung der Bonner Standorte des DLR für
ca. 1600 Mitarbeiter ermöglichen.Seite 1 von 7
Seite 2
Der Komplex ist unterteilt in vier Gebäudeteile. Gebäude A ist größtenteils 5-
geschossig, Ausnahmen bilden die 2-geschossigen Gebäudeteile, die über
Gebäude B verlaufen. Diese stellen eine Verbindung zu Gebäude C her.
Gebäude B ist 2-geschossig. Das Gebäude C ist 5-geschossig und Richtung
Nord-Westen 4-geschossig. Das Bestandsgebäude D mit 3 Geschossen bleibt
bestehen.
Die projektierten Gebäude sollen mindestens den Energiestandard KfW 40 NH
erfüllen und eine DGNB Zertifizierung "Gold" erhalten (Deutsche Gesellschaft
für nachhaltiges Bauen). Darüber hinaus wird die Einhaltung weitergehender
Nachhaltigkeitskriterien angestrebt.
Auf allen Dachflächen sind extensive Dachbegrünungen und/oder
Photovoltaikanlagen geplant. Die Fassade soll in Teilen als Grünfassade sowie
mit integrierten Photovoltaikanlagen gestaltet werden. Die endgültige
Fassadengestaltung ist noch nicht Bestandteil des Antrags auf Vorbescheid
und soll mit dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat abgestimmt werden.
Ebenfalls im Nachgang soll die Freiflächengestaltung geklärt werden. Ziel ist
es, so viele Bäume wie möglich zu erhalten, für unvermeidbare Fällungen
werden Ersatzpflanzungen vorgesehen. Die Bauherrschaft ist dazu bereit,
einen Freiflächengestaltungswettbewerb auszuloben, bei dem auch städtische
Grundstücke entlang der Haberstraße mit betrachtet werden könnten
(Flurstücke 1569 und 1568, Anschluss zur Haltestelle Tannenbusch-Süd, und
weitere).
In diesem Zusammenhang ist die Erstellung von Geh- und Radwegen durch
den Campus sowie eines Radweges entlang des DLR-Campus vorgesehen,
um eine problemlose Radfahrbeziehung zu den benachbarten U-
Bahnhaltestellen zu gewährleisten. Die Bauherrschaft ist bereit, die öffentliche
Verkehrsfläche in der Fraunhoferstraße auf eigenem Grundstück zu verbreitern
und im rechten Grundstücksbereich eine Radfahrverbindung zur Haltestelle
Robert-Kirchhoff-Straße zu erstellen.
Die Fahrrad- und PKW-Stellplätze werden in zwei Tiefgaragengeschossen
untergebracht. Geplant ist eine Ein-/Ausfahrt von der Justus-von-Liebig-Straße,
sowie eine weitere über die Fraunhoferstraße. Die nach Stellplatzsatzung
erforderliche Anzahl von PKW-Stellplätzen ist durch ein Mobilitätskonzept im
Baugenehmigungsverfahren noch deutlich zu reduzieren. In Abhängigkeit zu
diesen Ergebnissen wäre auch die Ein- und Ausfahrtsituation nochmals zu
überprüfen und ggf. zu reduzieren. Ebenfalls im Baugenehmigungsverfahren
auf Grundlage eines Verkehrsgutachtens ist zu klären, ob ein Umbau der
Justus-von-Liebig-Straße im Bereich des Knotenpunktes Fraunhoferstraße
erforderlich wird (Kostentragung durch die Vorhabenträgerin).
Im nördlichen Grundstücksbereich Richtung Haberstraße befindet sich eine
Teilfläche im städtischen Eigentum, die für das Vorhaben veräußert werden
müsste.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage unter den o. a. Vorbehalten zur
verkehrlichen Erschließung positiv zu bescheiden.Seite 2 von 7
Seite 3
Anlage/n
1 10739_22_öPlan (öffentlich)
2 10739_nöPlan (öffentlich)
3 10739_2022_nöAnlagen (öffentlich)Seite 3 von 7
Seite 4 von 7
Seite 5 von 7
Seite 6 von 7
Seite 7 von 7

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de