230396 · Beschlussvorlage
Grundstück Bonn, Justus-von-Liebig-Str. 24,26; Fraunhoferstr. 2, 8, 10; Haberstraße (Gemarkung Bonn, Flur 45, Flurstücke 1745, 1395, 1393, 1392, 1388, 1394, 1635, 1636, 1638, 1744) - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürokomplexes mit Kantine und Tiefgarage Aktenzeichen: 10739/2022
Kerndaten
- Nummer
- 230396
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 24.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 230396 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn, Justus-von-Liebig-Str. 24,26; Fraunhoferstr. 2, 8, 10; Haberstraße (Gemarkung Bonn, Flur 45, Flurstücke 1745, 1395, 1393, 1392, 1388, 1394, 1635, 1636, 1638, 1744) - Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürokomplexes mit Kantine und Tiefgarage Aktenzeichen: 10739/2022 Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden. Begründung Der Verwaltung liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürokomplexes auf dem Grundstück Justus-von-Liebig-Str. 24, 26; Fraunhoferstr. 2, 8, 10 und Haberstraße in Bonn-Dransdorf vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7423-1 von 1960, der hier ein Industriegebiet festsetzt. Entgegen dieser planerischen Festsetzung ist allerdings nie ein Industriegebiet entstanden. Das Gebiet ist durch Betriebe geprägt, die einem faktischen Gewerbegebiet entsprechen, so dass gegen die geplante Büronutzung keine planungsrechtlichen Bedenken bestehen. Für eine Überschreitung der Baugrenzen entlang der Haberstraße kann eine Befreiung erteilt werden, da sie in vergleichbaren Fällen auch schon gewährt wurde. Geplant ist die Realisierung eines Bürokomplexes mit Büroflächen, Konferenzräumen, einer Mitarbeiterkantine und zwei Tiefgaragen für den Nutzer "Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V." sein. Die neue Projektentwicklung soll eine Zentralisierung der Bonner Standorte des DLR für ca. 1600 Mitarbeiter ermöglichen.Seite 1 von 7 Seite 2 Der Komplex ist unterteilt in vier Gebäudeteile. Gebäude A ist größtenteils 5- geschossig, Ausnahmen bilden die 2-geschossigen Gebäudeteile, die über Gebäude B verlaufen. Diese stellen eine Verbindung zu Gebäude C her. Gebäude B ist 2-geschossig. Das Gebäude C ist 5-geschossig und Richtung Nord-Westen 4-geschossig. Das Bestandsgebäude D mit 3 Geschossen bleibt bestehen. Die projektierten Gebäude sollen mindestens den Energiestandard KfW 40 NH erfüllen und eine DGNB Zertifizierung "Gold" erhalten (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen). Darüber hinaus wird die Einhaltung weitergehender Nachhaltigkeitskriterien angestrebt. Auf allen Dachflächen sind extensive Dachbegrünungen und/oder Photovoltaikanlagen geplant. Die Fassade soll in Teilen als Grünfassade sowie mit integrierten Photovoltaikanlagen gestaltet werden. Die endgültige Fassadengestaltung ist noch nicht Bestandteil des Antrags auf Vorbescheid und soll mit dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat abgestimmt werden. Ebenfalls im Nachgang soll die Freiflächengestaltung geklärt werden. Ziel ist es, so viele Bäume wie möglich zu erhalten, für unvermeidbare Fällungen werden Ersatzpflanzungen vorgesehen. Die Bauherrschaft ist dazu bereit, einen Freiflächengestaltungswettbewerb auszuloben, bei dem auch städtische Grundstücke entlang der Haberstraße mit betrachtet werden könnten (Flurstücke 1569 und 1568, Anschluss zur Haltestelle Tannenbusch-Süd, und weitere). In diesem Zusammenhang ist die Erstellung von Geh- und Radwegen durch den Campus sowie eines Radweges entlang des DLR-Campus vorgesehen, um eine problemlose Radfahrbeziehung zu den benachbarten U- Bahnhaltestellen zu gewährleisten. Die Bauherrschaft ist bereit, die öffentliche Verkehrsfläche in der Fraunhoferstraße auf eigenem Grundstück zu verbreitern und im rechten Grundstücksbereich eine Radfahrverbindung zur Haltestelle Robert-Kirchhoff-Straße zu erstellen. Die Fahrrad- und PKW-Stellplätze werden in zwei Tiefgaragengeschossen untergebracht. Geplant ist eine Ein-/Ausfahrt von der Justus-von-Liebig-Straße, sowie eine weitere über die Fraunhoferstraße. Die nach Stellplatzsatzung erforderliche Anzahl von PKW-Stellplätzen ist durch ein Mobilitätskonzept im Baugenehmigungsverfahren noch deutlich zu reduzieren. In Abhängigkeit zu diesen Ergebnissen wäre auch die Ein- und Ausfahrtsituation nochmals zu überprüfen und ggf. zu reduzieren. Ebenfalls im Baugenehmigungsverfahren auf Grundlage eines Verkehrsgutachtens ist zu klären, ob ein Umbau der Justus-von-Liebig-Straße im Bereich des Knotenpunktes Fraunhoferstraße erforderlich wird (Kostentragung durch die Vorhabenträgerin). Im nördlichen Grundstücksbereich Richtung Haberstraße befindet sich eine Teilfläche im städtischen Eigentum, die für das Vorhaben veräußert werden müsste. Die Verwaltung beabsichtigt, die Bauvoranfrage unter den o. a. Vorbehalten zur verkehrlichen Erschließung positiv zu bescheiden.Seite 2 von 7 Seite 3 Anlage/n 1 10739_22_öPlan (öffentlich) 2 10739_nöPlan (öffentlich) 3 10739_2022_nöAnlagen (öffentlich)Seite 3 von 7 Seite 4 von 7 Seite 5 von 7 Seite 6 von 7 Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de