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230388-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

E-Scooter in Ippendorf

Nummer
230388-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,7 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230388 CDU-Große Anfrage: E-Scooter in Ippendorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230388-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
E-Scooter in Ippendorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Welche Stadtviertel und -Ortsteile umfasst das Betriebsgebiet für E-
Scooter aktuell im Stadtbezirk Bonn? Ist geplant, dieses Gebiet zu
verändern?
und
2. Ist das Betriebsgebiet für alle E-Scooter-Anbieter vertraglich
gleichermaßen vereinbart?
Die Betriebsgebiete sind aktuell den privatwirtschaftlich agierenden E-Scooter-
Betreibern überlassen. Mit den Scooter-Betreibern ist eine Vereinbarung
darüber getroffen, welche Parkverbotszonen eingehalten werden sollen. Eine
Einschränkung des Bediengebietes von Seiten der Stadt Bonn ist zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht angedacht, wäre jedoch im Rahmen der Ausstellung einer
Sondernutzungserlaubnis möglich.
3. Wie ist es möglich, dass E-Scooter auch in Ippendorf, u.a. Katzenloch,
unsachgemäß abgestellt und aufgefunden werden?
Es wird an einer vertraglichen Regelung und der Ausweisung von Stellplätzen
an neuralgischen Punkten gearbeitet, um die Störungen beim Abstellen von E-
Scootern zu vermindern. Wenn Scooter liegen (und nicht stehen) oder
außerhalb des Bediengebietes abgestellt werden, wird dies dem Betreiber
angezeigt und für den Nutzenden ist ein Bußgeld fällig. In dem Fall, dass die
Batterie eines Scooters komplett entladen ist, wird dem Betreiber lediglich der
letzte Standort angezeigt, so dass für diesen u.U. ein Auffinden eines Scooters
schwierig ist. Über eine Hotline können die Betreiber jedoch kontaktiert und
etwaig falsch abgestellte Scooter gemeldet werden.
Es ist angedacht, mit den Scooter-Anbietern künftig in den engeren Austausch
zu gehen und Sondernutzungserlaubnisse für den Betrieb auszustellen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de