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230378-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kapelle Nordfriedhof

Nummer
230378-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230378 CDU-Große Anfrage: Kapelle Nordfriedhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230378-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Kapelle Nordfriedhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Der Rat der Stadt Bonn hat am 22. September 2022, beschlossen,
die Kapelle des Nordfriedhofs zu restaurieren und umzubauen. Wie
ist der konkrete Zeitplan für die Sanierung und wann ist
Fertigstellung geplant?
Die Baumaßnahme befindet sich derzeit in der Ausführungsplanung, die
in Teilbereichen durch die Denkmalpflege genehmigt werden muss. Der
Baubeginn ist für August 2023 geplant. Die Fertigstellung der
Gesamtmaßnahme erfolgt nach jetzigem Kenntnisstand Mitte 2024.
2. Derzeit ist der Weg um die Kapelle durch einen Bauzaun für
Fußgänger gesperrt, da die Standsicherheit gefährdet ist und das
Dach gesichert wird. Wann kann diese Wegverbindung wieder
freigegeben oder eine alternative Wegführung für Fußgänger
geschaffen werden?
Die an die Kapelle angrenzenden Fußwege gehören zum Baufeld bzw.
werden als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt. Das Gerüst wird
nach Fertigstellung der Außenbaumaßnahmen, voraussichtlich Anfang
2024, zurückgebaut. Nach dem Rückbau kann die
Baustelleneinrichtungsfläche ggfls. verkleinert werden, ein kompletter
Rückbau ist jedoch erst mit Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme
möglich.
Im fußläufigen Umfeld der Kapelle befinden sich weitere Fußwege, die
von der Baumaßnahme nicht betroffen sind, und die als
Ersatzverbindung genutzt werden können.
3. Welche Kosten entstehen jährlich für die provisorische
Friedhofskapelle? Und welche Kosten für dieses Provisorium sind
in den vergangenen Jahren entstanden?
Die provisorische Friedhofskapelle inkl. der WCs wurde nach einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht angemietet, sondern gekauft, da die
Mietkosten für die Dauer der Nutzung den Kaufpreis überstiegen hätten.
Die Anschaffungskosten inkl. Erstellung beliefen sich auf rund 256.000Seite 1 von 2
Seite 2
€.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de