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230377-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sperrung von Breite- und Heerstraße zur Kirschblüte in der Bonner Altstadt

Nummer
230377-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230377 Koalitionsantrag: Sperrung von Breite- und Heerstraße zur Kirschblüte in der Bonner Altstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230377-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Sperrung von Breite- und Heerstraße zur
Kirschblüte in der Bonner Altstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat den Antrag zur Sperrung von Breite- und Heerstraße zur
Kirschblüte geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis:
Eine Sperrung von Straßen stellt einen besonders starken Eingriff in den
Straßenverkehr dar. Daher ist eine solche Maßnahme besonders zu prüfen. In
diesem Fall hält die Verwaltung die Sperrung der gesamten Breitestraße sowie
die partielle Sperrung der Heerstraße an drei Wochenenden über täglich je 9
Stunden für unverhältnismäßig, die zudem gleichzeitig eine Absperrung der
Wolfstraße, Peterstraße und Paulstraße bedingen würde, die nur über die
Heerstraße und Breite Straße erreichbar sind. Auch steht beispielsweise
wetterbedingt nicht fest, wie hoch der Besucherandrang der Kirschblüte
tatsächlich sein wird.
In Fällen hohen Besucherandrangs hält es die Verwaltung für ausreichend, wie
in den Jahren zuvor, im Bedarfsfall und in Abstimmung mit der Polizei die
betroffenen Straßen temporär zu sperren. Weiterhin wird der
Stadtordnungsdienst in dieser Zeit regelmäßige Präsenz zeigen und im
Rahmen der Gefahrenabwehr und Verkehrssicherheit aufgrund des konkret
feststellbaren Besucheraufkommenshandeln.
Das entspricht auch dem Vorgehen der Verwaltung der letzten Jahre, in denen
die Verwaltung darauf vorbereitet war, bei einem hohen Besucherandrang zu
handeln. Es wird im Bereich Kölnstraße / Heerstraße ein Durchfahrtsverbot für
Reisebusse angebracht. Zusätzlich werden an den neuralgischen Stellen
(beispielsweise Maxstraße, Breite Straße, Dorotheenstraße) mobile
Beschilderungen (Verkehrszeichen 133 „Achtung Fußgänger“) aufgestellt.
Entsprechendes Absperrmaterial für diese Stellen ist vorhanden.
Weiterhin hält die Verwaltung die Öffnung der Straßen zu den Absperrzeiten
ausschließlich für Anwohner und Lieferverkehr für problematisch. Damit einher
geht ein hoher Kontrollaufwand, für den zusätzliches Sicherheitspersonal
beauftragt werden müsste. Das würde erhebliche Kosten verursachen, pro
Sperrstelle würden dauerhaft zwei Personen benötigt werden. Ausgehend von
einem Preis von 25,-- Euro brutto je Sicherheitsdienstmitarbeiter*in müsste von
Kosten i. H. v. 24.300 Euro ausgegangen werden (9 notwendige Sperrstellen xSeite 1 von 2
Seite 2
6 Tage x 9 Stunden x 2 Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen x 25 Euro = 24.300
Euro.)Auch ist mit vermehrten Diskussionen zwischen den Verkehrsteilnehmern
und dem „Absperrpersonal“ zu rechnen.
Im Weiteren hält die Verwaltung den Durchgangsverkehr in den betroffenen
Straßen für gering.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de