230377-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sperrung von Breite- und Heerstraße zur Kirschblüte in der Bonner Altstadt
Kerndaten
- Nummer
- 230377-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230377-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Sperrung von Breite- und Heerstraße zur Kirschblüte in der Bonner Altstadt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat den Antrag zur Sperrung von Breite- und Heerstraße zur Kirschblüte geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis: Eine Sperrung von Straßen stellt einen besonders starken Eingriff in den Straßenverkehr dar. Daher ist eine solche Maßnahme besonders zu prüfen. In diesem Fall hält die Verwaltung die Sperrung der gesamten Breitestraße sowie die partielle Sperrung der Heerstraße an drei Wochenenden über täglich je 9 Stunden für unverhältnismäßig, die zudem gleichzeitig eine Absperrung der Wolfstraße, Peterstraße und Paulstraße bedingen würde, die nur über die Heerstraße und Breite Straße erreichbar sind. Auch steht beispielsweise wetterbedingt nicht fest, wie hoch der Besucherandrang der Kirschblüte tatsächlich sein wird. In Fällen hohen Besucherandrangs hält es die Verwaltung für ausreichend, wie in den Jahren zuvor, im Bedarfsfall und in Abstimmung mit der Polizei die betroffenen Straßen temporär zu sperren. Weiterhin wird der Stadtordnungsdienst in dieser Zeit regelmäßige Präsenz zeigen und im Rahmen der Gefahrenabwehr und Verkehrssicherheit aufgrund des konkret feststellbaren Besucheraufkommenshandeln. Das entspricht auch dem Vorgehen der Verwaltung der letzten Jahre, in denen die Verwaltung darauf vorbereitet war, bei einem hohen Besucherandrang zu handeln. Es wird im Bereich Kölnstraße / Heerstraße ein Durchfahrtsverbot für Reisebusse angebracht. Zusätzlich werden an den neuralgischen Stellen (beispielsweise Maxstraße, Breite Straße, Dorotheenstraße) mobile Beschilderungen (Verkehrszeichen 133 „Achtung Fußgänger“) aufgestellt. Entsprechendes Absperrmaterial für diese Stellen ist vorhanden. Weiterhin hält die Verwaltung die Öffnung der Straßen zu den Absperrzeiten ausschließlich für Anwohner und Lieferverkehr für problematisch. Damit einher geht ein hoher Kontrollaufwand, für den zusätzliches Sicherheitspersonal beauftragt werden müsste. Das würde erhebliche Kosten verursachen, pro Sperrstelle würden dauerhaft zwei Personen benötigt werden. Ausgehend von einem Preis von 25,-- Euro brutto je Sicherheitsdienstmitarbeiter*in müsste von Kosten i. H. v. 24.300 Euro ausgegangen werden (9 notwendige Sperrstellen xSeite 1 von 2 Seite 2 6 Tage x 9 Stunden x 2 Sicherheitsdienstmitarbeiter*innen x 25 Euro = 24.300 Euro.)Auch ist mit vermehrten Diskussionen zwischen den Verkehrsteilnehmern und dem „Absperrpersonal“ zu rechnen. Im Weiteren hält die Verwaltung den Durchgangsverkehr in den betroffenen Straßen für gering. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de