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230361 · Große Anfrage

FDP Große Anfrage zu den Beratungen für den Doppelhaushalt (DHH) 2023/24; Maßnahmen ohne CO2-Einsparung

Nummer
230361
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
13.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Schulausschusses 25.05.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 230361-01 ST Stellungnahme zu: FDP Große Anfrage zu den Beratungen für den Doppelhaushalt (DHH) 2023/24; Maßnahmen ohne CO2-Einsparung

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Große Anfrage
öffentlich
230361
Fragesteller/in:
Petra Nöhring
Wolfgang Heedt
Werner Hümmrich
Achim Schröder
Frank Thomas
Bernd Bollmus
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
13.02.2023
FDP Große Anfrage zu den Beratungen für den
Doppelhaushalt (DHH) 2023/24; Maßnahmen ohne
CO2-Einsparung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Kenntnisnahme
Schulausschuss 29.03.2023 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
In DS 222006, Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, schlägt die
Verwaltung Maßnahmen vor, deren CO2-Einsparung mit „nicht quantifizierbar“
angegeben ist. Dies betrifft für den DHH 2023/2024 konsumtiv 8.577.000 Euro
und investiv 2.350.000 Euro, zusammen also 10.927.000 Euro.
Hierzu folgende Frage:
Warum verfolgt die Verwaltung nicht den in Ansatz, mit diesen Beträgen
vorrangig physikalisch messbare CO2-Einsparungen zu erzielen, etwa durch
Fenstertausch und Dämmung an Schulen oder den Austausch alter
Ölheizungen, in denen sie laut Geschäftsbericht des SGB alljährlich noch für
300 TEUR Öl verfeuert?
Begründung
Die Verwaltung ist gehalten, mit den ihr von allen Steuerzahlern zu Verfügung
gestellten Mitteln zielgerichtet und effizient umzugehen. Bezogen auf den
Klimaplan heißt das, dass die Finanzierung von 40 Maßnahmen ohne
nachweisbare CO2-Einsparung zugunsten von Maßnahmen zurückzustellen,
die physikalisch messbare Einspareffekte beim CO2 erzielen. Die VerfolgungSeite 1 von 2
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des Ziels, Bonn im engen Zeitrahmen bis 2035 klimaneutral zu machen, erlaubt
keine Dilutionseffekte durch das Verfolgen fragwürdiger Konzepte.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de