230360-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 4.3.1.3. Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe private Vermieter*innen)
Kerndaten
- Nummer
- 230360-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230360-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 4.3.1.3. Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe private Vermieter*innen) Beratungsfolge Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie lautet der Rechenweg zu den veranschlagten CO2-Einsparungen von 1.600 t CO2/a sowie zur kumulativen Einsparung von 36.400 t CO2? Die Einsparung wurde mithilfe der Fördersumme über die gesamte Laufzeit unter folgenden Annahmen berechnet: • Fördersumme: 5.000.000 €/a • Förderquote: 21 % (entspricht ca. 200€ pro m² Wohnfläche) • Einsparung durch Sanierung: 40 kWh/m²a • Laufzeit: 7 Jahre Bei der angegebenen Einsparung von ca. 1.600 Tonnen CO2eq/a handelt es sich um die jährliche Minderung des Emissionsniveaus nach vollständiger Umsetzung der Aktivität ohne Anpassung der Emissionsfaktoren. Bei der kumulierten Einsparung wird in der Textversion versehentlich die Energieeinsparung angegeben. Aus den ca. 36.400 MWh resultiert eine kumulierte THG-Einsparung von ca. 7.400 Tonnen CO2eq/a. Die kumulierte Einsparung wird an keiner weiteren Stelle im Gutachten verwendet, sodass dies nicht zu Folgefehlern führt. In der finalen Version des Klimaplans erfolgt eine Korrektur. In den Übersichtstabellen zu den Beiträgen der Handlungsfelder zur Treibhausgasreduktion im Anhang des Klimaplans wird die Minderung der Emissionsniveaus aufsummiert. 2. Ab welchem Monat im Jahr 2023 sollen über die Stafette von derSeite 1 von 3 Seite 2 Konkretisierung der Maßnahme, der Auslobung des Programms bis zum Abschluss der ersten energetischen Sanierung erste CO2-Einsparungen realisiert werden und in welcher Höhe? Mit der Maßnahme soll im Jahr 2024 begonnen werden. 3. Wie und in welchen Inkrementen bauen sich die die CO2-Einsparungen in den Folgejahren auf? Nach der vollständigen Umsetzung der Aktivität wird eine Einsparung von ca. 850 Tonnen CO2eq/a, bedingt durch die veränderten Emissionsfaktoren, angenommen. 4. Die Maßnahme soll im DHH 2023/2024 Ausgaben von konsumtiv 2,5 Mio. Euro auslösen sowie weitere 30 Mio. Euro in den Folgejahren. Allerdings fehlt es an einer bewilligungsfähigen Ausgestaltung des Programms. Warum also wird etwas in den Klimaplan aufgenommen und mit erheblichen Ausgaben hinterlegt, was bislang nur als vage Idee existiert, geschweige denn als Maßnahme dezidiert beschrieben ist und u.a. auch juristisch noch nicht auf die Zulässigkeit der Kumulierung von Förderungen aus Landes- und Bundeshaushalten geprüft ist, da diese oftmals gerade die Kumulation ausschließen? 5. Was genau an dem skizzierten Programm soll „sozial verträglich“ sein, welchem Personenkreis soll die sog. „Sozialverträglichkeit“ zugute kommen? 6. Wie begründet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit einer Maßnahme, an deren Ende Ausgaben von 32,5 Mio. Euro stehen und hiermit lediglich eine vermutete Einsparung von nur 36,4 kt CO2 erzielt wird, wenn eine Investition z.B. in eine Windkraftanlage doppelt bis dreifach so effektiv ist, dies zudem nachweislich? 7. Was soll am Ende an einem solchen von de Stadt Bonn aufgelegten Programm weniger komplex sein als an den übrigen Förderungen durch Bund und Land? Zu Frage 4 – 7: Mit dem Förderprogramm soll erreicht werden, dass Mietende in Altbauten nicht dauerhaft von Energie-Armut betroffen sind. Nicht selten sind die Mieten für Wohnungen in Gebäuden mit schlechten Energie-Standards niedriger als in moderneren Gebäuden. Es ist davon auszugehen, dass es nicht allen Vermieter*innen dieser Wohnungen finanziell möglich sein wird, energetische Sanierungen durchzuführen. Damit würden Mietende angesichts steigender Energiekosten mit der Nebenkostenabrechnung überproportional stark belastet. Um dem entgegen zu wirken, soll das Förderprogramm der sozialverträglichen Altbaumodernisierung eingeführt werden. Im Rahmen des Zielbeschlusses Bonner Klimaplan wird über die Initiierung des „Arbeitsprogramms Klimaschutz“ (Band 2) entschieden. Vor Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten sind die erforderlichenSeite 2 von 3 Seite 3 Beschlussvorlagen in die zuständigen Gremien einzubringen. Inhaltliche Details und die Bestimmung der rechtlichen Rahmenbedingungen werden demnach im Rahmen der weiteren Ausarbeitung und Konkretisierung des Steckbriefs erfolgen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de