← Vorlagen

230360-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 4.3.1.3. Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe private Vermieter*innen)

Nummer
230360-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230360 FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 4.3.1.3. Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe private Vermieter*innen)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.438 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230360-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035
für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme
4.3.1.3. Förderprogramm für die sozialverträgliche
energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe
private Vermieter*innen)
Beratungsfolge
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie lautet der Rechenweg zu den veranschlagten CO2-Einsparungen von
1.600 t CO2/a sowie zur kumulativen Einsparung von 36.400 t CO2?
Die Einsparung wurde mithilfe der Fördersumme über die gesamte Laufzeit
unter folgenden Annahmen berechnet:
• Fördersumme: 5.000.000 €/a
• Förderquote: 21 % (entspricht ca. 200€ pro m² Wohnfläche)
• Einsparung durch Sanierung: 40 kWh/m²a
• Laufzeit: 7 Jahre
Bei der angegebenen Einsparung von ca. 1.600 Tonnen CO2eq/a handelt es
sich um die jährliche Minderung des Emissionsniveaus nach vollständiger
Umsetzung der Aktivität ohne Anpassung der Emissionsfaktoren.
Bei der kumulierten Einsparung wird in der Textversion versehentlich die
Energieeinsparung angegeben. Aus den ca. 36.400 MWh resultiert eine
kumulierte THG-Einsparung von ca. 7.400 Tonnen CO2eq/a. Die kumulierte
Einsparung wird an keiner weiteren Stelle im Gutachten verwendet, sodass
dies nicht zu Folgefehlern führt. In der finalen Version des Klimaplans erfolgt
eine Korrektur. In den Übersichtstabellen zu den Beiträgen der Handlungsfelder
zur Treibhausgasreduktion im Anhang des Klimaplans wird die Minderung der
Emissionsniveaus aufsummiert.
2. Ab welchem Monat im Jahr 2023 sollen über die Stafette von derSeite 1 von 3
Seite 2
Konkretisierung der Maßnahme, der Auslobung des Programms bis zum
Abschluss der ersten energetischen Sanierung erste CO2-Einsparungen
realisiert werden und in welcher Höhe?
Mit der Maßnahme soll im Jahr 2024 begonnen werden.
3. Wie und in welchen Inkrementen bauen sich die die CO2-Einsparungen in
den Folgejahren auf?
Nach der vollständigen Umsetzung der Aktivität wird eine Einsparung von ca.
850 Tonnen CO2eq/a, bedingt durch die veränderten Emissionsfaktoren,
angenommen.
4. Die Maßnahme soll im DHH 2023/2024 Ausgaben von konsumtiv 2,5 Mio.
Euro auslösen sowie weitere 30 Mio. Euro in den Folgejahren. Allerdings fehlt
es an einer bewilligungsfähigen Ausgestaltung des Programms. Warum also
wird etwas in den Klimaplan aufgenommen und mit erheblichen Ausgaben
hinterlegt, was bislang nur als vage Idee existiert, geschweige denn als
Maßnahme dezidiert beschrieben ist und u.a. auch juristisch noch nicht auf die
Zulässigkeit der Kumulierung von Förderungen aus Landes- und
Bundeshaushalten geprüft ist, da diese oftmals gerade die Kumulation
ausschließen?
5. Was genau an dem skizzierten Programm soll „sozial verträglich“ sein,
welchem Personenkreis soll die sog. „Sozialverträglichkeit“ zugute kommen?
6. Wie begründet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit einer Maßnahme, an deren
Ende Ausgaben von 32,5 Mio. Euro stehen und hiermit lediglich eine vermutete
Einsparung von nur 36,4 kt CO2 erzielt wird, wenn eine Investition z.B. in eine
Windkraftanlage doppelt bis dreifach so effektiv ist, dies zudem nachweislich?
7. Was soll am Ende an einem solchen von de Stadt Bonn aufgelegten
Programm weniger komplex sein als an den übrigen Förderungen durch Bund
und Land?
Zu Frage 4 – 7:
Mit dem Förderprogramm soll erreicht werden, dass Mietende in Altbauten nicht
dauerhaft von Energie-Armut betroffen sind. Nicht selten sind die Mieten für
Wohnungen in Gebäuden mit schlechten Energie-Standards niedriger als in
moderneren Gebäuden. Es ist davon auszugehen, dass es nicht allen
Vermieter*innen dieser Wohnungen finanziell möglich sein wird, energetische
Sanierungen durchzuführen. Damit würden Mietende angesichts steigender
Energiekosten mit der Nebenkostenabrechnung überproportional stark belastet.
Um dem entgegen zu wirken, soll das Förderprogramm der sozialverträglichen
Altbaumodernisierung eingeführt werden.
Im Rahmen des Zielbeschlusses Bonner Klimaplan wird über die Initiierung des
„Arbeitsprogramms Klimaschutz“ (Band 2) entschieden.
Vor Umsetzung der jeweiligen Aktivitäten sind die erforderlichenSeite 2 von 3
Seite 3
Beschlussvorlagen in die zuständigen Gremien einzubringen. Inhaltliche Details
und die Bestimmung der rechtlichen Rahmenbedingungen werden demnach im
Rahmen der weiteren Ausarbeitung und Konkretisierung des Steckbriefs
erfolgen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de