230360 · Große Anfrage
FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 4.3.1.3. Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe private Vermieter*innen)
Kerndaten
- Nummer
- 230360
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 13.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
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Große Anfrage öffentlich 230360 Fragesteller/in: Petra Nöhring Wolfgang Heedt Frank Thomas FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 13.02.2023 FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 4.3.1.3. Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe private Vermieter*innen) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie lautet der Rechenweg zu den veranschlagten CO2-Einsparungen von 1.600 t CO2/a sowie zur kumulativen Einsparung von 36.400 t CO2? 2. Ab welchem Monat im Jahr 2023 sollen über die Stafette von der Konkretisierung der Maßnahme, der Auslobung des Programms bis zum Abschluss der ersten energetischen Sanierung erste CO2- Einsparungen realisiert werden und in welcher Höhe? 3. Wie und in welchen Inkrementen bauen sich die die CO2-Einsparungen in den Folgejahren auf? 4. Die Maßnahme soll im DHH 2023/2024 Ausgaben von konsumtiv 2,5 Mio. Euro auslösen sowie weitere 30 Mio. Euro in den Folgejahren. Allerdings fehlt es an einer bewilligungsfähigen Ausgestaltung des Programms. Warum also wird etwas in den Klimaplan aufgenommen und mit erheblichen Ausgaben hinterlegt, was bislang nur als vage Idee existiert, geschweige denn als Maßnahme dezidiert beschrieben ist und u.a. auch juristisch noch nicht auf die Zulässigkeit der Kumulierung von Förderungen aus Landes- und Bundeshaushalten geprüft ist, da diese oftmals gerade die Kumulation ausschließen? 5. Was genau an dem skizzierten Programm soll „sozial verträglich“ sein, welchem Personenkreis soll die sog. „Sozialverträglichkeit“ zugute kommen? 6. Wie begründet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit einer Maßnahme, an deren Ende Ausgaben von 32,5 Mio. Euro stehen und hiermit lediglich eine vermutete Einsparung von nur 36,4 kt CO2 erzielt wird, wenn eine Investition z.B. in eine Windkraftanlage doppelt bis dreifach so effektivSeite 1 von 2 Seite 2 ist, dies zudem nachweislich? 7. Was soll am Ende an einem solchen von de Stadt Bonn aufgelegten Programm weniger komplex sein als an den übrigen Förderungen durch Bund und Land? Begründung Wie die Oberbürgermeisterin in Ihrem Vorwort zu Band 1 des Klimaplans festgestellt hat, kommt dem Klimaplan der Charakter eines Fahrplans nahe. Maßnahmen, wie die hier hinterfragte deuten darauf hin, dass zu dem angeblichen Fahrplan bislang weder Schienen noch Bahnhöfe existieren, und dass selbst hierfür noch keine ausgearbeiteten Pläne existieren. Demgegenüber verspricht eine etablierte investive Anlage der hier aufgeworfenen Beträge in andere Maßnahmen deutliche höhere Effektivität und Zuverlässigkeit. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de