← Vorlagen

230360 · Große Anfrage

FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 4.3.1.3. Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe private Vermieter*innen)

Nummer
230360
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
13.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230360-01 ST FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 4.3.1.3. Förderprogramm für die sozialverträgliche energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe private Vermieter*innen)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.819 Zeichen)
Große Anfrage
öffentlich
230360
Fragesteller/in:
Petra Nöhring
Wolfgang Heedt
Frank Thomas
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
13.02.2023
FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035
für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme
4.3.1.3. Förderprogramm für die sozialverträgliche
energetische Altbaumodernisierung (Zielgruppe
private Vermieter*innen)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.05.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Wie lautet der Rechenweg zu den veranschlagten CO2-Einsparungen
von 1.600 t CO2/a sowie zur kumulativen Einsparung von 36.400 t
CO2?
2. Ab welchem Monat im Jahr 2023 sollen über die Stafette von der
Konkretisierung der Maßnahme, der Auslobung des Programms bis
zum Abschluss der ersten energetischen Sanierung erste CO2-
Einsparungen realisiert werden und in welcher Höhe?
3. Wie und in welchen Inkrementen bauen sich die die CO2-Einsparungen
in den Folgejahren auf?
4. Die Maßnahme soll im DHH 2023/2024 Ausgaben von konsumtiv 2,5
Mio. Euro auslösen sowie weitere 30 Mio. Euro in den Folgejahren.
Allerdings fehlt es an einer bewilligungsfähigen Ausgestaltung des
Programms. Warum also wird etwas in den Klimaplan aufgenommen
und mit erheblichen Ausgaben hinterlegt, was bislang nur als vage Idee
existiert, geschweige denn als Maßnahme dezidiert beschrieben ist und
u.a. auch juristisch noch nicht auf die Zulässigkeit der Kumulierung von
Förderungen aus Landes- und Bundeshaushalten geprüft ist, da diese
oftmals gerade die Kumulation ausschließen?
5. Was genau an dem skizzierten Programm soll „sozial verträglich“ sein,
welchem Personenkreis soll die sog. „Sozialverträglichkeit“ zugute
kommen?
6. Wie begründet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit einer Maßnahme, an
deren Ende Ausgaben von 32,5 Mio. Euro stehen und hiermit lediglich
eine vermutete Einsparung von nur 36,4 kt CO2 erzielt wird, wenn eine
Investition z.B. in eine Windkraftanlage doppelt bis dreifach so effektivSeite 1 von 2
Seite 2
ist, dies zudem nachweislich?
7. Was soll am Ende an einem solchen von de Stadt Bonn aufgelegten
Programm weniger komplex sein als an den übrigen Förderungen durch
Bund und Land?
Begründung
Wie die Oberbürgermeisterin in Ihrem Vorwort zu Band 1 des Klimaplans
festgestellt hat, kommt dem Klimaplan der Charakter eines Fahrplans nahe.
Maßnahmen, wie die hier hinterfragte deuten darauf hin, dass zu dem
angeblichen Fahrplan bislang weder Schienen noch Bahnhöfe existieren, und
dass selbst hierfür noch keine ausgearbeiteten Pläne existieren.
Demgegenüber verspricht eine etablierte investive Anlage der hier
aufgeworfenen Beträge in andere Maßnahmen deutliche höhere Effektivität und
Zuverlässigkeit.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de