230359-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu: FDP-Große Anfrage zu DS Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 5.3.2.1. „Strom vom Balkon“
Kerndaten
- Nummer
- 230359-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230359-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Stellungnahme zu: FDP-Große Anfrage zu DS Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 5.3.2.1. „Strom vom Balkon“ Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: In DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2 beabsichtigt die Verwaltung, in einer Sozialaktion „Niedrigere Stromrechnung dank Strom vom Balkon“, bei Bedürftigen über die kostenfreie Anschaffung von Stecker- Solargeräten ermöglicht werden soll, die Höhe ihrer Stromrechnung zu reduzieren. Oberstes Ziel dieser Teilaktivität ist die soziale Unterstützung von Menschen, die Sozialhilfeleistungen empfangen oder ein sehr geringes Einkommen haben, d. h. die sich selbst kein eigenes Stecker-Solargerät leisten können, gleichzeitig aber am stärksten unter den hohen Strompreisen leiden. 1. Da die Zielgruppe i.d.R. nicht über eigenes Wohneigentum verfügt, ist bei der Anbringung von sog. Stecker-Solaranlagen die Zustimmung der Gebäudeeigentümer einzuholen. Wer zeichnet hierfür verantwortlich? Dies liegt in der Verantwortung der Stecker-Solargeräte-Nutzenden. 2. Bei vorhandenen und ideal ausgerichteten Balkonen oder Terrassen sind i.d.R. Steckdosen nach draußen zu verlegen. Wer zeichnet hierfür verantwortlich, beauftragt, finanziert? Dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit, deren Klärung durch Vermieter*in bzw. Mieter*in vorzunehmen ist – die Verwaltung hat hier keine aktive Rolle.Seite 1 von 3 Seite 2 3. Wer klärt ab, ob in Altbauten Stromleitungsquerschnitte von Leitungen, in die eingespeist wird, ausreichend dimensioniert sind? Dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit, deren Klärung durch Vermieter*in bzw. Mieter*in vorzunehmen ist – die Verwaltung hat hier keine aktive Rolle. 4. Wer stellt sicher, dass die ggf. leicht zugänglichen Steckersolaranlagen kindersicher angebracht oder aufgestellt werden? Dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit, deren Klärung durch Vermieter*in bzw. Mieter*in vorzunehmen ist – die Verwaltung hat hier keine aktive Rolle. 5. Da die Anlagen über ein erhebliches Eigengewicht verfügen (Gewicht eines Einzelmoduls zwischen 18 und 21 kg) können die Anlagen auch nicht von jedermann qualifiziert errichtet werden. Es ist zulässig, Solarmodule mit Mikro-Wechselrichter selbstständig und eigenverantwortlich aufzustellen und anzuschließen. 6. Wer übernimmt die Kosten für die z.B. an Balkonbrüstungen erforderliche Befestigungstechnik, die einen erheblichen Anteil der Anschaffungskosten ausmacht, sowie für die fachgerechte Anbringung durch Handwerker? Dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit, deren Klärung durch Vermieter*in bzw. Mieter*in vorzunehmen ist – die Verwaltung hat hier keine aktive Rolle. 7. Inwiefern ist die Verwaltung der Auffassung, dass es sozial gerecht ist, innerhalb eines Wohngebäudes Zielgruppenmitglieder über die Stellung von Steckersolargeräten zu bevorzugen, die zufällig über einen nach Süden ausgerichteten Balkon verfügen gegenüber Wohnungsnachbarn, die nur einen nach Norden gerichteten Balkon haben? Die Tatsache, dass Stecker-Solargeräte nur bei sonnigem Balkon genutzt werden können, führt zu Ungleichheiten – genauso wie die Tatsache, dass nicht jede Wohnung einen Balkon hat. Daher werden auf lange Sicht Wohnungen in Sonnenlage und mit Stecker-PV-Ausstattung für Mieter*innen noch attraktiver werden. Die „Ungerechtigkeit“ Balkon mit/ohne Sonne sollte nicht als Argument dienen, gar keine Stecker-PV anzubringen, sondern Ziel muss es sein, überall, wo es sonnig ist, diese Sonne in Strom umzuwandeln. Diese Ungleichheit existiert im Übrigen bei Gebäudeeigentümer*innen genauso, da nicht jedes Dach eine S-/W-/O-Ausrichtung hat und durch Bäume verschattet werden kann. Sonne wird auch hier zu einem Attraktivitätsfaktor der Wohnlage.Seite 2 von 3 Seite 3 8. Wäre es nach den Erkenntnissen aus 1. – 7. nicht sinnvoller und effizienter, wenn die Verwaltung zusammen mit den SWB auf die VeBoWAG und andere Wohnungsanbieter im Zielgruppensegment zugehen würde und großflächige gebäudebezogene Mieterstrommodelle vereinbaren würde? Das eine schließt das andere nicht aus. Die Ansprache der Gebäudeeigentümer*innen im Segment des geförderten Wohnungsbaus ist im Rahmen des Klimaplans vorgesehen. Dazu sei auf die Fördermodule M3, M9 und M10 des Förderprogramms Solares Bonn verwiesen. 9. Wäre es nicht noch effizienter, wenn über die SWB ein sofort wirksamer Sondertarif angeboten würde, wobei allerdings zu bedenken ist, dass hierdurch ggf. auch Zuzug ausgelöst wird? Die Verwaltung sieht erhebliche Vorteile in der Breitennutzung von Stecker-PV: Dadurch, dass die breite Bevölkerung an der Energiewende teilhaben kann, können selbst Erfahrungen mit der Photovoltaik-Technik gesammelt werden. Nutzende entwickeln ein Gefühl für die eigenen Stromverbräuche einzelner Stromverbraucher im Haushalt kann dadurch bewusster und zielgerichteter Strom sparen oder genau dann nutzen, wenn die Sonne scheint bzw. der Strommix einen niedrigen CO2-Wert aufweist. Das Produktangebot der SWB wird laufend weiterentwickelt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de