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230359-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu: FDP-Große Anfrage zu DS Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 5.3.2.1. „Strom vom Balkon“

Nummer
230359-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230359 FDP-Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 5.3.2.1. „Strom vom Balkon“

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230359-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme zu:
FDP-Große Anfrage zu DS Klimaplan 2035 für die
Bundesstadt Bonn, Bd. 2, Maßnahme 5.3.2.1.
„Strom vom Balkon“
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
In DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2 beabsichtigt die
Verwaltung, in einer Sozialaktion „Niedrigere Stromrechnung dank Strom vom
Balkon“, bei Bedürftigen über die kostenfreie Anschaffung von Stecker-
Solargeräten ermöglicht werden soll, die Höhe ihrer Stromrechnung zu
reduzieren. Oberstes Ziel dieser Teilaktivität ist die soziale Unterstützung von
Menschen, die Sozialhilfeleistungen empfangen oder ein sehr geringes
Einkommen haben, d. h. die sich selbst kein eigenes Stecker-Solargerät leisten
können, gleichzeitig aber am stärksten unter den hohen Strompreisen leiden.
1. Da die Zielgruppe i.d.R. nicht über eigenes Wohneigentum verfügt, ist bei
der Anbringung von sog. Stecker-Solaranlagen die Zustimmung der
Gebäudeeigentümer einzuholen. Wer zeichnet hierfür verantwortlich?
Dies liegt in der Verantwortung der Stecker-Solargeräte-Nutzenden.
2. Bei vorhandenen und ideal ausgerichteten Balkonen oder Terrassen sind
i.d.R. Steckdosen nach draußen zu verlegen. Wer zeichnet hierfür
verantwortlich, beauftragt, finanziert?
Dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit, deren Klärung durch Vermieter*in
bzw. Mieter*in vorzunehmen ist – die Verwaltung hat hier keine aktive Rolle.Seite 1 von 3
Seite 2
3. Wer klärt ab, ob in Altbauten Stromleitungsquerschnitte von Leitungen, in
die eingespeist wird, ausreichend dimensioniert sind?
Dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit, deren Klärung durch Vermieter*in
bzw. Mieter*in vorzunehmen ist – die Verwaltung hat hier keine aktive Rolle.
4. Wer stellt sicher, dass die ggf. leicht zugänglichen Steckersolaranlagen
kindersicher angebracht oder aufgestellt werden?
Dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit, deren Klärung durch Vermieter*in
bzw. Mieter*in vorzunehmen ist – die Verwaltung hat hier keine aktive Rolle.
5. Da die Anlagen über ein erhebliches Eigengewicht verfügen (Gewicht
eines Einzelmoduls zwischen 18 und 21 kg) können die Anlagen auch nicht
von jedermann qualifiziert errichtet werden.
Es ist zulässig, Solarmodule mit Mikro-Wechselrichter selbstständig und
eigenverantwortlich aufzustellen und anzuschließen.
6. Wer übernimmt die Kosten für die z.B. an Balkonbrüstungen erforderliche
Befestigungstechnik, die einen erheblichen Anteil der Anschaffungskosten
ausmacht, sowie für die fachgerechte Anbringung durch Handwerker?
Dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit, deren Klärung durch Vermieter*in
bzw. Mieter*in vorzunehmen ist – die Verwaltung hat hier keine aktive Rolle.
7. Inwiefern ist die Verwaltung der Auffassung, dass es sozial gerecht ist,
innerhalb eines Wohngebäudes Zielgruppenmitglieder über die Stellung von
Steckersolargeräten zu bevorzugen, die zufällig über einen nach Süden
ausgerichteten Balkon verfügen gegenüber Wohnungsnachbarn, die nur
einen nach Norden gerichteten Balkon haben?
Die Tatsache, dass Stecker-Solargeräte nur bei sonnigem Balkon genutzt
werden können, führt zu Ungleichheiten – genauso wie die Tatsache, dass
nicht jede Wohnung einen Balkon hat. Daher werden auf lange Sicht
Wohnungen in Sonnenlage und mit Stecker-PV-Ausstattung für Mieter*innen
noch attraktiver werden. Die „Ungerechtigkeit“ Balkon mit/ohne Sonne sollte
nicht als Argument dienen, gar keine Stecker-PV anzubringen, sondern Ziel
muss es sein, überall, wo es sonnig ist, diese Sonne in Strom umzuwandeln.
Diese Ungleichheit existiert im Übrigen bei Gebäudeeigentümer*innen
genauso, da nicht jedes Dach eine S-/W-/O-Ausrichtung hat und durch Bäume
verschattet werden kann. Sonne wird auch hier zu einem Attraktivitätsfaktor der
Wohnlage.Seite 2 von 3
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8. Wäre es nach den Erkenntnissen aus 1. – 7. nicht sinnvoller und
effizienter, wenn die Verwaltung zusammen mit den SWB auf die
VeBoWAG und andere Wohnungsanbieter im Zielgruppensegment
zugehen würde und großflächige gebäudebezogene Mieterstrommodelle
vereinbaren würde?
Das eine schließt das andere nicht aus. Die Ansprache der
Gebäudeeigentümer*innen im Segment des geförderten Wohnungsbaus ist im
Rahmen des Klimaplans vorgesehen. Dazu sei auf die Fördermodule M3, M9
und M10 des Förderprogramms Solares Bonn verwiesen.
9. Wäre es nicht noch effizienter, wenn über die SWB ein sofort wirksamer
Sondertarif angeboten würde, wobei allerdings zu bedenken ist, dass
hierdurch ggf. auch Zuzug ausgelöst wird?
Die Verwaltung sieht erhebliche Vorteile in der Breitennutzung von Stecker-PV:
Dadurch, dass die breite Bevölkerung an der Energiewende teilhaben kann,
können selbst Erfahrungen mit der Photovoltaik-Technik gesammelt werden.
Nutzende entwickeln ein Gefühl für die eigenen Stromverbräuche einzelner
Stromverbraucher im Haushalt kann dadurch bewusster und zielgerichteter
Strom sparen oder genau dann nutzen, wenn die Sonne scheint bzw. der
Strommix einen niedrigen CO2-Wert aufweist. Das Produktangebot der SWB
wird laufend weiterentwickelt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 22:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de