230354-01 AA · Änderungsantrag
Erweiterung Sportanlage Geislar Antrag zur Vorlage 230354
Kerndaten
- Nummer
- 230354-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 31.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 230354-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Corinna Dahmen Thomas Geisen SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fenja Wittneven-Welter DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Tobias Haßdenteufel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul Erweiterung Sportanlage Geislar Antrag zur Vorlage 230354 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 31.05.2023 Entscheidung Sportausschuss 15.06.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Bei der Planung und eventuellen Umwandlung des vorhandenen Großspielfeldes an der Liestraße sichert die Verwaltung die Einhaltung größtmöglicher Umweltstandards zu. Das betrifft sowohl die Auswahl des Kunstrasenbelages, die darunterliegende Tragschicht als auch die für das Grundwasser unschädliche Entwässerung/Versickerung. So soll die Gefahr einer Ausspülung von Chemikalien ins Grundwasser bzw. bei Hochwasser in die Fläche rund um den Sportplatz minimiert oder bestenfalls verhindert werden. Hierbei kann eine Klassifizierung der Kunststoffrasenbeläge durch einen „Blauen Engel“ Orientierung geben, die vom Fraunhofer Institut für Ende dieses Jahres angekündigt worden ist. Die Verwaltung sichert zu, dass bei der Planung und Überprüfung sämtliche Umstände für mögliche Überschwemmungen geprüft werden. Dabei ist nicht nur der Rhein, sondern auch der Villicher Bach zu berücksichtigen. Die Verwaltung prüft, ob bei dem Kunstrasenplatz generell auf eine Verfüllung verzichtet werden kann, wie dies zum Beispiel in Hamburg der Fall ist. Informationen kann das Hamburger Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau geben. Silke Uckermann, Grüne-Bezirksfraktion Maximilian Blesch, SPD-Bezirksfraktion Achim Joest, DIE LINKE gez. BBM Pfeiffer / 30.05.2023Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Der Sportplatz in Geislar liegt in der Wasserschutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Meindorf. Zwar wird eine Überschwemmung durch ein Rheinhochwasser von der Verwaltung als „sehr gering“ eingestuft. Nach Informationen des Geodatensystems Bonn allerdings haben in Bonn sintflutartige Regenfälle, die zu Überflutungen geführt haben, deutlich zugenommen. Solche Hochwasser, die nach lokalen bis regionalen Niederschläge vom Villicher Bach ausgehen, können auch für den Geislaer Sportplatz eine Gefahr darstellen. Die Hochwassergefahrenkarte markiert für den Platz ein "HQ häufig" (=5-20 jähriges Hochwasser), was einer Überflutung von >0,5m entspricht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de