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230350-02 · Mitteilungsvorlage

Errichtung eines Fußgängerüberweges/Zebrastreifens im Bereich Geislarstraße/Ortsausgang Richtung Vilich

Nummer
230350-02
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.07.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.09.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230350 Bürgerantrag: Errichtung eines Fußgängerüberweges/Zebrastreifens im Bereich Geislarstraße/Ortsausgang Richtung Vilich

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230350-02
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Errichtung eines
Fußgängerüberweges/Zebrastreifens im Bereich
Geislarstraße/Ortsausgang Richtung Vilich
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Mitteilungsvorlage:
Die Verwaltung hat inzwischen die beschlossene Zählung durchgeführt. Dabei
konnten in der Spitzenstunde allerdings nur 8 querende Fußgänger ermittelt
werden. Dieser geringe Höchstwert spricht nicht für einen erhöhten
Querungsbedarf an dieser Stelle. Nach den Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) wird die Einrichtung erst
ab 50 querenden Fußgängern als möglich eingestuft. Empfohlen wird die
Einrichtung sogar erst bei gleichzeitig mind. 450 KFZ/Spitzenstunde, die hier
bei weitem nicht erreicht werden.
Die Verwaltung lehnt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser
Stelle daher ab.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de