230350-02 · Mitteilungsvorlage
Errichtung eines Fußgängerüberweges/Zebrastreifens im Bereich Geislarstraße/Ortsausgang Richtung Vilich
Kerndaten
- Nummer
- 230350-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.07.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230350-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Errichtung eines Fußgängerüberweges/Zebrastreifens im Bereich Geislarstraße/Ortsausgang Richtung Vilich Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 21.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Mitteilungsvorlage: Die Verwaltung hat inzwischen die beschlossene Zählung durchgeführt. Dabei konnten in der Spitzenstunde allerdings nur 8 querende Fußgänger ermittelt werden. Dieser geringe Höchstwert spricht nicht für einen erhöhten Querungsbedarf an dieser Stelle. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) wird die Einrichtung erst ab 50 querenden Fußgängern als möglich eingestuft. Empfohlen wird die Einrichtung sogar erst bei gleichzeitig mind. 450 KFZ/Spitzenstunde, die hier bei weitem nicht erreicht werden. Die Verwaltung lehnt die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle daher ab. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de