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230347 · Mitteilungsvorlage

KOMM AN NRW - Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen

Nummer
230347
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
03.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Integrationsrates 21.03.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230347
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
KOMM AN NRW - Programm zur Förderung des
ehrenamtlichen Engagements bei
der Integration von neueingewanderten Menschen
in den Kommunen
Beratungsfolge
Integrationsrat 21.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.05.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) hat das
Programm KOMM AN NRW zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements
bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen“ auch
in 2022 fortgeführt. Das Förderprogramm enthielt erneut drei Programmteile:
Programmteil I Stärkung der Kommunalen Integrationszentren
Programmteil II Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
Programmteil III Stärkung der Integrationsagenturen
Die Programmteile I und III bezogen sich auf die Kommunalen
Integrationszentren (KI) bzw. die Integrationsagenturen. Der Programmteil II
(Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort) sah Zuwendungen an die Kreise und
kreisfreien Städte mit Kommunalem Integrationszentrum vor. Auf der
Grundlage des Verteilungsschlüssels 2016 zur Aufnahme von Flüchtlingen
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) wurde der Stadt Bonn für diesen
Programmteil eine maximale Zuwendung von 116.785,50 € zugesagt und von
der Stadt Bonn beantragt. Die vom Land NRW bewilligten Fördermittel in Höhe
von 116.770,00 € konnten an 30 Drittempfänger weitergeleitet werden, zum
Beispiel an Migrantenselbstorganisationen, Träger der freien Wohlfahrtspflege,
Kirchengemeinden, Moscheegemeinden, Flüchtlingsinitiativen, Sportvereine,
Gewerkschaften u.a. Die abschließende Übersicht der jeweiligen
Drittmittelempfänger*innen und der verwendeten Fördergelder wird dem
Integrationsrat und dem ASMG nach Prüfung der Verwendungsnachweise
vorgelegt.
Auch im Jahr 2023 setzt das MKJFGFI NRW das Programm fort. Der StadtSeite 1 von 2
Seite 2
Bonn steht ein Betrag von 116.785,50 € zur Weiterleitung an
Drittmittelempfänger zur Verfügung. Sobald das Land das Antragsverfahren
2023 formal begonnen hat, können Anträge gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.04 Koordination Integration 01.04.01 Koordination Integration
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
116.785,50 190000104/
73.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge 116.785,50 19000010
4/
61.1000
2023
Haushaltsbelastung
jährlich
0,00
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de