230347 · Mitteilungsvorlage
KOMM AN NRW - Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen
Kerndaten
- Nummer
- 230347
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 03.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
- Sitzung des Integrationsrates Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230347 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB KOMM AN NRW - Programm zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen Beratungsfolge Integrationsrat 21.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) hat das Programm KOMM AN NRW zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen“ auch in 2022 fortgeführt. Das Förderprogramm enthielt erneut drei Programmteile: Programmteil I Stärkung der Kommunalen Integrationszentren Programmteil II Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort Programmteil III Stärkung der Integrationsagenturen Die Programmteile I und III bezogen sich auf die Kommunalen Integrationszentren (KI) bzw. die Integrationsagenturen. Der Programmteil II (Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort) sah Zuwendungen an die Kreise und kreisfreien Städte mit Kommunalem Integrationszentrum vor. Auf der Grundlage des Verteilungsschlüssels 2016 zur Aufnahme von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) wurde der Stadt Bonn für diesen Programmteil eine maximale Zuwendung von 116.785,50 € zugesagt und von der Stadt Bonn beantragt. Die vom Land NRW bewilligten Fördermittel in Höhe von 116.770,00 € konnten an 30 Drittempfänger weitergeleitet werden, zum Beispiel an Migrantenselbstorganisationen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Moscheegemeinden, Flüchtlingsinitiativen, Sportvereine, Gewerkschaften u.a. Die abschließende Übersicht der jeweiligen Drittmittelempfänger*innen und der verwendeten Fördergelder wird dem Integrationsrat und dem ASMG nach Prüfung der Verwendungsnachweise vorgelegt. Auch im Jahr 2023 setzt das MKJFGFI NRW das Programm fort. Der StadtSeite 1 von 2 Seite 2 Bonn steht ein Betrag von 116.785,50 € zur Weiterleitung an Drittmittelempfänger zur Verfügung. Sobald das Land das Antragsverfahren 2023 formal begonnen hat, können Anträge gestellt werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.04 Koordination Integration 01.04.01 Koordination Integration Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 116.785,50 190000104/ 73.1000 2023 Einzahlungen / Erträge 116.785,50 19000010 4/ 61.1000 2023 Haushaltsbelastung jährlich 0,00 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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