230337-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: „Zukunft des Sportplatzes Heiderhof“, hier : Stand des Nutzungskonzeptes und der auszuschreibenden Planungsleistungen für den Sportplatz Heiderhof
Kerndaten
- Nummer
- 230337-05 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Heiderhof
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230337-05 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV BBB-Anfrage: „Zukunft des Sportplatzes Heiderhof“, hier : Stand des Nutzungskonzeptes und der auszuschreibenden Planungsleistungen für den Sportplatz Heiderhof Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Kenntnisnahme 1. Wie lautet der Entwicklungsstand des in Kooperation mit interessierten Bür- gerinnen und Bürgern zu erstellenden Konzeptes für einen Kunst- oder Natur- rasenplatz samt weiterer attraktiver Sport- und Bewegungsangebote? In einem ersten Schritt haben Sondierungsgespräche mit dem Freiraumplaner und einem Planer für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass eine Klärung zum Verbleib/Sanierung des vorhandenen Umkleidegebäudes Voraussetzung für weitere Planungsschritte ist. Parallel wurden basierend auf den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung die Be- darfsplanung erstellt und erste Vorentwurfsskizzen erarbeitet. In einem nächs- ten Schritt muss im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Sanierungsfähigkeit des Umkleidegebäudes, der Abbruch und Neubau oder alternative Standorte für einen Neubau geprüft werden. 2. Wurde geprüft, ob die im 2023 gültigen Spielplatzbedarfsplan getroffenen Annahmen zur Versorgung des Heiderhofs mit Spielflächen noch zutreffen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? In der Spielplatzbedarfsplanung wurde auch der Bereich des Sportplatzes am Lyngsberg aufgegriffen. Für die Errichtung eines Kinderspielplatzes ist die Fläche aufgrund der abgeschiedenen Lage nicht sinnvoll. Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren ist in den letzten Jahren nicht gestiegen. Insbesondere die Zahl der Kinder unter sechs Jahren ist rückläufig. Die Versorgungssituation hat sich daher nicht negativ geändert. 3. Welche Planungsleistungen und weitere erforderliche Gutachten wurden für die Umwandlung des Sportplatzes Heiderhof in einen Natur- oder Kunstrasen- platz samt weiterer attraktiver Sport- und Bewegungsangebote sowie für die Entwässerung und Reaktivierung des Umkleidegebäudes wann mit welchen Kosten und Ergebnissen in Auftrag gegeben? Es wurde ein Entwässerungsgutachten mit Kostenschätzung für verschiedeneSeite 1 von 2 Seite 2 Planungsvarianten zum Zeitpunkt der Umplanung erstellt. Ein Angebot für eine Machbarkeitsstudie zur Gebäudereaktivierung/Neuplanung liegt vor (siehe Antwort zu 1.). 4. Wurde der Haushaltsansatz für die Maßnahme in Höhe von 1,2 Mio EURO aus 2022/2023 in das Haushaltsjahr 2024 übertragen und wenn ja, ist der Mit- telansatz auch im Entwurf für den kommenden Haushalt weiter vorgesehen? Im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 wurden für die Maßnahme „Sport- platz Heiderhof“ lediglich 250.000 EUR als Ermächtigung nach 2024 übertra- gen. Diese Mittel sind für die anstehenden Maßnahmen der Bürgerbeteiligung, Vorplanung und Entwurfsplanung vorgesehen. Für das Jahr 2024 stehen darüber hinaus keine weiteren Mittel zur Verfügung. Im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 ist ein Ansatz in Höhe von 250.000 EUR für das Haushaltsjahr 2025 enthalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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