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230337-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Große Anfrage: Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof

Nummer
230337-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 25.10.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230337 Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230337-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
BBB-Große Anfrage: Zukunft des Sportplatzes auf
dem Heiderhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1. und 2.
Wie hoch waren die Kosten, die durch das zweistufige Bürgerbeteiligungs-
verfahren in den Jahren 2019 und 2020 angefallen sind?
Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten, die durch das Wettbewerbs- sowie
das Vorentwurfsplanungsverfahren ausgelöst wurden?
Für die erste Stufe der Bürgerbeteiligung im November 2019 wurden keine
Externen beauftragt. Diese wurde von Mitarbeitenden des Sport- und
Bäderamtes sowie der Stabsstelle Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung war integriert in ein Werkstattverfahren,
welches von einem externen Büro betreut wurde. Im Rahmen des
Werkstattverfahrens waren drei Landschaftsarchitekturbüros mit
Vorentwurfsleistungen beauftragt. Insgesamt sind hierfür Kosten in Höhe von
51.228 € entstanden.
zu 3.
Warum wurden seitens der Verwaltung die Konfliktpunkte – nämlich der Natur-
und Artenschutz, die zu erneuernde Entwässerung sowie die Platz-
Belegungsprobleme der Bad Godesberger Sportvereine – nicht von vorn herein
intensiv beachtet?
Die Konfliktpunkte waren zu Beginn des Beteiligungsverfahrens für die
Sportverwaltung nicht abschließend erkennbar.
Für eine Umgestaltung der Sportplatzfläche als auch die Erneuerung der
Flächenentwässerung, können aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet,
Eingriffe in Natur- und Landschaft sowie Konflikte mit dem Artenschutz nicht
ausgeschlossen werden. Diese können erst dann bewertet werden, wenn
mindestens eine Vorplanung und die erforderlichen natur- und artenschutz-
rechtlichen Gutachten vorliegen.
Bei der Entwässerung sind die Verwaltung und die Planungsbüros zunächst
davon ausgegangen, dass die Alternativlösung ohne die Erneuerung der
Entwässerung funktionieren kann. Das Planungsbüro hat allerdings – vor allem
vor dem Hintergrund der katastrophalen Ereignisse an der Ahr im Sommer
2021 - dringend dazu geraten, bei jeder Nutzungsänderung der Fläche die
Entwässerung zu erneuern.
Der Sportplatz Heiderhof war in den Jahren vor 2019 tatsächlich kaum nochSeite 1 von 2
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genutzt. Inzwischen besteht erhebliches Interesse der Fußballvereine an
weiteren Sportflächen, da diese aufgrund der Mannschaftsentwicklungen
dringend benötigt werden. Hier zur Veranschaulichung ein Vergleich der
Meldezahlen des Fußballkreises Bonn:
Diese Zahlen beziehen sich nur auf die Mannschaftsentwicklung im Stadtgebiet
Bonn und nicht auf den gesamten Fußballkreis.
2019/20:
Herrenmannschaften 81
Frauenmannschaften 9
Juniorenmannschaften 233
Juniorinnenmannschaften 23
also insgesamt 346 Bonner Mannschaften, die am Spielbetrieb teilnahmen.
2022/23:
Herrenmannschaften 87
Frauenmannschaften 14
Juniorenmannschaften 256
Juniorinnenmannschaften 28
also insgesamt 385 Bonner Mannschaften, die am Spielbetrieb z.Z. teilnehmen.
Das ist ein Anstieg von knapp 40 Mannschaften und viele Vereine müssen
aufgrund mangelnder Platzkapazität Kinder auf Wartelisten setzen bzw.
abweisen.
zu 4.
In welcher Form genau werden die Bürger und Bürgerinnen des Heiderhofs
über die neue Sachlage angemessen informiert?
Zunächst muss die Verwaltung Gewissheit haben, dass die neue Sachlage von
den politischen Gremien mitgetragen wird und die weiteren Planungsschritte
beauftragt werden sollen. Sobald hier Klarheit herrscht, wird die Verwaltung die
Bürgerinnen und Bürger sowie den Bürgerverein informieren.
zu 5.
Zu welchem Sitzungstermin der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist mit der
avisierten Vorlage zur weiteren Vorgehensweise zu rechnen?
Eine Beschlussvorlage ist in der verwaltungsinternen Mitzeichnung für den
nächstmöglichen Sitzungslauf.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de