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230331 · Beschlussvorlage

Bestellung von Ombudspersonen nach § 16 WTG

Nummer
230331
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 23.03.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230331
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Bestellung von Ombudspersonen nach § 16 WTG
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
01.03.2023 Empfehlung
Rat 23.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Frau Bärbel Makowsky-Rohe und Herr Prof. Laurenz Mülheims werden ab
sofort und für die Dauer von fünf Jahren zu Ombudspersonen nach § 16 Wohn-
und Teilhabegesetz NRW – WTG NRW – bestellt.
Begründung
Nach § 16 WTG NRW sollen die Kreise und kreisfreien Städte
Ombudspersonen bestellen. Diese Ombudspersonen vermitteln auf Anfrage bei
Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern und
den Nutzer*innen beziehungsweise Angehörigen über alle Fragen im
Zusammenhang mit der Nutzung von Angeboten nach dem WTG NRW. Dies
betrifft in der Regel Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit
Behinderung.
Nach einem Auswahlprozess waren mit der Sitzung des Hauptausschusses am
10.3.2016 Frau Makowsky-Rohe und Herr Prof. Mülheims zu Ombudspersonen
bestellt worden und haben dieses Ehrenamt seitdem auch zuverlässig
ausgeübt.
Seinerzeit waren Kriterien (Interesse für die Belange pflegebedürftiger oder
behinderter Menschen, juristische Grundkenntnisse, Mediationserfahrung)
festgelegt worden, welche die beiden ausgewählten Personen zunächst in den
Vorstellungsgesprächen damals überzeugend darlegen konnten:
Frau Makowsky-Rohe verfügt über eine Ausbildung als Pflegefachkraft und
arbeitete ehrenamtlich bei verschiedenen Institutionen, so z. B. im Vorstand
von „Handeln statt Misshandeln – HsM“ und beim Krisentelefon des Vereins für
gemeindenahe Psychiatrie.
Herr Prof. Mülheims war u. a. Richter beim Sozialgericht und ist seit 2003 an
der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg als Professor für Sozialrecht, Fachbereich
Sozialversicherung, beschäftigt.Seite 1 von 2
Seite 2
Nunmehr können die beiden Ombudspersonen auf mehrere Jahre erfolgreichen
Einsatzes für die betroffenen Menschen zurückblicken und haben die
Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Ombudspersonen zur Verfügung zu
stehen. Dies wird von Seiten der Verwaltung begrüßt.
Im damaligen ersten Bestellungsverfahren war verwaltungsintern beschlossen
worden, eine Befristung der jeweiligen Bestellung von Ombudspersonen für die
Dauer von jeweils fünf Jahren vorzunehmen. Dieser zeitliche Rahmen wurde
jedoch versehentlich nicht in der am 10.3.2016 vom Hauptausschuss
genehmigten Beschlussvorlage benannt, sodass Frau Makowsky-Rohe und
Herr Prof. Mühlheims unbefristet bestellt wurden und somit auch über die
eigentlich angedachten fünf Jahre und während der Corona-Pandemie bis
heute einvernehmlich aktiv waren.
Im Rahmen dieser Vorlage soll das damalige Versehen korrigiert werden, in
dem Frau Makowsky-Rohe und Herr Prof. Mülheims ab sofort formal nochmals
für den konkreten Zeitraum von fünf Jahren zu Ombudspersonen nach § 16
WTG NRW bestellt werden.
Es ergeben sich keinerlei finanzielle Änderungen zum ursprünglichen
Beschluss.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de