230331 · Beschlussvorlage
Bestellung von Ombudspersonen nach § 16 WTG
Kerndaten
- Nummer
- 230331
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230331 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Bestellung von Ombudspersonen nach § 16 WTG Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Empfehlung Rat 23.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Frau Bärbel Makowsky-Rohe und Herr Prof. Laurenz Mülheims werden ab sofort und für die Dauer von fünf Jahren zu Ombudspersonen nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz NRW – WTG NRW – bestellt. Begründung Nach § 16 WTG NRW sollen die Kreise und kreisfreien Städte Ombudspersonen bestellen. Diese Ombudspersonen vermitteln auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern und den Nutzer*innen beziehungsweise Angehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Angeboten nach dem WTG NRW. Dies betrifft in der Regel Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Nach einem Auswahlprozess waren mit der Sitzung des Hauptausschusses am 10.3.2016 Frau Makowsky-Rohe und Herr Prof. Mülheims zu Ombudspersonen bestellt worden und haben dieses Ehrenamt seitdem auch zuverlässig ausgeübt. Seinerzeit waren Kriterien (Interesse für die Belange pflegebedürftiger oder behinderter Menschen, juristische Grundkenntnisse, Mediationserfahrung) festgelegt worden, welche die beiden ausgewählten Personen zunächst in den Vorstellungsgesprächen damals überzeugend darlegen konnten: Frau Makowsky-Rohe verfügt über eine Ausbildung als Pflegefachkraft und arbeitete ehrenamtlich bei verschiedenen Institutionen, so z. B. im Vorstand von „Handeln statt Misshandeln – HsM“ und beim Krisentelefon des Vereins für gemeindenahe Psychiatrie. Herr Prof. Mülheims war u. a. Richter beim Sozialgericht und ist seit 2003 an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg als Professor für Sozialrecht, Fachbereich Sozialversicherung, beschäftigt.Seite 1 von 2 Seite 2 Nunmehr können die beiden Ombudspersonen auf mehrere Jahre erfolgreichen Einsatzes für die betroffenen Menschen zurückblicken und haben die Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Ombudspersonen zur Verfügung zu stehen. Dies wird von Seiten der Verwaltung begrüßt. Im damaligen ersten Bestellungsverfahren war verwaltungsintern beschlossen worden, eine Befristung der jeweiligen Bestellung von Ombudspersonen für die Dauer von jeweils fünf Jahren vorzunehmen. Dieser zeitliche Rahmen wurde jedoch versehentlich nicht in der am 10.3.2016 vom Hauptausschuss genehmigten Beschlussvorlage benannt, sodass Frau Makowsky-Rohe und Herr Prof. Mühlheims unbefristet bestellt wurden und somit auch über die eigentlich angedachten fünf Jahre und während der Corona-Pandemie bis heute einvernehmlich aktiv waren. Im Rahmen dieser Vorlage soll das damalige Versehen korrigiert werden, in dem Frau Makowsky-Rohe und Herr Prof. Mülheims ab sofort formal nochmals für den konkreten Zeitraum von fünf Jahren zu Ombudspersonen nach § 16 WTG NRW bestellt werden. Es ergeben sich keinerlei finanzielle Änderungen zum ursprünglichen Beschluss. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de