230328 · Beschlussvorlage
Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 406/6 "Friedrich-Gauß-Straße" der Stadt Sankt Augustin – Erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 a Abs. 3 BauGB – Fahrrad XXL Feld
Kerndaten
- Nummer
- 230328
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230328 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 406/6 "Friedrich-Gauß-Straße" der Stadt Sankt Augustin – Erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 a Abs. 3 BauGB – Fahrrad XXL Feld Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung Rat 23.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 406/6 "Friedrich-Gauß-Straße" die beigefügte Stellungnahme abzugeben. Begründung Das Unternehmen FahrradXXL Feld GmbH möchte den Fahrradfachmarkt in Sankt Augustin Menden von derzeit 2.500qm Verkaufsfläche auf insgesamt ca. 6.300qm Verkaufsfläche einschließlich einer Fahrradteststrecke erweitern. Hierzu hat die Stadt Bonn bereits mehrere Stellungnahmen im vorlaufenden Verfahren zur notwendigen Änderung des Regionalplanes (DS-Nr. 201910 und DS-Nr. 210237) als auch zur kommunalen Bauleitplanung (DS-Nr. 212371 und DS-Nr. 221742) beschlossen und abgegeben. Ursprünglich war eine Erweiterung auf ca. 9.000 qm Verkaufsfläche geplant; im Rahmen der Diskussionen um das Regionalplanänderungsverfahren kam es zu einer Reduzierung der insgesamt angestrebten Verkaufsfläche auf jetzt ca. 6.300 qm Verkaufsfläche, was auch die Grundlage der frühzeitigen Beteiligung im Bauleitplanverfahren war. Die erneute Stellungnahme nimmt Bezug auf diejenigen Punkte der Planung, die aus Sicht der Verwaltung nach wie vor nicht nachvollziehbar sind (Umverteilungsberechnung und -bewertung, Herleitung des Vorhabens aus derSeite 1 von 3 Seite 2 Regionalplanänderung, Einschätzung der aktuellen Geschäftsmodelle auf dem Fahrradmarkt). Anlage/n 1 Stellungnahme (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 406/6 "Friedrich- Gauß-Straße" - Erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 a Abs. 3 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bonn sende ich Ihnen die Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 406/6 "Friedrich-Gauß-Straße" – Erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zu. Diesbezüglich werden von Seiten der Stadt Bonn die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs.1 sowie Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegebene Stellungnahmen nochmals in das Verfahren eingebracht bzw. Bezug auf diese genommen, da die Bedenken auch seitens der erneuten Abwägung nicht ausgeräumt wurden und daher weiterhin aufrechterhalten werden. Insbesondere möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass wir den Standort als nicht geeignet für ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben ansehen. Die Planung wird im Verhältnis zur Gemeindegröße (Kaufkraft - Kongruenzgebot) als überdimensioniert und in einem gewerblich geprägten Bereich unabhängig der Zentrenrelevanz des Sortimentes als kritisch eingeschätzt, da an diesem Standort vor allem die Erreichbarkeit der Autokundschaft im Vordergrund steht. Weiterhin werden die Ausführungen zur Umsatzumverteilungsberechnung und die Darstellung der Lagen als nicht ausreichend eingeschätzt. Auch mit einer erneuten Aufführung der Inhalte in der Abwägung findet keine dezidierte Bewertung möglicher Auswirkungen auf die betroffenen zentralen Versorgungsbereiche bzw. eine städtebauliche Einordnung bezüglich der reduzierten Verkaufsflächenerweiterung des Planvorhabens Fahrrad Feld XXL statt. In der überarbeiteten Abwägung, wird abermals lediglich der Versorgungsbereich Finkenhof näher betrachten. An anderen, einzelnen genannten Beispielen in der Abwägung, wie dem zentralen Versorgungsbereich Duisdorf, wird deutlich, dass das vorhandene Verträglichkeitsgutachten zudem teilweise überholt ist, da damals untersuchte Geschäftslagen in der Realität nicht mehr vorhanden sind, aber neue hinzugekommen sind. Insbesondere die Branche Fahrräder und Zubehör hat durch Elektromobilität in den letzten Jahren einen starken Wandel bzw. Aufschwung erlebt. Mögliche negative Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) werden zudem ausschließlich hinsichtlich einer Magnetfunktion der Fahrradgeschäfte in den einzelnen Versorgungsbereichen diskutiert. Diese Betrachtung halten wir nicht für ausreichend, da ein zentraler Versorgungsbereich – mit Ausnahme der Innenstadt - grundsätzlich durch mindestens einen Betrieb mit dem Sortiment Nahrungs- und Genussmittel als Magnetbetrieb definiert ist und dieser durch weitere Einzelhändler sowie Komplementärnutzungen ergänzt wird. Vor allem mit dem Hintergrund der Verkehrswende sowie einer flächendeckenden Infrastruktur im Sektor Fahrräder, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, werden seitens der Bundesstadt Bonn negative Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr sowie die Versorgung der Bevölkerung auch mit kurzfristig nachgefragten Dienstleistungen erwartet, wenn mehrere kleinteilige Fahrradgeschäfte in integrierten Lagen gefährdet werden. An dieser Stelle sei noch einmal hervorgehoben, dass die Stadt Bonn derzeit über ein nahezu flächendeckendes Netz an kleinteiligen Fahrradgeschäften verfügt, durch das neben dem betriebswirtschaftlich notwendigen Angebot an Fahrrädern auch Dienstleistungen in Form von Serviceleistungen und Reparaturen, wohnortnah, angeboten werden können.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de