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230328 · Beschlussvorlage

Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 406/6 "Friedrich-Gauß-Straße" der Stadt Sankt Augustin – Erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 a Abs. 3 BauGB – Fahrrad XXL Feld

Nummer
230328
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 23.03.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230328
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 406/6
"Friedrich-Gauß-Straße" der Stadt Sankt Augustin –
Erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung
der Behörden gem. § 4 a Abs. 3 BauGB – Fahrrad
XXL Feld
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 15.03.2023 Empfehlung
Rat 23.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der erneuten öffentlichen
Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem.§ 4 a Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 406/6 "Friedrich-Gauß-Straße" die beigefügte
Stellungnahme abzugeben.
Begründung
Das Unternehmen FahrradXXL Feld GmbH möchte den Fahrradfachmarkt in
Sankt Augustin Menden von derzeit 2.500qm Verkaufsfläche auf insgesamt ca.
6.300qm Verkaufsfläche einschließlich einer Fahrradteststrecke erweitern.
Hierzu hat die Stadt Bonn bereits mehrere Stellungnahmen im vorlaufenden
Verfahren zur notwendigen Änderung des Regionalplanes (DS-Nr. 201910 und
DS-Nr. 210237) als auch zur kommunalen Bauleitplanung (DS-Nr. 212371 und
DS-Nr. 221742) beschlossen und abgegeben.
Ursprünglich war eine Erweiterung auf ca. 9.000 qm Verkaufsfläche geplant; im
Rahmen der Diskussionen um das Regionalplanänderungsverfahren kam es zu
einer Reduzierung der insgesamt angestrebten Verkaufsfläche auf jetzt ca.
6.300 qm Verkaufsfläche, was auch die Grundlage der frühzeitigen Beteiligung
im Bauleitplanverfahren war.
Die erneute Stellungnahme nimmt Bezug auf diejenigen Punkte der Planung,
die aus Sicht der Verwaltung nach wie vor nicht nachvollziehbar sind
(Umverteilungsberechnung und -bewertung, Herleitung des Vorhabens aus derSeite 1 von 3
Seite 2
Regionalplanänderung, Einschätzung der aktuellen Geschäftsmodelle auf dem
Fahrradmarkt).
Anlage/n
1 Stellungnahme (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage
Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 406/6 "Friedrich-
Gauß-Straße" - Erneute öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 a Abs. 3
BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bonn sende ich Ihnen die Stellungnahme zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 406/6 "Friedrich-Gauß-Straße" – Erneute
öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zu.
Diesbezüglich werden von Seiten der Stadt Bonn die im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung nach §
4 Abs.1 sowie Offenlage nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegebene Stellungnahmen nochmals in das
Verfahren eingebracht bzw. Bezug auf diese genommen, da die Bedenken auch seitens der erneuten
Abwägung nicht ausgeräumt wurden und daher weiterhin aufrechterhalten werden.
Insbesondere möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass wir den Standort als nicht geeignet für
ein großflächiges Einzelhandelsvorhaben ansehen. Die Planung wird im Verhältnis zur
Gemeindegröße (Kaufkraft - Kongruenzgebot) als überdimensioniert und in einem gewerblich
geprägten Bereich unabhängig der Zentrenrelevanz des Sortimentes als kritisch eingeschätzt, da an
diesem Standort vor allem die Erreichbarkeit der Autokundschaft im Vordergrund steht.
Weiterhin werden die Ausführungen zur Umsatzumverteilungsberechnung und die Darstellung der
Lagen als nicht ausreichend eingeschätzt. Auch mit einer erneuten Aufführung der Inhalte in der
Abwägung findet keine dezidierte Bewertung möglicher Auswirkungen auf die betroffenen zentralen
Versorgungsbereiche bzw. eine städtebauliche Einordnung bezüglich der reduzierten
Verkaufsflächenerweiterung des Planvorhabens Fahrrad Feld XXL statt.
In der überarbeiteten Abwägung, wird abermals lediglich der Versorgungsbereich Finkenhof näher
betrachten. An anderen, einzelnen genannten Beispielen in der Abwägung, wie dem zentralen
Versorgungsbereich Duisdorf, wird deutlich, dass das vorhandene Verträglichkeitsgutachten zudem
teilweise überholt ist, da damals untersuchte Geschäftslagen in der Realität nicht mehr vorhanden
sind, aber neue hinzugekommen sind. Insbesondere die Branche Fahrräder und Zubehör hat durch
Elektromobilität in den letzten Jahren einen starken Wandel bzw. Aufschwung erlebt.
Mögliche negative Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
werden zudem ausschließlich hinsichtlich einer Magnetfunktion der Fahrradgeschäfte in den
einzelnen Versorgungsbereichen diskutiert. Diese Betrachtung halten wir nicht für ausreichend, da
ein zentraler Versorgungsbereich – mit Ausnahme der Innenstadt - grundsätzlich durch mindestens
einen Betrieb mit dem Sortiment Nahrungs- und Genussmittel als Magnetbetrieb definiert ist und
dieser durch weitere Einzelhändler sowie Komplementärnutzungen ergänzt wird.
Vor allem mit dem Hintergrund der Verkehrswende sowie einer flächendeckenden Infrastruktur im
Sektor Fahrräder, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, werden seitens der Bundesstadt
Bonn negative Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr sowie die
Versorgung der Bevölkerung auch mit kurzfristig nachgefragten Dienstleistungen erwartet, wenn
mehrere kleinteilige Fahrradgeschäfte in integrierten Lagen gefährdet werden. An dieser Stelle sei
noch einmal hervorgehoben, dass die Stadt Bonn derzeit über ein nahezu flächendeckendes Netz an
kleinteiligen Fahrradgeschäften verfügt, durch das neben dem betriebswirtschaftlich notwendigen
Angebot an Fahrrädern auch Dienstleistungen in Form von Serviceleistungen und Reparaturen,
wohnortnah, angeboten werden können.Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de