230326 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens, Fahrradfreundlichere Königswinterer Straße - Markierung
Kerndaten
- Nummer
- 230326
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 17.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 230326 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens, Fahrradfreundlichere Königswinterer Straße - Markierung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Markierung der Königswinterer Straße im Abschnitt zwischen Auf dem Grendt und Mehlemstraße im Zuge des Projektes „Fahrradfreundlichere Königswinterer Straße“ wird zugestimmt. Begründung Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 07.12.2022 (DS 221043) die Maßnahme „Fahrradfreundlichere Königswinterer Straße“ beschlossen. Der Beschluss sieht folgende Markierungslösung vor: Die öffentlichen Stellplätze entlang der Königswinterer Straße werden unter Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückszufahrten von der östlichen auf die westliche Straßenseite verlegt. Vorteil hierbei ist, dass somit auf der östlichen Straßenseite ein durchgängiger gemeinsamer Geh- und Radweg auf dem Seitenbereich mit ausreichenden Breiten geschaffen werden kann. Die Stellplätze auf der westlichen Straßenseite werden als teilweise gekipptes Parken (teils auf der Fahrbahn, teils auf dem Gehweg) ausgeführt, sodass auf der Fahrbahn ein 1,50 m breiter Schutzstreifen für Radfahrer sowie zusätzlich ein Sicherheitsraum von 0,50 m zu den parkenden Fahrzeugen in Richtung Süden abmarkiert werden kann. Die Restfahrbahnbreite wird 4,80 m betragen. Dies bedeutet, dass ein Begegnen von Pkw/Pkw immer und Pkw/Lkw in den meisten Fällen ohne Mitbenutzung des Schutzstreifens möglich sein wird. Nur beim Begegnungsfall Lkw/Lkw ist dieser zu überfahren. Die Mittelmarkierung auf der Fahrbahn entfällt. Die Gehwegbreite auf der westlichen Straßenseite wird, bis auf wenige Engstellen, mindestens 2,00 m betragen. An allen auf die Königswinterer Straße einmündenden Straßen wird der gemeinsame Geh- und Radweg sowie der Schutzstreifen durch rote Markierungen und Piktogramme verdeutlicht.Seite 1 von 2 Seite 2 Vergabeart x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2023-823 x VOB UVgO VgV 07.08.2023 – 27.10.2023 125.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.07 Verkehrsplanung 72.1000 161001207 (Innenauftrag 6102000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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