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230326 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens, Fahrradfreundlichere Königswinterer Straße - Markierung

Nummer
230326
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
17.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
230326
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens,
Fahrradfreundlichere Königswinterer Straße -
Markierung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Markierung der Königswinterer
Straße im Abschnitt zwischen Auf dem Grendt und Mehlemstraße im Zuge des
Projektes „Fahrradfreundlichere Königswinterer Straße“ wird zugestimmt.
Begründung
Die Bezirksvertretung Beuel hat in ihrer Sitzung am 07.12.2022 (DS 221043)
die Maßnahme „Fahrradfreundlichere Königswinterer Straße“ beschlossen.
Der Beschluss sieht folgende Markierungslösung vor:
Die öffentlichen Stellplätze entlang der Königswinterer Straße werden unter
Berücksichtigung der vorhandenen Grundstückszufahrten von der östlichen auf
die westliche Straßenseite verlegt. Vorteil hierbei ist, dass somit auf der
östlichen Straßenseite ein durchgängiger gemeinsamer Geh- und Radweg auf
dem Seitenbereich mit ausreichenden Breiten geschaffen werden kann.
Die Stellplätze auf der westlichen Straßenseite werden als teilweise gekipptes
Parken (teils auf der Fahrbahn, teils auf dem Gehweg) ausgeführt, sodass auf
der Fahrbahn ein 1,50 m breiter Schutzstreifen für Radfahrer sowie zusätzlich
ein Sicherheitsraum von 0,50 m zu den parkenden Fahrzeugen in Richtung
Süden abmarkiert werden kann. Die Restfahrbahnbreite wird 4,80 m betragen.
Dies bedeutet, dass ein Begegnen von Pkw/Pkw immer und Pkw/Lkw in den
meisten Fällen ohne Mitbenutzung des Schutzstreifens möglich sein wird. Nur
beim Begegnungsfall Lkw/Lkw ist dieser zu überfahren. Die Mittelmarkierung
auf der Fahrbahn entfällt. Die Gehwegbreite auf der westlichen Straßenseite
wird, bis auf wenige Engstellen, mindestens 2,00 m betragen.
An allen auf die Königswinterer Straße einmündenden Straßen wird der
gemeinsame Geh- und Radweg sowie der Schutzstreifen durch rote
Markierungen und Piktogramme verdeutlicht.Seite 1 von 2
Seite 2
Vergabeart
x öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2023-823 x VOB UVgO VgV 07.08.2023 – 27.10.2023 125.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.07 Verkehrsplanung 72.1000 161001207 (Innenauftrag
6102000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de