230315 · Beschlussvorlage
Nachwahl der/des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230315
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.896 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 230315 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 05 Amt für Integration und Vielfalt Dezernat: Dez. OB Nachwahl der/des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Integrationsrat 21.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur/Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates wird ______________________ gewählt. Begründung Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 2 GO NRW wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte eine/n oder mehrere stellvertretende Vorsitzende. Der Integrationsrat hat gemäß DS202387 in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf 2 festgelegt. In der Sitzung des Integrationsrates am 25.02.2021 wurde Frau Tala Hariri als erste stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates gewählt. Nach ihrem Ausscheiden im Februar 2023 bedarf es in der Sitzung des Integrationsrates am 21.03.2023 der Nachwahl eines/einer neuen ersten stellvertretenden Vorsitzenden. Hinweis zum Wahlverfahren: Laut § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden ist. Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findet ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt; Wenn es ein Mitglied des Integrationsrates verlangt, erfolgen geheime Wahlen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de