← Vorlagen

230315 · Beschlussvorlage

Nachwahl der/des ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn

Nummer
230315
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 21.03.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 60 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.896 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
230315
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Nachwahl der/des ersten stellvertretenden
Vorsitzenden des Integrationsrates der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Integrationsrat 21.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur/Zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates wird
______________________ gewählt.
Begründung
Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 2 GO NRW wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte
eine/n oder mehrere stellvertretende Vorsitzende.
Der Integrationsrat hat gemäß DS202387 in seiner Sitzung am 25.02.2021 die
Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf 2 festgelegt.
In der Sitzung des Integrationsrates am 25.02.2021 wurde Frau Tala Hariri als
erste stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates gewählt. Nach ihrem
Ausscheiden im Februar 2023 bedarf es in der Sitzung des Integrationsrates
am 21.03.2023 der Nachwahl eines/einer neuen ersten stellvertretenden
Vorsitzenden.
Hinweis zum Wahlverfahren:
Laut § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Bundesstadt
Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene Bewerber als
gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben
worden ist.
Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die
Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden
Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Erhalten mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerber die meisten Stimmen, findet
ein neuer Wahlgang unter diesen Bewerberinnen/Bewerbern statt;
Wenn es ein Mitglied des Integrationsrates verlangt, erfolgen geheime Wahlen.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der
Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de