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230313 · Beschlussvorlage

Beteiligungskonzept Projekt "Aktive Erinnerungskultur"

Nummer
230313
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 24.02.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.03.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230313
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Beteiligungskonzept Projekt "Aktive
Erinnerungskultur"
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 24.02.2023 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
02.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem als Anlage beigefügten Entwurf des Beteiligungskonzeptes zum Projekt
„Aktive Erinnerungskultur“ wird zugestimmt.
Begründung
Ziel des Projekts „Aktive Erinnerungskultur“ im Zentrum für Stadtgeschichte und
Erinnerungskulturen der Stadt Bonn ist es, bis Ende 2023 ein Konzept für eine
langfristige Koordinierungsstelle zum Thema Erinnerungskultur zu erarbeiten.
Der Fokus des Projekts liegt auf Erinnerungsorten im Stadtraum (wie
Straßennamen, Platznamen, Mahnmäler, Denkmäler, Hinweisschilder, Statuen,
Friedhöfe etc.), die Bezüge zum Nationalsozialismus und Kolonialismus
aufweisen. Weitere Themen können hinzukommen. Erinnerungsorte sind von
Menschen gemacht und von deren Werten geprägt. Doch die Werte einer
Gesellschaft und deren Perspektive auf die Vergangenheit ändern sich stetig.
Deshalb diskutiert die (Stadt-)Gesellschaft Orte der Erinnerungskultur
kontinuierlich. Das Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ sammelt Bonner Stimmen
und erarbeitet daraus ein Konzept zur Etablierung einer vielstimmigen und
dialogischen Erinnerungskultur in Bonn
Um das Konzept zu erstellen und so die konkrete Ausgestaltung der
Koordinationsstelle zu definieren, sollen möglichst viele Stimmen von
Menschen in Bonn miteinbezogen werden. Hierfür werden in einem komplexen
Beteiligungsverfahren verschiedene Beteiligungsformate angeboten.
Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Beteiligungskonzept.
Anlage/nSeite 1 von 9
Seite 2
1 Beteiligungskonzept Aktive Erinnerungskultur (öffentlich)Seite 2 von 9
Beteiligungskonzept samt Fragenkatalog
Beteiligungskonzept Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ im Zentrum für
Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen der Stadt Bonn
- Komplexes Verfahren gemäß den Leitlinien der Stadt Bonn
Ziel des Projekts „Aktive Erinnerungskultur“ im Zentrum für Stadtgeschichte und
Erinnerungskulturen der Stadt Bonn ist es, bis Ende 2023 ein Konzept für eine
langfristige Koordinierungsstelle zum Thema Erinnerungskultur zu erarbeiten. Das
Projekt „„Aktive Erinnerungskultur“ setzt sich aus den Arbeitsschwerpunkten Dialog,
wissenschaftliche Recherche und Erinnerungskunst zusammen.
Der Fokus des Projekts liegt auf Erinnerungsorten im Stadtraum (wie Straßennamen,
Platznamen, Mahnmäler, Denkmäler, Hinweisschilder, Statuen, Friedhöfe etc.), die
Bezüge zum Nationalsozialismus und Kolonialismus aufweisen. Weitere Themen
können hinzukommen. Erinnerungsorte sind von Menschen gemacht und von deren
Werten geprägt. Doch die Werte einer Gesellschaft und deren Perspektive auf die
Vergangenheit ändern sich stetig. Deshalb diskutiert die (Stadt-)Gesellschaft Orte der
Erinnerungskultur kontinuierlich. Das Projekt „Aktive Erinnerungskultur“ sammelt
Bonner Stimmen und erarbeitet daraus ein Konzept zur Etablierung einer
vielstimmigen und dialogischen Erinnerungskultur in Bonn.
Die langfristige „Koordinierungsstelle Erinnerungskultur“ soll als Anlaufpunkt für
erinnerungskulturelle Anliegen von Seiten der Bürger*innen dienen. Sie koordiniert
zudem die interne Zusammenarbeit verschiedener Ämter zu erinnerungskulturellen
Themen. Des Weiteren soll sie Räume für Diskussion und Austausch zwischen
verschiedenen Beteiligten (Politik, Stadtverwaltung, zivilgesellschaftliche
Akteur*innen) bieten. Im Sinne einer „aktiven“ Erinnerungskultur soll jedoch nicht nur
passiv auf erinnerungskulturelle Anliegen reagiert werden, sondern durch
verschiedene Formate aktive Impulse für eine langfristige und partizipative
Beschäftigung mit erinnerungskulturellen Themen gesetzt werden.
Um das Konzept zu erstellen und so die konkrete Ausgestaltung der
Koordinationsstelle zu definieren, sollen möglichst viele Stimmen von Menschen in
Bonn miteinbezogen werden. Hierfür werden verschiedene Beteiligungsformate
angeboten. Neben gezielten Interviews mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und
verschiedenen Vermittlungsformaten (z.B. Pop-Up-Ausstellung, Podiumsdiskussion,
Führungen, Workshops), soll ebenfalls eine digitale Beteiligungsmöglichkeit
angeboten werden.Seite 3 von 9
Zeitlicher Rahmen:
1. Zielsetzung des Gesamtprojekts
Themen der Beteiligung
 Konzept für eine langfristige „Koordinierungsstelle Erinnerungskultur“
 Arbeitsweise der „Koordinierungsstelle Erinnerungskultur“
 Inhalte und Themenschwerpunkte der „Koordinierungsstelle Erinnerungskultur“
Ziel der Beteiligung:
 Was ist die Gesamtzielsetzung des Projekts?
o Die Antworten aus der Beteiligung fließen in das Konzept für eine
langfristige „Koordinierungsstelle Erinnerungskultur“ mit ein und zeigen,
was sich Bonner*innen für diese Koordinierungsstelle wünschen
(strukturell und inhaltlich)
 Was soll damit erreicht werden?
o Erfassung von Ideen, Anregungen, Wünschen und Vorschlägen aus der
Stadtgesellschaft, damit diese im Konzept der Koordinierungsstelle
berücksichtigt werden können
o Breite Akzeptanz der Koordinierungsstelle herstellen
März 2022: Projektstart
Ende 2023: Fertigstellung des Konzepts für eine „Koordinierungsstelle Erinnerungskultur“
Anfang 2024: Beginn der „Koordinierungsstelle Erinnerungskultur“
Bestandsaufnahme, Konzeptionsphase
Vernetzung mit anderen Städten, Wissenschaft, Zivilgesellschaft etc.
Beginn des Beteiligungsprozesses, erste Interviews und Veranstaltungen
März23: Beginn des Bonn-macht-mit-Beteiligungsprozesses
26.04.23: Informationsveranstaltung mit Mitmachformaten
10.02.23: Pop-Up-Ausstellung mit Mitmachtafeln wird eröffnet
Ab Mai 2023: Datenauswertung
Ab September 2023: Verschriftlichung der Ergebnisse und FeedbackschleifenSeite 4 von 9
2. Rahmenbedingungen
Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit
Was sind die Rahmenbedingen? Welchen Ergebnisspielraum gibt es?
 Da die „Koordinierungsstelle Erinnerungskultur“ eine Stelle innerhalb der
Stadtverwaltung wird, unterliegt sie den Richtlinien und Verordnungen der Stadt
Bonn.
 Die „Koordinierungsstelle Erinnerungskultur“ wird selbst keine Entscheidungen
zu Veränderungen von städtischen Erinnerungsorten treffen. Diese
Entscheidungen sind der Politik (Stadtrat oder Bezirksvertretungen)
vorbehalten. Es geht darum, Entscheidungen vorzubereiten. Während
stadtintern ein passender Workflow entwickelt werden muss, geht es in der
Beteiligung vor allem darum, wie die Koordinierungsstelle extern, z.B. mit
zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, interessierten Bürger*innen etc.
zusammenarbeitet.
Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume
 Wo gibt es Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume?
o Erinnerungskulturelle Themen und Orte: Welche Themen und Orte sind
den Bonner Bürger*innen wichtig? Diese werden priorisiert behandelt.
o Umgang mit einzelnen Erinnerungsorten: Welche Methoden der
Darstellung der Sachverhalte und ihrer Zusammenhänge werden
unterstützt?
o Diskussionsformate: Wie sollen die Stadtgesellschaft und besonders die
zivilgesellschaftlichen Akteur*innen in Diskussionen zu
erinnerungskulturellen Themen eingebunden werden? Soll es ein
Gremium geben, das diese Themen diskutiert? Soll es mehrere
thematische Gremien geben? Wie sollen diese Gremien besetzt sein?
Zu welchen Anlässen tagen sie, wie oft? Soll es einen „Runden Tisch
Erinnerungskultur“ geben, zu dem Interessierte zusammenkommen
können? Im Falle einer Straßenumbenennung: Wie sollen Anwohnende
miteinbezogen werden? etc.
Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse)
 Was wurde bereits festgelegt/entschieden?
o Es wurde bereits entschieden, dass das zu erstellende Konzept (Ende
2023) auf eine langfristige Koordinierungsstelle abzielt
Konfliktlagen
 Welche Vorgeschichte gibt es zu dem Prozess?
o Bereits seit einigen Jahren hat die Stadtverwaltung auf das Projekt
„Aktive Erinnerungskultur“ hingewiesen und Bürger*innen vertröstet,
dass das Projekt sich ihren Themen annimmt. Die Erwartungen sind
hoch.Seite 5 von 9
 Gibt es im Vorfeld bereits Konfliktlagen?
o Erinnerungskultur ist ein stark umstrittenes Thema. Diskussionen in der
Bonner Politik und in den Medien zeigen, dass in Bonn sehr
unterschiedliche Meinungen existieren wie mit einzelnen Orten
umzugehen ist.
3. Festlegung Projektbeauftragter
Wer ist der Ansprechpartner / die Ansprechpartnerin für die Einwohnerinnen
und Einwohner?
Lisa Groh-Trautmann, Zentrum für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen
(41-2), E-Mail: lisa.trautmann@bonn.de
Maren Dürr, Zentrum für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen (41-2),
Telefon: 0228-772838, E-Mail: maren.duerr@bonn.de
4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden - konkrete Zielgruppen
 Welche konkreten Zielgruppen sollen speziell angesprochen werden?
o Insgesamt gibt es die drei Zielgruppen der Beteiligung:
1) zivilgesellschaftliche Akteur*innen,
2) interessierte Bürger*innen
3) Jugendliche und junge Erwachsene
4) Personen, die keine oder wenig Berührungspunkte zu aktuellen
Themen der Erinnerungskultur haben
Zielgruppe 1 wird zudem direkt kontaktiert und es finden Interviews statt,
ein Netzwerk wird aufgebaut und sie sind zu allen öffentlichen
Veranstaltungen eingeladen.
Zielgruppe 2 wird zum Teil kontaktiert und interviewt und sind zu allen
öffentlichen Veranstaltungen eingeladen
Zielgruppe 3 (Jugendliche und jungen Menschen): Als eigenes Format
zur zielgruppengerechten Einbindung in die zukünftige
Koordinierungsstelle und erinnerungskulturellen Themen werden
Veranstaltungen (Workshops etc.) mit Jugendlichen und jungen
Menschen in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte und NS-
Dokumentationszentrum durchgeführt. Darüber hinaus werden
Jugendliche und junge Menschen zu den öffentlichen Veranstaltungen
eingeladen und ins Netzwerk integriert. – Erinnerungsarbeit fördert die
Entwicklung eines kritischen Umgangs mit der Geschichte und dem
heutigen gesellschaftlichen und politischen Handeln und dient so dem
zentralen Ziel der Kinder- und Jugendbeteiligung, junge Menschen zu
befähigen, als mündige Bürger*innen ihre Lebensbedingungen
mitzugestalten.Seite 6 von 9
Zielgruppe 4 wird durch die Pop-Up-Ausstellung auf das Projekt
gestoßen, die ab Februar 2023 bis Ende 2023 in verschiedenen
Räumlichkeiten in Bonn gezeigt wird. Innerhalb der Pop-Up-Ausstellung
gibt es ebenfalls Mitmachtafeln, wo die Besuchenden ihre Meinungen
hinterlassen können.
 Ist es ggf. wichtig, Menschen einzubeziehen, die evtl. gar nicht in Bonn leben,
deren Belange aber berührt werden?
o Vorrangig sollten Menschen befragt werden, die in Bonn leben oder sich
hier aufhalten. Wie lange sie hier leben/ sich hier aufhalten, spielt keine
Rolle.
 Welche Maßnahmen werden zur barrierefreien Gestaltung des Prozesses
ergriffen?
o Pop-Up-Ausstellung: Die Ausstellungstexte sind möglichst kurz und
prägnant gehalten, Übersetzungen in Englisch und Einfache Sprache
liegen vor. Auf Barrierefreiheit der Ausstellungsräume wird geachtet.
o Veranstaltungen: Auf Barrierefreiheit der Veranstaltungsräume wird
geachtet.
o Bonn-macht-mit: Fragen sind in möglichst einfacher Sprache verfasst.
Der Fragenumfang ist nicht zu groß. Ansonsten ist die Beteiligung an die
Rahmenbedingungen des Beteiligungsformats Bonn-macht-mit.de
geknüpft.
 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einwohnerinnen und Einwohner
– insbesondere die schwer zu erreichenden Zielgruppen – zur Mitwirkung zu
ermutigen?
o Pressemitteilung, Werbung über Social Media und Netzwerke,
persönliche Ansprache, schriftliche Einladung, gezielte Ansprache von
Gruppen/ Vereinen. Die schwer zu erreichenden Zielgruppen werden
außerdem bei der Pop-Up-Ausstellung durch die Auswahl diverser
Ausstellungsorte erreicht. Veranstaltungen wie Workshops werden auf
die Zielgruppe zugeschnitten.
5. Prozessplanung
 Geht es um Information, Anhörung, Einbeziehung oder Mitbestimmung?
o Die Expertisen der Bonner*innen sowie ihre Meinungen zu
erinnerungskulturellen Themen sollen erhoben und in das Konzept zur
Ausgestaltung der Koordinierungsstelle mit einbezogen werden.
 Wie sollen die Prozessphasen (Ideenfindung, Konkretisierung und Umsetzung)
ausgestaltet werden?
o Die Fragen, die wir an die Bonner Stadtgesellschaft stellen, haben wir
bereits in der Konzeptionsphase (März bis August 2022) erarbeitet.
Seither haben wir bereits verschiedene Beteiligungsformate
durchgeführt (Führungen, Veranstaltungen, Interviews, Workshops),
wobei wir die Fragen immer wieder durch unsere Erfahrungswerte
nachschärfen. Die konkreten Fragestellungen für Bonn-macht-mit sollen
auf Basis der ersten Erfahrungen Anfang 2023 entwickelt werden.
6. Wie soll der Prozess ausgestaltet werden?Seite 7 von 9
 Beschreibung des geplanten Prozesses / der einzelnen Phasen
o Mehrere parallele Beteiligungsverfahren (hierin: immer wieder
Nachschärfen der Fragen); Datenauswertung, Verschriftlichung,
Feedbackschleifen, Erstellung eines finalen Konzepts
 Wie wird ggf. das Konfliktmanagement gestaltet?
o Auf Veranstaltungen gibt es Moderator*innen, die auf Konflikte
vorbereitet sind und Meinungsverschiedenheiten moderieren können.
Die Mitarbeitenden sind sich über die Konfliktlage bewusst und sind
bereit zu vermitteln.
 Wie wird die Kommunikation speziell mit der/an die Öffentlichkeit gestaltet? –
Wie soll die Transparenz im Prozess gesichert werden?
o Über die Plattform Bonn-macht-mit.de soll der Prozess vorbereitet und
begleitet werden. Hierüber sollen auch die Ergebnisse rückgespiegelt
werden.
o Begleitet wird der Prozess von Pressemitteilungen
o Auf der Informationsveranstaltung im April 2023 werden erste
Ergebnisse diskutiert
 Vorklärung von Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Rollen – Wie ist der
Prozess der Bürgerbeteiligung in das kommunale Geschehen eingebettet?
o Das Zentrum für Stadtgeschichte und Erinnerungskulturen (41-2) benennt
die/den Projektverantwortliche(n) und koordiniert die Bürgerbeteiligung
intern, (ggf. mit einem externen Partner).
o Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist in die Planung und Durchführung der
Beteiligungen eingebunden.
o Der Beirat Bürgerbeteiligung wird kontinuierlich über den Prozess informiert.
o Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der
Kulturausschuss sowie weitere Gremien werden bedarfsweise über
Mitteilungsvorlagen informiert.
7. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
 Wie werden die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses in den politischen
Entscheidungsprozess eingespeist?
o Die Ergebnisse werden in das Konzept für die langfristige
„Koordinierungsstelle Erinnerungskultur“ eingearbeitet. Dieses Konzept
wird dem Kulturausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 vorgestellt.
 Wie werden die Ergebnisse des Entscheidungsprozesses an die beteiligten
Einwohner und Einwohnerinnen und an die Öffentlichkeit kommuniziert?
o Die Ergebnisse aller Beteiligungsformate zusammen werden im
Konzept für die langfristige „Koordinierungsstelle Erinnerungskultur“ zu
lesen sein, das Ende 2023 fertiggestellt wird. Das Konzept wird u.a. auf
Bonn-macht-mit.de veröffentlicht.
8. Dokumentation, Auswertung und Reflexion
 Wie kann eine prozessbegleitende Dokumentation und Auswertung gestaltet
werden?
o Die Ergebnisse der Beteiligungsformate (Interviews, Veranstaltungen
etc.) werden kontinuierlich schriftlich dokumentiert und besprochen. Sie
werden regelmäßig ausgewertet und die Erkenntnisse fließen in dieSeite 8 von 9
weiteren Beteiligungsformate, wie beispielsweise die Online-Umfrage
über Bonn-macht-mit und die Informationsveranstaltung, ein.
 Wie kann eine gemeinsame Reflexion ausgestaltet werden? Wie kann
sichergestellt werden, dass ein Lernen aus den im Prozess gewonnenen
Erfahrungen stattfinden kann?
o Auf der Informationsveranstaltung im April 2023 besteht der Raum, erste
Ergebnisse zu diskutieren und reflektieren. Die Besprechung des
Konzepts in Feedbackschleifen gibt außerdem die Möglichkeit, die
Ergebnisse zu reflektieren. Da das Konzept als Grundlage für die weitere
Arbeit der langfristigen „Koordinierungsstelle Erinnerungskultur“ dient, ist
hier ein Lernen sichergestellt.
9. Zeitrahmen und Finanzierung
 Was kostet die geplante Beteiligung?
o Für alle Aktivitäten des Projekts „Aktive Erinnerungskultur“ hat der LVR
Projektgelder von insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung gestellt
 Wie wird die Beteiligung finanziert?
o Landschaftsverband Rheinland (LVR)
 Wann soll das Beteiligungsverfahren beginnen? Wann ist es abgeschlossen?
o Das Gesamtverfahren hat im März 2022 begonnen. Der
Beteiligungsprozess ist im September 2023 abgeschlossen. Danach
können keine neuen Anregungen mehr aufgenommen werden und das
Konzept wird verschriftlicht.Seite 9 von 9

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Datenstand: 02.11.2026, 19:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de