230311 · Beschlussvorlage
Errichtung einer unbefestigten Stellfläche neben dem Abwasserpumpwerk in der Liestraße
Kerndaten
- Nummer
- 230311
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Naturschutzbeirates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230311 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Errichtung einer unbefestigten Stellfläche neben dem Abwasserpumpwerk in der Liestraße Beratungsfolge Naturschutzbeirat 15.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der beabsichtigten Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 75 LNatSchG NRW von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsschutzgebietes 2.2, „Magdalenenkreuz“ am Vilicher Bach, zur Errichtung einer unbefestigten Stellfläche neben dem Abwasserpumpwerk 022 in der Liestraße stimmt der Naturschutzbeirat zu. Begründung Das Tiefbauamt betreibt in Bonn-Geislar südlich der Sportanlagen in dem Grünstreifen entlang des Vilicher Baches ein Abwasserpumpwerk. Dieser Anlage fließt das gesamte Schmutz- und Regenwasser des Ortsteils Geislar zu, wo es dann um ca. zwei Meter angehoben und in den weiterführenden Sammler Richtung Kläranlage Beuel eingeleitet wird. Die vier Pumpen, die zusammen bis zu 200 l/s fördern können, haben somit eine entscheidende Bedeutung für die Abwasserableitung Geislars. Um den reibungslosen Betrieb des Pumpwerks zu gewährleisten, sind monatliche Kontrollen sowie regelmäßige Wartungen, Reinigungen und Instandsetzungen erforderlich. Unterhaltungsfahrzeuge mit einer Länge von über zehn Metern und einem Gewicht von bis zu 40 Tonnen müssen während der Dauer der Arbeiten auf dem schmalen Fuß- und Radweg parken. Durch das Rangieren der Fahrzeuge können angrenzende Bäume und Sträucher beschädigt werden. Der Weg, der durch Fußgänger, Jogger und Radfahrer stark frequentiert wird, kann während der teilweise mehrstündigen Arbeiten nicht benutzt werden, sodass die Passanten umkehren oder einen Umweg durch das Gebüsch neben dem Waldweg suchen müssen. Zudem werden die Unterhaltungsarbeiten am Pumpwerk erheblich erschwert, weil die Fahrzeuge die Anlage nicht unmittelbar anfahren können. Um zukünftig ein einfaches und sicheres Arbeiten an der Anlage zu gewährleisten, ohne den Fußgängerverkehr zu gefährden oder die angrenzenden Pflanzen in Mitleidenschaft zu ziehen, soll neben dem umzäunten Pumpwerk eine ca. 10 x 4 Meter große Aufstellfläche für dieSeite 1 von 5 Seite 2 Unterhaltungsfahrzeuge errichtet werden. Die Fläche ist derzeit ohne Gehölzbestand, sodass weder Bäume noch Sträucher entfernt werden müssten. Um den Eingriff in die Natur so gering wie möglich zu halten, ist eine Schotterrasenfläche - ggf. mit einer kleinen Anrampung aus Beton, um den Höhenunterschied auszugleichen - vorgesehen. Der Zugriff zum Pumpwerk erfolgt über ein Tor, welches neben der Stellfläche in den Zaun eingebaut wird. Die geplante Stellfläche befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans Siegmündung und hier im Landschaftsschutzgebiet 2.2 „Magdalenenkreuz, Lehberg, Im Hamm, Vilicher Bach und Vilicher Büschelchen“. Im Schutzgebiet sind sämtliche Handlungen verboten, die dem besonderen Charakter oder Schutzgebiet zuwiderlaufen. Verboten sind insbesondere - Bauliche Anlagen einschl. Straßen, Wege und Plätze im Sinne §2 (1) BauO NRW zu errichten oder zu ändern – auch wenn sie keiner baurechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen - Veränderungen der Bodengestalt vorzunehmen Von den Verboten soll eine Befreiung nach § 67 BNatSchG erteilt werden, da die Maßnahme aus Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses notwendig ist. Die Durchführung der Maßnahme stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 BNatSchG dar. Eine kompensationspflichtige Eingriffsgenehmigung wird in Aussicht gestellt: Wenige hundert Meter von dem Pumpwerk entfernt plant das Tiefbauamt am Vilicher Bach die Neupflanzung mehrerer standorttypischer Bäume (Kopfbäume), womit ein ökologischer Ausgleich für diese Maßnahme sichergestellt wäre. Die Maßnahme ist besonders geeignet, da gemäß Landschaftsplan die Ergänzung des Baumbestandes entlang des Vilicher Baches mit Gehölzen und potenziell natürlicher Vegetation geboten ist. Da keine Gehölze entnommen werden müssen, sondern lediglich Intensivrasen überbaut wird, ist eine Durchführung in den Sommermonaten 2023 geplant. Anlage/n 1 230311 - Anlage (öffentlich)Seite 2 von 5 Anhang Abb. 1: LageplanSeite 3 von 5 Abb. 2: Schmaler Fuß- und Radweg (von Liestraße in Richtung Vilicher Bach) Abb. 3: Pumpwerk (von Liestraße kommend)Seite 4 von 5 Abb. 4: Geplante Aufstellfläche neben dem Pumpwerk Abb. 5: Bachbegleitender Weg neben der geplanten Aufstellfläche (links)Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de