230308-03 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Verlängerung des Temporären Skulpturenpfades von 22 Skulpturen von Thomas Röthel rund um den Post Tower bis Ende Oktober 2025
Kerndaten
- Nummer
- 230308-03
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 05.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Post Tower Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Genehmigung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 230308-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Verlängerung des Temporären Skulpturenpfades von 22 Skulpturen von Thomas Röthel rund um den Post Tower bis Ende Oktober 2025 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die Verwaltung wurde erst am 23.10.2024 um eine Verlängerung der Aufstellung gebeten. Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 05.11.2024 kann nicht erreicht werden. Da die Genehmigung nur bis Ende Oktober 2024 besteht, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Seitens der Stadtverwaltung besteht Interesse am Fortbestehen der Aufstellung für ein weiteres Jahr. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NRW Der erneuten Verlängerung der von der Galerie Geißler Bentler in Kooperation mit Deutsche Post DHL Group umgesetzten Aufstellung von 22 Skulpturen auf dem Gelände hinter dem Posttower bis an den Rhein bis Ende Oktober 2025 wird zugestimmt. Begründung Die Bezirksvertretung Bonn hat dem temporären Skulpturenpfad mit Skulpturen des Künstlers Thomas Röthel in ihrer Sitzung am 18.04.2023 zugestimmt. Da- bei wurde von einem von der verantwortlichen Galerie Geißler Bentler bean- tragten Zeitraum von Juni bis Oktober 2023 ausgegangen. Am 17.10.2023 hat die Bezirksvertretung der Verlängerung der Ausstellung bis Ende April 2024 und am 09.04.2024 einer weiteren Verlängerung bis Ende Ok- tober 2024 zugestimmt. Nun kam die Galerie mit der Bitte, die Ausstellung erneut, bis Ende Oktober 2025, zu verlängern, auf die Verwaltung zu. Es gäbe nach wie vor nur positive Rückmeldungen und die Nachfrage nach Führungen sei nach wie vor groß. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Verlängerung. Die land-Seite 1 von 2 Seite 2 schafsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung wurde bereits erteilt. Bei dem Abbau des Skulpturenpfades sind Brutschutzzeiten zu berücksichtigen. Durch die Verlängerung des Ausstellungszeitraums entstehen der Stadt Bonn keine Kosten. 30.10.2024 gez. Reeh-Schall gez. Bonnie Datum Bezirksbürgermeister*in Bezirksverordnete*r Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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