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230308-03 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Verlängerung des Temporären Skulpturenpfades von 22 Skulpturen von Thomas Röthel rund um den Post Tower bis Ende Oktober 2025

Nummer
230308-03
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
05.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Post Tower Straße· Gronau, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Genehmigung
  1. Sammeldokument öffentlich application/pdf · 76,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230308 Temporärer Skulpturenpfad von 22 Skulpturen von Thomas Röthel rund um den Post Tower in der Zeit von Mitte Juni bis Oktober 2023

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Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
230308-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Verlängerung des Temporären Skulpturenpfades
von 22 Skulpturen von Thomas Röthel rund um
den Post Tower bis Ende Oktober 2025
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Verwaltung wurde erst am 23.10.2024 um eine Verlängerung der
Aufstellung gebeten. Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am
05.11.2024 kann nicht erreicht werden. Da die Genehmigung nur bis Ende
Oktober 2024 besteht, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. Seitens
der Stadtverwaltung besteht Interesse am Fortbestehen der Aufstellung für ein
weiteres Jahr.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NRW
Der erneuten Verlängerung der von der Galerie Geißler Bentler in Kooperation
mit Deutsche Post DHL Group umgesetzten Aufstellung von 22 Skulpturen auf
dem Gelände hinter dem Posttower bis an den Rhein bis Ende Oktober 2025
wird zugestimmt.
Begründung
Die Bezirksvertretung Bonn hat dem temporären Skulpturenpfad mit Skulpturen
des Künstlers Thomas Röthel in ihrer Sitzung am 18.04.2023 zugestimmt. Da-
bei wurde von einem von der verantwortlichen Galerie Geißler Bentler bean-
tragten Zeitraum von Juni bis Oktober 2023 ausgegangen.
Am 17.10.2023 hat die Bezirksvertretung der Verlängerung der Ausstellung bis
Ende April 2024 und am 09.04.2024 einer weiteren Verlängerung bis Ende Ok-
tober 2024 zugestimmt.
Nun kam die Galerie mit der Bitte, die Ausstellung erneut, bis Ende Oktober
2025, zu verlängern, auf die Verwaltung zu. Es gäbe nach wie vor nur positive
Rückmeldungen und die Nachfrage nach Führungen sei nach wie vor groß.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Verlängerung. Die land-Seite 1 von 2
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schafsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung wurde bereits erteilt. Bei dem
Abbau des Skulpturenpfades sind Brutschutzzeiten zu berücksichtigen.
Durch die Verlängerung des Ausstellungszeitraums entstehen der Stadt Bonn
keine Kosten.
30.10.2024 gez. Reeh-Schall gez. Bonnie
Datum Bezirksbürgermeister*in Bezirksverordnete*r
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de