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230307-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: 41. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 230307

Nummer
230307-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 23.03.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 230307 41. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für die Straßenreinigung in der Bundesstadt Bonn

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Änderungsantrag
öffentlich
230307-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
MdL Guido Déus
Julia Polley
Christian Gold
CDU-Änderungsantrag: 41. Satzung zur Änderung
der Gebührenordnung für die Straßenreinigung in
der Bundesstadt Bonn
Antrag zur Vorlage 230307
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Empfehlung
Rat 23.03.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Anteil der Bundesstadt Bonn (Allgemeininteresse) an der Straßenreinigung
wird dauerhaft von 11 auf 20 Prozent erhöht.
Ziel ist die Reduktion der Gebühren und die Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger.
Begründung
Die Stadtsauberkeit ist von hohem öffentlichen Interesse. Eine gute
Stadtsauberkeit fördert das Sicherheitsgefühl, den Tourismus und den
Einzelhandel. Dort, wo es sauber ist, fühlen sich Menschen wohl.
Im ersten Halbjahr 2022 verzeichnete die Bundestadt Bonn 622.000
Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland. Weiter verfügt Bonn
über mehr als 100.000 Berufseinpendler und stellt für die Region ein
Oberzentrum dar. Hierdurch wird ein hohes Allgemeininteresse unabhängig von
der gewählten Berechnungsgrundlage deutlich.
Andere Städte übernehmen bereits einen höheren Anteil an den
Straßenreinigungskosten, beispielsweise:Seite 1 von 2
Seite 2
Wesseling: 31,26 Prozent
Düsseldorf: 25 Prozent
Krefeld: 25 Prozent
Münster: 25 Prozent
Wuppertal: 22 Prozent
Dortmund: 21,4 Prozent
Essen: 20 Prozent
Aachen: 15 Prozent
Es ist aus Sicht der Antragsteller kaum vorstellbar, dass die vorgenannten
Städte objektiv in Bezug auf das öffentliche Interesse abweichend von der
Bundesstadt Bonn zu bewerten sind.
Da die gerichtsfeste Ermittlung des Eigenanteils der Stadt Bonn nach einer
festen Berechnungsmethodik bei 11 Prozent weit unter den vorgeschlagenen
20 Prozent liegt, gehen die Antragstellenden davon aus, dass ein erhöhter
Eigenanteil von 20 Prozent gerichtlich nicht angreifbar ist, sondern nur ein
geringerer Eigenanteil angreifbar wäre.
Auch perspektivisch befürchten die Antragstellenden, dass die Gebühren
aufgrund der Umstellung auf Elekto-Kehrmaschinen weiter steigen werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de