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230305-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP Große Anfrage zu Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn; hier: Integration aller bereits existierenden Strategien und Berichte zum Thema Nachhaltigkeit

Nummer
230305-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230305 FDP Große Anfrage zu Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn; hier: Integration aller bereits existierenden Strategien und Berichte zum Thema Nachhaltigkeit

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230305-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
FDP Große Anfrage zu Klimaplan 2035 für die
Bundesstadt Bonn; hier: Integration aller bereits
existierenden Strategien und Berichte zum Thema
Nachhaltigkeit
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung begründet, warum die in der Nachhaltigkeitsstrategie vom
September bzw. im Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Bonn nach dem
Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune Agenda 2030 auf der lokalen Ebene
aus dem Jahr 2022 verfasste Maßnahmen, Differenziertheit der Maßnahmen,
sowie Indikatoren nicht im Klimaplan integriert sind?
Der Nachhaltigkeitsbericht der Stadt Bonn gibt einen Überblick, wo Bonn in
Bezug auf nachhaltige Stadtentwicklung und die Umsetzung der 17
nachhaltigen Entwicklungszeile (Sustainable Development Goals, kurz SDGs)
steht. Der aktuelle Bericht stellt den Status Quo im Jahr 2022 in der
Bundesstadt Bonn dar. Ausgangspunkt des Berichts ist die Agenda 2030, die
von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im Jahr 2015 beschlossen
wurde, um eine weltweite Transformation in Richtung Nachhaltigkeit
anzustoßen. Als universeller Bezugsrahmen ist die Agenda 2030 auch für
Deutschland auf Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen
handlungsleitend. Kommunen kommt bei der Umsetzung der SDGs eine
zentrale Rolle zu, da sich auf der lokalen Umsetzungsebene vor Ort die
Zielerreichung eines Großteils der insgesamt 169 Unterziele der Agenda 2030
entscheidet.
Für die Erarbeitung des Nachhaltigkeitsberichts nach dem Berichtsrahmen
Nachhaltige Kommune wurden zum einen über eine verwaltungsinterne
Steuerungsgruppe zur Nachhaltigkeitsstrategie, die von Amt 02 koordiniert
wird, verwaltungsübergreifend Aktivitäten zu einzelnen Handlungsfeldern
nachhaltiger Kommunalentwicklung abgefragt. Diese qualitative
Berichterstattung wurde durch eine quantitative Berichterstattung anhand von
Indikatoren ergänzt. Die dort verwendeten Indikatoren kommen zum einen aus
dem SDG-Indikatoren Set für Kommunen (https://sdg-portal.de/de/), zum
anderen aus den schon länger in der Bonner Nachhaltigkeitsberichterstattung
verwendeten Indikatoren. Die Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum bisSeite 1 von 2
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2018/2019.
Als Ziel 13 findet sich auch der Klimaschutz innerhalb der global gültigen
SDGs. Demensprechend ist das Handlungsfeld „Klimaschutz und Energie“
Bestandteil des Nachhaltigkeitsberichts. Dieser führt aus: „Die Bundesstadt
Bonn bekennt sich zu den auf der UN-Klimakonferenz in Paris 2015
vereinbarten Klimaschutzzielen und hat dies mit ihrem Beschluss zum
Klimanotstand 2019 nochmals bekräftigt. In dessen Folge steht das vom Rat
beschlossene Ziel für Bonn bis 2035 klimaneutral zu werden. Ein „Klimaplan“
zur Erreichung dieses Ziels wird im Jahr 2022 erarbeitet. (...) Im Rahmen des
CO￿- Monitorings, das die Stadt auf Basis eines bundeseinheitlichen
Standards (Bilanzierungsstandard Kommunal) durchführt, wird die Entwicklung
der Emissionen kontinuierlich bilanziert. Als zentrale Koordinierungsstelle
fungierte seit 2012 die Leitstelle Klimaschutz; seit Frühjahr 2022 wird dies vom
Programmbüro Klimaneutrales Bonn 2035 übernommen.“
Mit dem Vorliegen des Bonner Klimaplans wird nunmehr deutlich, dass zur
Erreichung der Klimaneutralität die Umsetzung sehr viel weitergehender
Aktivitäten erforderlich ist, als in der 2019 verabschiedeten
Nachhaltigkeitsstrategie enthalten sind. Diese erfordern eine eigene über den
Berichtsrahmen des Nachhaltigkeitsberichts hinausgehende Steuerung. Die für
diese Steuerung erforderlichen Indikatoren liegen auf einer detaillierteren
Maßstabsebene und werden zielgenau aus der handlungsfeldbezogenen
Struktur des Klimaplans entwickelt.
Mit Beschlussziffer 5 der Vorlage DS 222006 wird die Verwaltung beauftragt,
einen jährlichen Bericht zum Umsetzungsstand des Klimaplans abzugeben.
Dieser bildet eine Ergänzung zum Nachhaltigkeitsbericht, die einen
vertiefenden Blick auf das SDG 17 – Klimaschutz – ermöglicht.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de