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230304-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan, hier: Betriebliches Mobilitätsmanagement

Nummer
230304-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230304 FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan, hier: Betriebliches Mobilitätsmanagement

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230304-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan,
hier: Betriebliches Mobilitätsmanagement
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Förderung des Jobtickets auf dem Weg zum Arbeitsplatz für die
Beschäftigten von Verwaltung und kommunalen Unternehmen:
a.) Wieviel Mitarbeitende der Verwaltung bzw. des Konzern Stadt Bonn
sollen im Rahmen der Realisierung des DHH 2023/2024 in den Genuss des
Jobtickets kommen? Bitte die genaue Anzahl?
Grundsätzlich soll allen Mitarbeitenden ein JobTicket zur Verfügung gestellt
werden, die Bedarf dafür haben. Die Bundesstadt Bonn bezieht aktuell 6.009
JobTickets nach dem Solidarmodell, d.h. für jeden Mitarbeitenden muss ein
JobTicket abgenommen werden, egal ob die Mitarbeitenden dieses nutzen. Bei
der aktuellen Abnahmezahl sind ca. 800 dienstliche JobTickets inbegriffen. Die
tatsächliche Abnahmezahl der Mitarbeitenden beträgt 3.023 JobTickets. Da
Einsparungen erzielt werden können, ist es nun geplant auf das
Großkundenticket umzusteigen, dessen Voraussetzungen zur notwendigen
Zahl der Mitarbeitenden zwischenzeitlich erfüllt sind. Abzuwarten sind zudem
die finalen Bedingungen des Deutschlandtickets. Die derzeitigen jährlichen
Kosten für das JobTicket belaufen sich auf ca. 4.000.000,00 €.
b.) Wieviel Mitarbeitende bleiben übrig unter der Maßgabe, dass
Maßnahme 6.1.1.2. (Homeoffice für Mitarbeitende) erfolgreich umgesetzt
werden kann?
Auch unter Intensivierung mobiler Arbeitsformen wird es immer notwendig sein,
dass Mitarbeitende am betrieblichen Arbeitsplatz tätig werden. Aus Sicht derSeite 1 von 7
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Verwaltung schließen sich mobiles Arbeiten und ein attraktives
Jobticketangebot nicht aus, sondern ergänzen sich vielmehr im Sinne der
Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität als Arbeitgeberin. Eine Saldierung der
Zahl der Nutzenden ist insoweit nicht zielführend.
c.) Wie hoch werden die Aufwendungen allein für das Jobticket unter der
Zugrundelegung realistischer Nutzerzahlen sein?
Beim derzeitigen Solidarmodell muss für jeden Mitarbeitenden ein JobTicket
abgenommen werden, egal ob dieser Mitarbeitende dieses in Anspruch nimmt.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 335.000,00 € monatlich.
Bei der geplanten Umstellung auf das Großkundenticket wird nur noch die
Menge an JobTickets abgenommen, welche auch tatsächlich von den
Mitarbeitenden benötigt wird. Bei ca. 3.700 Abnahmen (Mitarbeitende und
dienstliche JobTickets) würden sich dann die monatlichen Kosten auf ca.
245.000,00 € monatlich belaufen.
d.) Welches ist die mittlere einfache Wegstrecke, die der zukünftige
Nutzerkreis derzeit mit dem MIV zurücklegt?
Die Jobwärts-Analyse hat ergeben, dass die durchschnittliche Pendlerstrecke
16,7 Kilometer beträgt. Die Potenzialanalyse ergab, dass 70% der
Mitarbeitenden den ÖPNV nutzen könnten, 20% das Fahrrad und 6% das
Pedelec.
e.) Wieviel CO2-Einsparung in kt/a wird durch die Maßnahmen in den
Jahren 2023 und 2024 erzielt?
Wie bereits im Aktivitätensteckbrief dargestellt wurde aufgrund der Vielzahl von
Einzelmaßnahmen vom Wuppertal Institut keine Abschätzung der CO2-
Minderungswirkung durchgeführt.
2. Umstellung der Fahrzeuge in den kommunalen Flotten, bei denen
Verfügbarkeit und Anforderungsprofil dies ermöglichen, auf alternative
Antriebe, vor allem auf batterie-elektrische Fahrzeuge:
a.) Wie konkret sieht das Umstellungsprogramm aus, also: welche
Fahrzeuge, in welchen Dezernaten bzw. Konzernunternehmen, wann
und in welchem Umfang relevant für den DHH 2023/2024? Die Daten
müssten ja über das städtische Fuhrparkmanagement jederzeit abrufbar
sein.
Gem. der mittelfristigen Finanzplanungen wurden für die HH-BeratungenSeite 2 von 7
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2023/2024 anhand der AfA Tabellen entsprechende Finanzmittel für die in
Frage kommenden Fahrzeuge und Geräte angemeldet. Nach
Haushaltsberatungen und Freigabe der erforderlichen Finanzmittel werden je
Amt die angemeldeten Bedarfe um weitere vorzeitig/zwischenzeitlich
ausgefallene Fahrzeuge/Geräte ermittelt. Anhand dieser Schätzkosten werden
diese mit den freigegebenen Haushaltsmitteln abgeglichen. Aus diesen
Ergebnissen werden dann die Fahrzeuge/Geräte im Rahmen der
vorgesehenen Einleitungsverfahren dem Finanzausschuss zur Freigabe zur
Beschaffung, also Ausschreibung, zur Genehmigung vorgelegt.
Da es aufgrund der Marktsituation in den letzten 2 Jahren zu Preissteigerungen
von bis zu 30 % kam, werden unter wirtschaftlicher Berücksichtigung der
freigegebenen Finanzmittel dann die daraus mögliche Menge an
Fahrzeugen/Geräten beschafft, andere vorgesehene Fahrzeuge und Geräte
werden wiederinstandgesetzt und für spätere Haushaltsjahre vorgesehen. Im
Weiteren wurden die für die Haushaltberatung anstehenden Finanzmittel
haushälterisch bedingt als Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. D.h.
dass Fahrzeuge /Geräte erst im darauffolgenden Jahr z.B. 2023 è 2024 und
2024 è 2025 kassenwirksam geliefert werden dürfen.
Insofern können Angaben zu Kilometerständen, CO² Ausstoßen oder
Einsparungen erst ermittelt werden, wenn nach Haushaltsfreigabe, die
tatsächlich zu ersetzenden Fahrzeuge und Geräte bekannt sind, die
Ausschreibungen erfolgen und aus den Ergebnissen die Typen und deren Co²
Emissionen benannt werden können. Es bleibt zu beachten, dass die Co²
Emissionen nur für Standardfahrzeuge der Pkw Klasse oder Transporter, Klein
Lkw bis 3,5 t dargestellt werden können, da bei Lkw >3,5 t durch Umrüstungen
mit Kränen, Kippern u.a., (also Kommunalaufbauten) die Fahrzeughersteller
aufgrund fehlender Parameter wie Einsatzgewicht, Ladungsgewichte und
Fahrprofil keine Werte benennen können. Für diese dann betriebsfertigen
Fahrzeuge können die Co² Werte dann nur im Echtbetrieb ermittelt werden.
b.) Welche jährliche Kilometerleistung weisen die in Frage kommenden
Fahrzeuge auf, mit welchen Verbräuchen und wieviel CO2 wird durch
Umstellung auf batterieelektrische Fahrzeuge in der Laufzeit des DHH
2023/2024 erzielt?
sh. Antwort zu 2a) Erst mit Festlegung der zur Beschaffung tatsächlich
ausgewählten Fahrzeuge und Geräte ermittelbar.
3. Förderung der dienstlichen Fahrradnutzung und der Nutzung des Fahrrads
auf dem Weg zum Arbeitsplatz soll im Sommer 2022 ein Fahrradleasing für
Mitarbeitende gestartet werden:
a.) Wurde das Fahrradleasing bereits umgesetzt, da die Maßnahme ja bereits
2022 beginnen sollte?
b.) Falls nein: Wieviel Monate werden zur umsetzungsreifen VorbereitungSeite 3 von 7
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benötigt?
Die Maßnahme wurde bereits umgesetzt. Seit dem 01.10.2022 bietet die Stadt
Bonn das Fahrradleasing für Mitarbeitende an.
c.) Handelt es sich um Full-Service Leasing oder Finanzleasing?
Es handelt sich um ein Finanzleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung.
d.) Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen?
Für die Bundesstadt Bonn entstehen keine Aufwendungen.
e.) Um wieviel Fahrzeuge handelt es sich, unterschieden nach Fahrradtypen,
wie z.B. rein mechanische Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder?
Bisher wurden ausschließlich E-Bikes geleast.
f.) Wie groß ist der erreichte Teilnehmerkreis für 2022 bzw. wieviel
Teilnehmer sollen 2023/2024 in den Genuss der Maßnahme kommen?
Bisher haben ca. 80 Mitarbeitende dieses Angebot in Anspruch genommen.
Grundsätzlich kann jeder Angestellte, der die Voraussetzungen erfüllt, am
Fahrradleasing teilnehmen.
g.) Sollen die Fahrzeuge nur für Dienstgänge genutzt werden, oder stehen sie
den Mitarbeitenden auch zur privaten Nutzung zu Verfügung?
Die Fahrräder stehen den Mitarbeitenden auch zur privaten Nutzung zur
Verfügung. Städt. Pedelecs und Lastennräder stehen den Mitarbeitenden
(Stadthaus, Bezirksrathäuser, Außenstellen) zur dienstlichen Nutzung zur
Verfügung.
h.) Werden die Fahrzeuge, wie Dienstwagen, an Personen gebunden oder als
Pool-Fahrzeuge betrieben?
Die Fahrzeuge der Bundesstadt Bonn werden als Poolfahrzeuge genutzt oder
sind bestimmten Ämtern zugeordnet (z.B. Stadtordnungsdienst). Es gibt keine
feste Personenbindung.
i.) Wer ist zugriffsberechtigt?
Alle Mitarbeitenden mit gültiger Fahrerlaubnis, welche sich im Buchungssystem
registriert haben und die jährlichen Unterweisungen absolviert haben.Seite 4 von 7
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j.) Ist eine Kumulation aus Jobticket und Dienstfahrrad vorgesehen?
Dies ist bereits jetzt möglich.
k.) Wieviel CO2-Einsparung in kt/a wird durch die Maßnahme in den Jahren
2023 und 2024 erzielt?
Wie bereits im Aktivitätensteckbrief dargestellt wurde aufgrund der Vielzahl von
Einzelmaßnahmen vom Wuppertal Institut keine Abschätzung der CO2-
Minderungswirkung durchgeführt.
l.) Welche arbeitsrechtlichen werden tangiert und wird hierzu eine
Betriebsvereinbarung benötigt?
Eine Dienstvereinbarung wurde erstellt und veröffentlicht.
4. Zertifizierung der Stadt Bonn als fahrradfreundliche Arbeitgeberin durch
den ADFC:
a.) Welche Kosten sind mit der Zertifizierung verbunden?
Bei der Anzahl der Mitarbeitenden der Bundesstadt Bonn muss ein
gesondertes Angebot angefordert werden. Die Kosten können noch nicht
ermittelt werden, da dazu eine Gesamtaufnahme aller betroffenen
Verwaltungsstellen erfolgen muss. Auch aus den bauseitigen Ermittlungen in
den betroffenen Verwaltungsstellen sind dann entsprechende Kostenschätzung
durchzuführen, um die Kosten darzustellen.
b.) Ist die Zertifizierung mit Audits zur Rezertifizierung verbunden und welche
Kosten entstehen hierdurch?
Die Rezertifizierung kann online oder vor Ort erfolgen. Die Kosten basieren auf
Grundlage der Anzahl der Mitarbeitenden. Die Zertifizierung ist zeitlich
begrenzt. Kosten können noch nicht ermittelt werden. (sh. Ausführungen zu 4a)
c.) Nach welchen Kriterien wird zertifiziert?
Die Zertifizierung wird in sechs Aktionsfelder untergliedert:
· Parkraummanagement und andere Komplementärmaßnahmen
· Kundenverkehr
· Information, Kommunikation und Motivation
· Koordination, OrganisationSeite 5 von 7
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· Service
· Infrastruktur
d.) Wieviel CO2-Einsparung in kt/a wird durch die Maßnahme in den Jahren
2023 und 2024 erzielt?
Wie bereits im Aktivitätensteckbrief dargestellt wurde aufgrund der Vielzahl von
Einzelmaßnahmen vom Wuppertal Institut keine Abschätzung der CO2-
Minderungswirkung durchgeführt.
e.) Worin liegt der Nutzen der Maßnahme, außer darin, dem ADFC Geld
zufließen zu lassen?
· Bekenntnis und Selbstverpflichtung der Verwaltung
· Schwächen und Entwicklungspotentiale werden aufgezeigt
· Arbeitgeberattraktivität im Rahmen der Personalgewinnung
· Unterstützt das betriebliche Gesundheitsmanagement
· Reduzierung des Individualverkehrs im Stadtgebiet mit entsprechender Co²
Einsparung
5. Zur Förderung der Antriebswende im Beschäftigtenverkehr ist die
Ausweitung des bestehenden Angebotes von Lademöglichkeiten auf den
Beschäftigtenparkplätzen vorgesehen. Hierzu wird in Verbindung mit den
Fragen 3.f. und g. um Aufklärung gebeten:
a.) Wer kommt für die Ladekosten auf?
Die Nutzenden zahlen auf Basis des Verbrauchspreises der Stadtverwaltung.
Dazu wird der aktuelle Strompreis beim SGB angefragt.
b.) Entstehen im Rahmen des Angebots geldwerte Vorteile?
Es gibt keine Subventionierungen. Ein geldwerter Vorteil entsteht hieraus nicht.
c.) Wie soll an den Ladestationen, sowohl denen für Autos als auch denen für
Pedelecs, die Belegung gemanagt werden?
Beim für die PKW genutzten ChargeX-System können sich Mitarbeitende
mittels Dienst- oder Beschäftigtenausweis registrieren lassen. Über den
registrierten Ausweis kann die Ladestation zum Laden freigeschaltet werden.
So können die Ladevorgänge und entstandene Kosten den Nutzenden genau
zugeordnet werden. Durch dieses System ist eine Zuordnung fester
Ladestationen zu den Nutzenden nicht mehr notwendig. Dies hat zum Vorteil,
dass freie Ladestationen von allen Nutzenden verwendet werden können. DiesSeite 6 von 7
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ist ein Vorteil, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Home-Office
Tage.
Für Pedelecs steht ein Ladeschrank zur Verfügung. Dieser beinhaltet eine
bestimmte Anzahl von Ladefächern. Die Mitarbeitenden suchen sich
selbstständig ein leeres Fach zum Laden des Akkus aus. Es wird darauf
hingewiesen, dass die Akkus nachvollständiger Ladung zu entnehmen sind,
damit andere Mitarbeitende ihre Akkus laden können. Die Ladung von Pedelec-
Akkus erfolgt kostenlos
d.) Handelt es sich bei der Unterbrechung der Arbeitszeit zur Freigabe der
Ladestelle und zwecks Umsetzens geladener Fahrzeuge um Dienstgänge
im arbeitsrechtlichen Sinne?
Dies wurde bisher nicht thematisiert, wird aber geprüft.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de