230304-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan, hier: Betriebliches Mobilitätsmanagement
Kerndaten
- Nummer
- 230304-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230304-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan, hier: Betriebliches Mobilitätsmanagement Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Förderung des Jobtickets auf dem Weg zum Arbeitsplatz für die Beschäftigten von Verwaltung und kommunalen Unternehmen: a.) Wieviel Mitarbeitende der Verwaltung bzw. des Konzern Stadt Bonn sollen im Rahmen der Realisierung des DHH 2023/2024 in den Genuss des Jobtickets kommen? Bitte die genaue Anzahl? Grundsätzlich soll allen Mitarbeitenden ein JobTicket zur Verfügung gestellt werden, die Bedarf dafür haben. Die Bundesstadt Bonn bezieht aktuell 6.009 JobTickets nach dem Solidarmodell, d.h. für jeden Mitarbeitenden muss ein JobTicket abgenommen werden, egal ob die Mitarbeitenden dieses nutzen. Bei der aktuellen Abnahmezahl sind ca. 800 dienstliche JobTickets inbegriffen. Die tatsächliche Abnahmezahl der Mitarbeitenden beträgt 3.023 JobTickets. Da Einsparungen erzielt werden können, ist es nun geplant auf das Großkundenticket umzusteigen, dessen Voraussetzungen zur notwendigen Zahl der Mitarbeitenden zwischenzeitlich erfüllt sind. Abzuwarten sind zudem die finalen Bedingungen des Deutschlandtickets. Die derzeitigen jährlichen Kosten für das JobTicket belaufen sich auf ca. 4.000.000,00 €. b.) Wieviel Mitarbeitende bleiben übrig unter der Maßgabe, dass Maßnahme 6.1.1.2. (Homeoffice für Mitarbeitende) erfolgreich umgesetzt werden kann? Auch unter Intensivierung mobiler Arbeitsformen wird es immer notwendig sein, dass Mitarbeitende am betrieblichen Arbeitsplatz tätig werden. Aus Sicht derSeite 1 von 7 Seite 2 Verwaltung schließen sich mobiles Arbeiten und ein attraktives Jobticketangebot nicht aus, sondern ergänzen sich vielmehr im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität als Arbeitgeberin. Eine Saldierung der Zahl der Nutzenden ist insoweit nicht zielführend. c.) Wie hoch werden die Aufwendungen allein für das Jobticket unter der Zugrundelegung realistischer Nutzerzahlen sein? Beim derzeitigen Solidarmodell muss für jeden Mitarbeitenden ein JobTicket abgenommen werden, egal ob dieser Mitarbeitende dieses in Anspruch nimmt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 335.000,00 € monatlich. Bei der geplanten Umstellung auf das Großkundenticket wird nur noch die Menge an JobTickets abgenommen, welche auch tatsächlich von den Mitarbeitenden benötigt wird. Bei ca. 3.700 Abnahmen (Mitarbeitende und dienstliche JobTickets) würden sich dann die monatlichen Kosten auf ca. 245.000,00 € monatlich belaufen. d.) Welches ist die mittlere einfache Wegstrecke, die der zukünftige Nutzerkreis derzeit mit dem MIV zurücklegt? Die Jobwärts-Analyse hat ergeben, dass die durchschnittliche Pendlerstrecke 16,7 Kilometer beträgt. Die Potenzialanalyse ergab, dass 70% der Mitarbeitenden den ÖPNV nutzen könnten, 20% das Fahrrad und 6% das Pedelec. e.) Wieviel CO2-Einsparung in kt/a wird durch die Maßnahmen in den Jahren 2023 und 2024 erzielt? Wie bereits im Aktivitätensteckbrief dargestellt wurde aufgrund der Vielzahl von Einzelmaßnahmen vom Wuppertal Institut keine Abschätzung der CO2- Minderungswirkung durchgeführt. 2. Umstellung der Fahrzeuge in den kommunalen Flotten, bei denen Verfügbarkeit und Anforderungsprofil dies ermöglichen, auf alternative Antriebe, vor allem auf batterie-elektrische Fahrzeuge: a.) Wie konkret sieht das Umstellungsprogramm aus, also: welche Fahrzeuge, in welchen Dezernaten bzw. Konzernunternehmen, wann und in welchem Umfang relevant für den DHH 2023/2024? Die Daten müssten ja über das städtische Fuhrparkmanagement jederzeit abrufbar sein. Gem. der mittelfristigen Finanzplanungen wurden für die HH-BeratungenSeite 2 von 7 Seite 3 2023/2024 anhand der AfA Tabellen entsprechende Finanzmittel für die in Frage kommenden Fahrzeuge und Geräte angemeldet. Nach Haushaltsberatungen und Freigabe der erforderlichen Finanzmittel werden je Amt die angemeldeten Bedarfe um weitere vorzeitig/zwischenzeitlich ausgefallene Fahrzeuge/Geräte ermittelt. Anhand dieser Schätzkosten werden diese mit den freigegebenen Haushaltsmitteln abgeglichen. Aus diesen Ergebnissen werden dann die Fahrzeuge/Geräte im Rahmen der vorgesehenen Einleitungsverfahren dem Finanzausschuss zur Freigabe zur Beschaffung, also Ausschreibung, zur Genehmigung vorgelegt. Da es aufgrund der Marktsituation in den letzten 2 Jahren zu Preissteigerungen von bis zu 30 % kam, werden unter wirtschaftlicher Berücksichtigung der freigegebenen Finanzmittel dann die daraus mögliche Menge an Fahrzeugen/Geräten beschafft, andere vorgesehene Fahrzeuge und Geräte werden wiederinstandgesetzt und für spätere Haushaltsjahre vorgesehen. Im Weiteren wurden die für die Haushaltberatung anstehenden Finanzmittel haushälterisch bedingt als Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. D.h. dass Fahrzeuge /Geräte erst im darauffolgenden Jahr z.B. 2023 è 2024 und 2024 è 2025 kassenwirksam geliefert werden dürfen. Insofern können Angaben zu Kilometerständen, CO² Ausstoßen oder Einsparungen erst ermittelt werden, wenn nach Haushaltsfreigabe, die tatsächlich zu ersetzenden Fahrzeuge und Geräte bekannt sind, die Ausschreibungen erfolgen und aus den Ergebnissen die Typen und deren Co² Emissionen benannt werden können. Es bleibt zu beachten, dass die Co² Emissionen nur für Standardfahrzeuge der Pkw Klasse oder Transporter, Klein Lkw bis 3,5 t dargestellt werden können, da bei Lkw >3,5 t durch Umrüstungen mit Kränen, Kippern u.a., (also Kommunalaufbauten) die Fahrzeughersteller aufgrund fehlender Parameter wie Einsatzgewicht, Ladungsgewichte und Fahrprofil keine Werte benennen können. Für diese dann betriebsfertigen Fahrzeuge können die Co² Werte dann nur im Echtbetrieb ermittelt werden. b.) Welche jährliche Kilometerleistung weisen die in Frage kommenden Fahrzeuge auf, mit welchen Verbräuchen und wieviel CO2 wird durch Umstellung auf batterieelektrische Fahrzeuge in der Laufzeit des DHH 2023/2024 erzielt? sh. Antwort zu 2a) Erst mit Festlegung der zur Beschaffung tatsächlich ausgewählten Fahrzeuge und Geräte ermittelbar. 3. Förderung der dienstlichen Fahrradnutzung und der Nutzung des Fahrrads auf dem Weg zum Arbeitsplatz soll im Sommer 2022 ein Fahrradleasing für Mitarbeitende gestartet werden: a.) Wurde das Fahrradleasing bereits umgesetzt, da die Maßnahme ja bereits 2022 beginnen sollte? b.) Falls nein: Wieviel Monate werden zur umsetzungsreifen VorbereitungSeite 3 von 7 Seite 4 benötigt? Die Maßnahme wurde bereits umgesetzt. Seit dem 01.10.2022 bietet die Stadt Bonn das Fahrradleasing für Mitarbeitende an. c.) Handelt es sich um Full-Service Leasing oder Finanzleasing? Es handelt sich um ein Finanzleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung. d.) Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen? Für die Bundesstadt Bonn entstehen keine Aufwendungen. e.) Um wieviel Fahrzeuge handelt es sich, unterschieden nach Fahrradtypen, wie z.B. rein mechanische Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder? Bisher wurden ausschließlich E-Bikes geleast. f.) Wie groß ist der erreichte Teilnehmerkreis für 2022 bzw. wieviel Teilnehmer sollen 2023/2024 in den Genuss der Maßnahme kommen? Bisher haben ca. 80 Mitarbeitende dieses Angebot in Anspruch genommen. Grundsätzlich kann jeder Angestellte, der die Voraussetzungen erfüllt, am Fahrradleasing teilnehmen. g.) Sollen die Fahrzeuge nur für Dienstgänge genutzt werden, oder stehen sie den Mitarbeitenden auch zur privaten Nutzung zu Verfügung? Die Fahrräder stehen den Mitarbeitenden auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Städt. Pedelecs und Lastennräder stehen den Mitarbeitenden (Stadthaus, Bezirksrathäuser, Außenstellen) zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung. h.) Werden die Fahrzeuge, wie Dienstwagen, an Personen gebunden oder als Pool-Fahrzeuge betrieben? Die Fahrzeuge der Bundesstadt Bonn werden als Poolfahrzeuge genutzt oder sind bestimmten Ämtern zugeordnet (z.B. Stadtordnungsdienst). Es gibt keine feste Personenbindung. i.) Wer ist zugriffsberechtigt? Alle Mitarbeitenden mit gültiger Fahrerlaubnis, welche sich im Buchungssystem registriert haben und die jährlichen Unterweisungen absolviert haben.Seite 4 von 7 Seite 5 j.) Ist eine Kumulation aus Jobticket und Dienstfahrrad vorgesehen? Dies ist bereits jetzt möglich. k.) Wieviel CO2-Einsparung in kt/a wird durch die Maßnahme in den Jahren 2023 und 2024 erzielt? Wie bereits im Aktivitätensteckbrief dargestellt wurde aufgrund der Vielzahl von Einzelmaßnahmen vom Wuppertal Institut keine Abschätzung der CO2- Minderungswirkung durchgeführt. l.) Welche arbeitsrechtlichen werden tangiert und wird hierzu eine Betriebsvereinbarung benötigt? Eine Dienstvereinbarung wurde erstellt und veröffentlicht. 4. Zertifizierung der Stadt Bonn als fahrradfreundliche Arbeitgeberin durch den ADFC: a.) Welche Kosten sind mit der Zertifizierung verbunden? Bei der Anzahl der Mitarbeitenden der Bundesstadt Bonn muss ein gesondertes Angebot angefordert werden. Die Kosten können noch nicht ermittelt werden, da dazu eine Gesamtaufnahme aller betroffenen Verwaltungsstellen erfolgen muss. Auch aus den bauseitigen Ermittlungen in den betroffenen Verwaltungsstellen sind dann entsprechende Kostenschätzung durchzuführen, um die Kosten darzustellen. b.) Ist die Zertifizierung mit Audits zur Rezertifizierung verbunden und welche Kosten entstehen hierdurch? Die Rezertifizierung kann online oder vor Ort erfolgen. Die Kosten basieren auf Grundlage der Anzahl der Mitarbeitenden. Die Zertifizierung ist zeitlich begrenzt. Kosten können noch nicht ermittelt werden. (sh. Ausführungen zu 4a) c.) Nach welchen Kriterien wird zertifiziert? Die Zertifizierung wird in sechs Aktionsfelder untergliedert: · Parkraummanagement und andere Komplementärmaßnahmen · Kundenverkehr · Information, Kommunikation und Motivation · Koordination, OrganisationSeite 5 von 7 Seite 6 · Service · Infrastruktur d.) Wieviel CO2-Einsparung in kt/a wird durch die Maßnahme in den Jahren 2023 und 2024 erzielt? Wie bereits im Aktivitätensteckbrief dargestellt wurde aufgrund der Vielzahl von Einzelmaßnahmen vom Wuppertal Institut keine Abschätzung der CO2- Minderungswirkung durchgeführt. e.) Worin liegt der Nutzen der Maßnahme, außer darin, dem ADFC Geld zufließen zu lassen? · Bekenntnis und Selbstverpflichtung der Verwaltung · Schwächen und Entwicklungspotentiale werden aufgezeigt · Arbeitgeberattraktivität im Rahmen der Personalgewinnung · Unterstützt das betriebliche Gesundheitsmanagement · Reduzierung des Individualverkehrs im Stadtgebiet mit entsprechender Co² Einsparung 5. Zur Förderung der Antriebswende im Beschäftigtenverkehr ist die Ausweitung des bestehenden Angebotes von Lademöglichkeiten auf den Beschäftigtenparkplätzen vorgesehen. Hierzu wird in Verbindung mit den Fragen 3.f. und g. um Aufklärung gebeten: a.) Wer kommt für die Ladekosten auf? Die Nutzenden zahlen auf Basis des Verbrauchspreises der Stadtverwaltung. Dazu wird der aktuelle Strompreis beim SGB angefragt. b.) Entstehen im Rahmen des Angebots geldwerte Vorteile? Es gibt keine Subventionierungen. Ein geldwerter Vorteil entsteht hieraus nicht. c.) Wie soll an den Ladestationen, sowohl denen für Autos als auch denen für Pedelecs, die Belegung gemanagt werden? Beim für die PKW genutzten ChargeX-System können sich Mitarbeitende mittels Dienst- oder Beschäftigtenausweis registrieren lassen. Über den registrierten Ausweis kann die Ladestation zum Laden freigeschaltet werden. So können die Ladevorgänge und entstandene Kosten den Nutzenden genau zugeordnet werden. Durch dieses System ist eine Zuordnung fester Ladestationen zu den Nutzenden nicht mehr notwendig. Dies hat zum Vorteil, dass freie Ladestationen von allen Nutzenden verwendet werden können. DiesSeite 6 von 7 Seite 7 ist ein Vorteil, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Home-Office Tage. Für Pedelecs steht ein Ladeschrank zur Verfügung. Dieser beinhaltet eine bestimmte Anzahl von Ladefächern. Die Mitarbeitenden suchen sich selbstständig ein leeres Fach zum Laden des Akkus aus. Es wird darauf hingewiesen, dass die Akkus nachvollständiger Ladung zu entnehmen sind, damit andere Mitarbeitende ihre Akkus laden können. Die Ladung von Pedelec- Akkus erfolgt kostenlos d.) Handelt es sich bei der Unterbrechung der Arbeitszeit zur Freigabe der Ladestelle und zwecks Umsetzens geladener Fahrzeuge um Dienstgänge im arbeitsrechtlichen Sinne? Dies wurde bisher nicht thematisiert, wird aber geprüft. Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de