230304 · Große Anfrage
FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan, hier: Betriebliches Mobilitätsmanagement
Kerndaten
- Nummer
- 230304
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 08.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 230304 Fragesteller/in: Petra Nöhring Wolfgang Heedt Alessandro Balan Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 08.02.2023 FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan, hier: Betriebliches Mobilitätsmanagement Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme Fragestellung In DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2 beabsichtigt die Verwaltung, für den Punkt 6.1.1.1. Betriebliches Mobilitätsmanagement 4.000.000 Euro konsumtiv und 1.200.000 Euro investiv in den DHH 2023/2024 einzustellen. Sie belegt die Ausgaben mit einem Maßnahmenbündel, ohne konkret zu werden, welche der aufgelisteten Möglichkeiten in welchem Umfang realisiert werden soll. Insbesondere gibt sie keinerlei Auskunft zu der mit den 4 Mio. Euro angestrebten CO2-Ersparnis. Die Verwaltung wird daher gebeten, präzisere Aussagen zu treffen, die dann auch die Grundlage bilden sollen für das Controlling sowie die Erfolgskontrolle der Maßnahmen: 1. Förderung des Jobtickets auf dem Weg zum Arbeitsplatz für die Beschäftigten von Verwaltung und kommunalen Unternehmen: • a.) Wieviel Mitarbeitende der Verwaltung bzw. des Konzern Stadt Bonn sollen im Rahmen der Realisierung des DHH 2023/2024 in den Genuss des Jobtickets kommen? Bitte die genaue Anzahl? • b.) Wieviel Mitarbeitende bleiben übrig unter der Maßgabe, dass Maßnahme 6.1.1.2. (Homeoffice für Mitarbeitende) erfolgreich umgesetzt werden kann? • c.) Wie hoch werden die Aufwendungen allein für das Jobticket unter der Zugrundelegung realistischer Nutzerzahlen sein? • d.) Welches ist die mittlere einfache Wegstrecke, die der zukünftige Nutzerkreis derzeit mit dem MIV zurücklegt? • e.) Wieviel CO2-Einsparung in kt/a wird durch die Maßnahmen in den Jahren 2023 und 2024 erzielt? 2. Umstellung der Fahrzeuge in den kommunalen Flotten, bei denen Verfügbarkeit und Anforderungsprofil dies ermöglichen, auf alternative Antriebe,Seite 1 von 3 Seite 2 vor allem auf batterie-elektrische Fahrzeuge: • a.) Wie konkret sieht das Umstellungsprogramm aus, also: welche Fahrzeuge, in welchen Dezernaten bzw. Konzernunternehmen, wann und in welchem Umfang relevant für den DHH 2023/2024? Die Daten müssten ja über das städtische Fuhrparkmanagement jederzeit abrufbar sein. • b.) Welche jährliche Kilometerleistung weisen die in Frage kommenden Fahrzeuge auf, mit welchen Verbräuchen und wieviel CO2 wird durch Umstellung auf batterieelektrische Fahrzeuge in der Laufzeit des DHH 2023/2024 erzielt? 3. Förderung der dienstlichen Fahrradnutzung und der Nutzung des Fahrrads auf dem Weg zum Arbeitsplatz soll im Sommer 2022 ein Fahrradleasing für Mitarbeitende gestartet werden: • a.) Wurde das Fahrradleasing bereits umgesetzt, da die Maßnahme ja bereits 2022 beginnen sollte? • b.) Falls nein: Wieviel Monate werden zur umsetzungsreifen Vorbereitung benötigt? • c.) Handelt es sich um Full-Service Leasing oder Finanzleasing? • d.) Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen? • e.) Um wieviel Fahrzeuge handelt es sich, unterschieden nach Fahrradtypen, wie z.B. rein mechanische Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder? • f.) Wie groß ist der erreichte Teilnehmerkreis für 2022 bzw. wieviel Teilnehmer sollen 2023/2024 in den Genuss der Maßnahme kommen? • g.) Sollen die Fahrzeuge nur für Dienstgänge genutzt werden, oder stehen sie den Mitarbeitenden auch zur privaten Nutzung zu Verfügung? • h.) Werden die Fahrzeuge, wie Dienstwagen, an Personen gebunden oder als Pool-Fahrzeuge betrieben? • i.) Wer ist zugriffsberechtigt? • j.) Ist eine Kumulation aus Jobticket und Dienstfahrrad vorgesehen? • k.) Wieviel CO2-Einsparung in kt/a wird durch die Maßnahme in den Jahren 2023 und 2024 erzielt? • l.) Welche arbeitsrechtlichen werden tangiert und wird hierzu eine Betriebsvereinbarung benötigt? 4. Zertifizierung der Stadt Bonn als fahrradfreundliche Arbeitgeberin durch den ADFC: • a.) Welche Kosten sind mit der Zertifizierung verbunden? • b.) Ist die Zertifizierung mit Audits zur Rezertifizierung verbunden und welche Kosten entstehen hierdurch? • c.) Nach welchen Kriterien wird zertifiziert? • d.) Wieviel CO2-Einsparung in kt/a wird durch die Maßnahme in den Jahren 2023 und 2024 erzielt? • e.) Worin liegt der Nutzen der Maßnahme, außer darin, dem ADFC GeldSeite 2 von 3 Seite 3 zufließen zu lassen? 5. Zur Förderung der Antriebswende im Beschäftigtenverkehr ist die Ausweitung des bestehenden Angebotes von Lademöglichkeiten auf den Beschäftigtenparkplätzen vorgesehen. Hierzu wird in Verbindung mit den Fragen 3.f. und g. um Aufklärung gebeten: • a.) Wer kommt für die Ladekosten auf? • b.) Entstehen im Rahmen des Angebots geldwerte Vorteile? • c.) Wie soll an den Ladestationen, sowohl denen für Autos als auch denen für Pedelecs, die Belegung gemanagt werden? • d.) Handelt es sich bei der Unterbrechung der Arbeitszeit zur Freigabe der Ladestelle und zwecks Umsetzens geladener Fahrzeuge um Dienstgänge im arbeitsrechtlichen Sinne? Begründung Den skizzierten Maßnahmen fehlt derzeit noch die umsetzungsreife Ausarbeitung. Daher lassen sich auch noch keine Kriterien identifizieren, anhand derer sich die klimabezogenen Priorisierungen steuern lassen, noch später die Erfolgswirksamkeit überprüft werden kann. Insgesamt stellt sich die Frage, ob die Komplexität der ex ante zu klärenden Fragestellungen und arbeitsrechtlichen sowie einkommenssteuerrechtlichen Implikationen bedacht worden sind. Zudem werden hier Maßnahmen gebündelt, die gut diskret zu budgetieren wären. Hier ist mehr Transparenz von Nöten. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de