230303-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu: FDP Große Anfrage zu den Beratungen für Klimaplan, hier: PV-Initiative Konzern Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230303-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230303-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Stellungnahme zu: FDP Große Anfrage zu den Beratungen für Klimaplan, hier: PV-Initiative Konzern Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: In DS 222006, Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, schlägt die Verwaltung in Bd. 2, Punkt 5.1.2.1 eine PV-Initiative für den Konzern Stadt Bonn vor. Dabei sind im DHH 2023/2024 investive Mittel veranschlagt von insgesamt 6.420.000 Euro. Insgesamt beabsichtigt die Verwaltung bis 2035 21.000 kWp auf 700 Dachflächen zu errichten, durchschnittlich also 30 kWp/Dach, die zu einer CO2-Einsparung von 7.400 t/a führen sollen. Hierzu möge sie wie folgt informieren: 1. Warum ist zum Zeitpunkt der Stellung dieser Großen Anfrage die Große Anfrage der FDP, DS 221757 vom 06.09.2022 zu den PV-Potenzialen kommunaler Gebäude immer noch nicht beantwortet, obwohl hiermit wichtige Grundlagen für die PV-Initiative Konzern Stadt Bonn ermittelt werden? Angesichts der hohen Gebäudezahlen des SGB und der Vebowag ist die Identifizierung geeigneter Solarpotenzialflächen, die manuell im Solardachkataster erfolgen muss, sehr aufwändig und geht z.T. mit GIS- Analysen einher. Zudem muss die Verwaltung über alle städtischen Töchter hinweg eine einheitliche Berechnungsmethodik unter den Beteiligten koordinieren, da bisher Erträge und CO2-Ersparnisse nach unterschiedlichen Annahmen und Datengrundlagen ermittelt wurden. Ein abschließendes Ergebnis konnte noch nicht herbeigeführt werden. Die Koordination der zuvor genannten Aspekte liegt in der Hand derselben Verwaltungsabteilung, die auch das Förderprogramm Solares Bonn bearbeitet. Aufgrund der erfreulich hohen Resonanz und der hohen Zahl an Anträgen legtSeite 1 von 3 Seite 2 die Verwaltung Wert darauf, die Bearbeitungszeit für die Bürger*innen möglichst kurz zu halten. Die Verwaltung begrüßt die große Anfrage der FDP und kann versichern, dass anlässlich der Großen Anfrage Kommunikations- Prozesse angestoßen wurden, die zur Beschleunigung des PV-Ausbaus beitragen werden. 2. Warum können die Antworten nicht aus dem vorliegenden Solardachkataster der Stadt Bonn unkompliziert aufaddiert werden? (Siehe Frage 1) 3. Die Verwaltung will im Rahmen ihrer PV-Initiative 46,2 Millionen Euro investieren und damit 21.000 kWp errichten. Aktuelle Fachinformationen berichten von Installationskosten von 1.300 Euro pro kWp für schlüsselfertige Dachanlagen in einer Größenordnung von 12 kWp. Somit wären für die zuvor genannte Investitionssumme 35.538 kWp und damit eine um 69% höhere Leistung erzielbar. Wie kommt also die Verwaltung zu ihren Zahlen? Die Verwaltung geht von mittleren Investitionskosten für vollständig betriebsbereite PV-Anlagen von 2.200€ pro kWp aus. Es werden 700 Anlagen mit durchschnittlich 30 kWp angestrebt. 4. Die Verwaltung beabsichtigt, 2023 2,57 Millionen Euro aufzuwenden, die umgerechnet einer schlüsselfertigen Errichtung von 1.996 kWp und, bei einer durchschnittlichen Anlagengröße von 30 kWp, 67 Anlagen entsprechen. Für 2024 ergäben sich bei 3,85 Millionen Euro Investition 2.962 kWp. Rechnet man die Peak-Werte um in Arbeitsvermögen, dann stünden nach Abschluss aller Errichtungsmaßnahmen ab 01.01.2024 1.996.000 kWh/a zur Verfügung und ab 01.01.2025 2.962.000 kWh/a. Setzt man für die Arbeitsvermögen den vom Umweltbundesamt für 2021 ermittelten Wert von 420 g CO2/kWh, würde man 2024 eine CO2- Einsparung von 838 t/a erzielen und 2025 aus der Kumulation der Arbeitsvermögen 2.082 t/a. Diese Werte weichen signifikant vom von der Verwaltung angegebenen Wert von 7.400 t/a ab, die allenfalls nach Umsetzung aller Installationen und somit erst ab 2036 zu Verfügung stehen. Wie steht die Verwaltung zu diesen Berechnungen und wird sie ihre Planungen, Steckbriefe etc. korrigieren? Wie einleitend im Band 2 beschrieben, werden zwei unterschiedliche Varianten der THG-Einsparungen quantifiziert. Zum einen wird die Minderung des jährlichen Emissionsniveaus bei vollständiger Aktivitätenumsetzung angegeben. Zum anderen wird die kumulierte THG-Einsparung beziffert, welche mit der Laufzeit der jeweiligen Aktivität eine zeitliche Komponente beinhaltet. Bei der angegebenen Einsparung von ca. 7.400 Tonnen CO2eq/a handelt es sich um die jährliche Minderung des Emissionsniveaus nach vollständigerSeite 2 von 3 Seite 3 Umsetzung der Aktivität. Diese betrachtet somit die jährliche Einsparung, die nach Umsetzung des 6-Jahres-Plans und der damit verbundenen Installation von 21.000 kWp resultiert. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de