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230303-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu: FDP Große Anfrage zu den Beratungen für Klimaplan, hier: PV-Initiative Konzern Stadt Bonn

Nummer
230303-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230303 FDP Große Anfrage zu den Beratungen für Klimaplan, hier: PV-Initiative Konzern Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230303-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme zu:
FDP Große Anfrage zu den Beratungen für
Klimaplan, hier: PV-Initiative Konzern Stadt Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
In DS 222006, Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, schlägt die
Verwaltung in Bd. 2, Punkt 5.1.2.1 eine PV-Initiative für den Konzern Stadt
Bonn vor. Dabei sind im DHH 2023/2024 investive Mittel veranschlagt von
insgesamt 6.420.000 Euro. Insgesamt beabsichtigt die Verwaltung bis 2035
21.000 kWp auf 700 Dachflächen zu errichten, durchschnittlich also 30
kWp/Dach, die zu einer CO2-Einsparung von 7.400 t/a führen sollen.
Hierzu möge sie wie folgt informieren:
1. Warum ist zum Zeitpunkt der Stellung dieser Großen Anfrage die Große
Anfrage der FDP, DS 221757 vom 06.09.2022 zu den PV-Potenzialen
kommunaler Gebäude immer noch nicht beantwortet, obwohl hiermit
wichtige Grundlagen für die PV-Initiative Konzern Stadt Bonn ermittelt
werden?
Angesichts der hohen Gebäudezahlen des SGB und der Vebowag ist die
Identifizierung geeigneter Solarpotenzialflächen, die manuell im
Solardachkataster erfolgen muss, sehr aufwändig und geht z.T. mit GIS-
Analysen einher. Zudem muss die Verwaltung über alle städtischen Töchter
hinweg eine einheitliche Berechnungsmethodik unter den Beteiligten
koordinieren, da bisher Erträge und CO2-Ersparnisse nach unterschiedlichen
Annahmen und Datengrundlagen ermittelt wurden. Ein abschließendes
Ergebnis konnte noch nicht herbeigeführt werden.
Die Koordination der zuvor genannten Aspekte liegt in der Hand derselben
Verwaltungsabteilung, die auch das Förderprogramm Solares Bonn bearbeitet.
Aufgrund der erfreulich hohen Resonanz und der hohen Zahl an Anträgen legtSeite 1 von 3
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die Verwaltung Wert darauf, die Bearbeitungszeit für die Bürger*innen
möglichst kurz zu halten. Die Verwaltung begrüßt die große Anfrage der FDP
und kann versichern, dass anlässlich der Großen Anfrage Kommunikations-
Prozesse angestoßen wurden, die zur Beschleunigung des PV-Ausbaus
beitragen werden.
2. Warum können die Antworten nicht aus dem vorliegenden
Solardachkataster der Stadt Bonn unkompliziert aufaddiert werden?
(Siehe Frage 1)
3. Die Verwaltung will im Rahmen ihrer PV-Initiative 46,2 Millionen Euro
investieren und damit 21.000 kWp errichten. Aktuelle Fachinformationen
berichten von Installationskosten von 1.300 Euro pro kWp für
schlüsselfertige Dachanlagen in einer Größenordnung von 12 kWp. Somit
wären für die zuvor genannte Investitionssumme 35.538 kWp und damit
eine um 69% höhere Leistung erzielbar. Wie kommt also die Verwaltung zu
ihren Zahlen?
Die Verwaltung geht von mittleren Investitionskosten für vollständig
betriebsbereite PV-Anlagen von 2.200€ pro kWp aus. Es werden 700 Anlagen
mit durchschnittlich 30 kWp angestrebt.
4. Die Verwaltung beabsichtigt, 2023 2,57 Millionen Euro aufzuwenden, die
umgerechnet einer schlüsselfertigen Errichtung von 1.996 kWp und, bei
einer durchschnittlichen Anlagengröße von 30 kWp, 67 Anlagen
entsprechen. Für 2024 ergäben sich bei 3,85 Millionen Euro Investition
2.962 kWp. Rechnet man die Peak-Werte um in Arbeitsvermögen, dann
stünden nach Abschluss aller Errichtungsmaßnahmen ab 01.01.2024
1.996.000 kWh/a zur Verfügung und ab 01.01.2025 2.962.000 kWh/a. Setzt
man für die Arbeitsvermögen den vom Umweltbundesamt für 2021
ermittelten Wert von 420 g CO2/kWh, würde man 2024 eine CO2-
Einsparung von 838 t/a erzielen und 2025 aus der Kumulation der
Arbeitsvermögen 2.082 t/a. Diese Werte weichen signifikant vom von der
Verwaltung angegebenen Wert von 7.400 t/a ab, die allenfalls nach
Umsetzung aller Installationen und somit erst ab 2036 zu Verfügung stehen.
Wie steht die Verwaltung zu diesen Berechnungen und wird sie ihre
Planungen, Steckbriefe etc. korrigieren?
Wie einleitend im Band 2 beschrieben, werden zwei unterschiedliche Varianten
der THG-Einsparungen quantifiziert. Zum einen wird die Minderung des
jährlichen Emissionsniveaus bei vollständiger Aktivitätenumsetzung
angegeben. Zum anderen wird die kumulierte THG-Einsparung beziffert,
welche mit der Laufzeit der jeweiligen Aktivität eine zeitliche Komponente
beinhaltet.
Bei der angegebenen Einsparung von ca. 7.400 Tonnen CO2eq/a handelt es
sich um die jährliche Minderung des Emissionsniveaus nach vollständigerSeite 2 von 3
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Umsetzung der Aktivität. Diese betrachtet somit die jährliche Einsparung, die
nach Umsetzung des 6-Jahres-Plans und der damit verbundenen Installation
von 21.000 kWp resultiert.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de