230303 · Große Anfrage
FDP Große Anfrage zu den Beratungen für Klimaplan, hier: PV-Initiative Konzern Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230303
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 08.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 230303 Fragesteller/in: Petra Nöhring Wolfgang Heedt Bernd Bollmus FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 08.02.2023 FDP Große Anfrage zu den Beratungen für Klimaplan, hier: PV-Initiative Konzern Stadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme Fragestellung In DS 222006, Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, schlägt die Verwaltung in Bd. 2, Punkt 5.1.2.1 eine PV-Initiative für den Konzern Stadt Bonn vor. Dabei sind im DHH 2023/2024 investive Mittel veranschlagt von insgesamt 6.420.000 Euro. Insgesamt beabsichtigt die Verwaltung bis 2035 21.000 kWp auf 700 Dachflächen zu errichten, durchschnittlich also 30 kWp/Dach, die zu einer CO2-Einsparung von 7.400 t/a führen sollen. Hierzu möge sie wie folgt informieren: 1. Warum ist zum Zeitpunkt der Stellung dieser Großen Anfrage die Große Anfrage der FDP, DS 221757 vom 06.09.2022 zu den PV-Potenzialen kommunaler Gebäude immer noch nicht beantwortet, obwohl hiermit wichtige Grundlagen für die PV-Initiative Konzern Stadt Bonn ermittelt werden? 2. Warum können die Antworten nicht aus dem vorliegenden Solardachkataster der Stadt Bonn unkompliziert aufaddiert werden? 3. Die Verwaltung will im Rahmen ihrer PV-Initiative 46,2 Millionen Euro investieren und damit 21.000 kWp errichten. Aktuelle Fachinformationen berichten von Installationskosten von 1.300 Euro pro kWp für schlüsselfertige Dachanlagen in einer Größenordnung von 12 kWp. Somit wären für die zuvor genannte Investitionssumme 35.538 kWp und damit eine um 69% höhere Leistung erzielbar. Wie kommt also die Verwaltung zu ihren Zahlen? 4. Die Verwaltung beabsichtigt, 2023 2,57 Millionen Euro aufzuwenden, die umgerechnet einer schlüsselfertigen Errichtung von 1.996 kWp und, bei einer durchschnittlichen Anlagengröße von 30 kWp, 67 Anlagen entsprechen. Für 2024 ergäben sich bei 3,85 Millionen Euro Investition 2.962 kWp. Rechnet man die Peak-Werte um in Arbeitsvermögen, dann stünden nach Abschluss aller Errichtungsmaßnahmen ab 01.01.2024 1.996.000 kWh/a zur Verfügung und ab 01.01.2025 2.962.000 kWh/a. Setzt man für die Arbeitsvermögen den vom Umweltbundesamt für 2021 ermittelten Wert von 420 g CO2/kWh, würde man 2024 eine CO2-Seite 1 von 2 Seite 2 Einsparung von 838 t/a erzielen und 2025 aus der Kumulation der Arbeitsvermögen 2.082 t/a. Diese Werte weichen signifikant vom von der Verwaltung angegebenen Wert von 7.400 t/a ab, die allenfalls nach Umsetzung aller Installationen und somit erst ab 2036 zu Verfügung stehen. Wie steht die Verwaltung zu diesen Berechnungen und wird sie ihre Planungen, Steckbriefe etc. korrigieren? Begründung In den Zahlengerüsten scheinen sich erhebliche Unwuchten zu befinden, die es zu identifizieren und in realistische Dimensionen zu überführen gilt. Insbesondere sollte es vermeiden werden, der Bevölkerung mit falschen Werten, erfolgreiches Planen und Handeln zu versprechen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de