230301-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
FDP Kleine Anfrage: Standortnaher Ersatz für den Spielplatz und die Bolzwiese an der Limpericher Straße 122b
Kerndaten
- Nummer
- 230301-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 30.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230301-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III FDP Kleine Anfrage: Standortnaher Ersatz für den Spielplatz und die Bolzwiese an der Limpericher Straße 122b Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Gibt es Pläne für einen standortnahen Ersatz des Spielplatzes und der Bolzwiese? 2. Falls ja, wo soll der zukünftige Ersatz entstehen und ab wann wäre mit einer Nutzung durch Kinder und Jugendliche zu rechnen? Der Spielplatz Limpericher Straße in seiner heutigen Dimensionierung liegt teils auf einer städtischen und teils auf einer privaten Fläche. Auf dem in städtischem Eigentum stehenden Teilbereich wird eine Kindertagesstätte gebaut. Die in privatem Eigentum liegende Fläche bleibt zunächst als Spielfläche erhalten. Ein neuer Spielplatz ist in unmittelbarer Nähe an der Rilkestraße Ecke Ringstraße geplant. Er ist sowohl in der aktuellen Spielplatzbedarfsplanung als auch im Spielflächenkonzept erfasst. Beide Konzepte liegen derzeit den Gremien zur Beratung und zum Beschluss vor. Zunächst sind daher die Beschlüsse für die Spielplatzbedarfsplanung und des Spielflächenkonzepts abzuwarten. Zudem ist die Bereitstellung von Haushaltsmitteln notwendig, um die Neuplanung umzusetzen. Bis zur Realisierung des Ersatzspielplatzes bleibt die Spielfläche in ihrer heutigen Ausstattung erhalten. Durch ein Partizipationsverfahren werden die Wünsche der Kinder in die Planung einfließen. 3. Kann die Wiese des ehemaligen Rheinarms direkt hinter der Limpericher Straße, an die der Spielplatz und Bolzwiese angrenzte, als Ersatzfläche für einen Spielplatz und eine Bolzwiese genutzt werden? 4. Welche Nutzungsarten für Naherholung, Sport und Freizeit sind auf der Wiese des ehemaligen Rheinarms erlaubt bzw. denkbar? Der Großteil der (süd-)westlich an den Neubau der Kita angrenzenden Flurstücke (Flurstück 737) ist ein offener Wiesenbereich, der erkennbar an einem Trampelpfad von der Rilkestraße ausgehend, von Anwohnenden genutzt wird. Teilbereiche weisen Gehölz-/Gebüschsukzession auf. Die meisten Flächen im angesprochenen Umfeld befinden sich in städtischemSeite 1 von 2 Seite 2 Eigentum, sind jedoch zum aktuellen Zeitpunkt verpachtet. Mit Beschluss des Antrags 190203 und 190203-1 ST wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzeptes für das Gebiet des Alten Rheinarms in Beuel mit der Zielsetzung einer ökologischen Aufwertung und Reduzierung von CO2 beauftragt. Eine mögliche ökologische Aufwertung kann beispielsweise durch eine angepasste Pflege/Mahd zu einer arten- und kräuterreichen Mähwiese führen. Sollte dies das Ziel sein, steht dies im Widerspruch zu einer angedachten Nutzung als Sport- und Freizeitfläche: Intensiv genutzte Bereiche (wie z.B. ein Bolzplatz) führen zu teils nicht unerheblichen (punktuellen) Bodenverdichtungen und verringern das angestrebte Artenvorkommen. (Randliche) Nutzungen im Sinne einer naturverträglichen Naherholung, wie Spazierengehen, stehen der ökologischen Aufwertung des Gebietes nicht im Wege. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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