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230301-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP Kleine Anfrage: Standortnaher Ersatz für den Spielplatz und die Bolzwiese an der Limpericher Straße 122b

Nummer
230301-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
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  1. 230301 FDP Kleine Anfrage: Standortnaher Ersatz für den Spielplatz und die Bolzwiese an der Limpericher Straße 122b

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230301-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
FDP Kleine Anfrage: Standortnaher Ersatz für den
Spielplatz und die Bolzwiese an der Limpericher
Straße 122b
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Rat Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Gibt es Pläne für einen standortnahen Ersatz des Spielplatzes und der
Bolzwiese?
2. Falls ja, wo soll der zukünftige Ersatz entstehen und ab wann wäre mit
einer Nutzung durch Kinder und Jugendliche zu rechnen?
Der Spielplatz Limpericher Straße in seiner heutigen Dimensionierung liegt teils
auf einer städtischen und teils auf einer privaten Fläche. Auf dem in
städtischem Eigentum stehenden Teilbereich wird eine Kindertagesstätte
gebaut. Die in privatem Eigentum liegende Fläche bleibt zunächst als
Spielfläche erhalten.
Ein neuer Spielplatz ist in unmittelbarer Nähe an der Rilkestraße Ecke
Ringstraße geplant. Er ist sowohl in der aktuellen Spielplatzbedarfsplanung als
auch im Spielflächenkonzept erfasst. Beide Konzepte liegen derzeit den
Gremien zur Beratung und zum Beschluss vor. Zunächst sind daher die
Beschlüsse für die Spielplatzbedarfsplanung und des Spielflächenkonzepts
abzuwarten. Zudem ist die Bereitstellung von Haushaltsmitteln notwendig, um
die Neuplanung umzusetzen. Bis zur Realisierung des Ersatzspielplatzes bleibt
die Spielfläche in ihrer heutigen Ausstattung erhalten.
Durch ein Partizipationsverfahren werden die Wünsche der Kinder in die
Planung einfließen.
3. Kann die Wiese des ehemaligen Rheinarms direkt hinter der
Limpericher Straße, an die der Spielplatz und Bolzwiese angrenzte, als
Ersatzfläche für einen Spielplatz und eine Bolzwiese genutzt werden?
4. Welche Nutzungsarten für Naherholung, Sport und Freizeit sind auf der
Wiese des ehemaligen Rheinarms erlaubt bzw. denkbar?
Der Großteil der (süd-)westlich an den Neubau der Kita angrenzenden
Flurstücke (Flurstück 737) ist ein offener Wiesenbereich, der erkennbar an
einem Trampelpfad von der Rilkestraße ausgehend, von Anwohnenden genutzt
wird. Teilbereiche weisen Gehölz-/Gebüschsukzession auf.
Die meisten Flächen im angesprochenen Umfeld befinden sich in städtischemSeite 1 von 2
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Eigentum, sind jedoch zum aktuellen Zeitpunkt verpachtet.
Mit Beschluss des Antrags 190203 und 190203-1 ST wurde die Verwaltung mit
der Erarbeitung eines Konzeptes für das Gebiet des Alten Rheinarms in Beuel
mit der Zielsetzung einer ökologischen Aufwertung und Reduzierung von CO2
beauftragt.
Eine mögliche ökologische Aufwertung kann beispielsweise durch eine
angepasste Pflege/Mahd zu einer arten- und kräuterreichen Mähwiese führen.
Sollte dies das Ziel sein, steht dies im Widerspruch zu einer angedachten
Nutzung als Sport- und Freizeitfläche: Intensiv genutzte Bereiche (wie z.B. ein
Bolzplatz) führen zu teils nicht unerheblichen (punktuellen)
Bodenverdichtungen und verringern das angestrebte Artenvorkommen.
(Randliche) Nutzungen im Sinne einer naturverträglichen Naherholung, wie
Spazierengehen, stehen der ökologischen Aufwertung des Gebietes nicht im
Wege.
Anlage/n
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