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230299-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu: FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan, hier; Homeoffice für Verwaltungsmitarbeitende

Nummer
230299-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 09.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230299 FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan, hier; Homeoffice für Verwaltungsmitarbeitende

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230299-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
Stellungnahme zu:
FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan,
hier; Homeoffice für Verwaltungsmitarbeitende
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
09.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
21.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:
In DS 222006, Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, schlägt die
Verwaltung in Bd. 2, Punkt 6.1.1.2. eine Verstetigung, Etablierung und
Ausweitung von Homeoffice und anderen Formen mobilen Arbeitens vor für
Mitarbeitende der Verwaltung sowie der Konzernunternehmen. Hierfür werden
im DHH 1 Million Euro veranschlagt. Dies soll zu CO2-Einsparungen von 2.670
t/a führen. Die Verwaltung möge daher ausführen:
1. Waren während der Pandemie Mitarbeitende im Homeoffice tätig? Wenn
ja, wieviel?
Ja, während und auch bereits vor der Corona-Pandemie haben Mitarbeitende
in Telearbeit gearbeitet. Während der Corona-Pandemie hat sich die Anzahl an
Mitarbeitenden mit Telearbeit deutlich erhöht:
Vor der Corona-Pandemie (31.12.2019): 685
Während der Pandemie (31.12.2020): 1.743
Während der Pandemie (31.12.2021): 2.155
Aktuell (31.12.2022): 2.167Seite 1 von 4
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2. Gibt es hierzu einen Evaluationsbericht?
Nein, es gibt keinen Evaluationsbericht. Im Rahmen des Projektes „Zukunft
unserer Arbeit“ wurde ermittelt, dass die Mitarbeitenden zukünftig im
Durchschnitt 7,7 Tage pro Monat im Homeoffice arbeiten möchten. Vor Corona
lag dieser Wert bei 3,0 Tagen.
3. Wurde die Zeit der Pandemie dazu genutzt, eine Potenzial- und
Bedarfsanalyse zu Homeoffice und mobilem Arbeiten in der Verwaltung und
ihren Konzerntöchtern durchzuführen und mit welchen quantitativen und
qualitativen Ergebnissen?
Die Zeit der Pandemie wurde genutzt, um eine Neukonzeption der Telearbeit
bei der Stadt Bonn vorzunehmen und ein neues Modell der Mobilen Arbeit zu
entwickeln. Darin sind auch die Erfahrungen der Pandemiezeit und die
Wünsche der Fachbereiche und Mitarbeitenden eingeflossen. Die
Neukonzeption mündet in die Ausarbeitung einer neuen Regelung zur Mobilen
Arbeit, die voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2023 in Kraft treten und
die alte Dienstanweisung zur Telearbeit ablösen soll. Darüber hinaus erfolgte
im Rahmen des Projekts „Zukunft unserer Arbeit“ unter Begleitung des
Fraunhofer Instituts IAO neben vielen weiteren Aspekten auch eine Analyse
zum mobilen Arbeiten/Homeoffice. Die Ergebnisse der internen Projektphase
wurden in der Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und
Organisation am 08.11.2022 vorgestellt. Die Verwaltung plant auch den
Stadtrat im Laufe des Sommers 2023 über die Ergebnisse, die geplante
Bürger*innenbeteiligung und die Vorschläge zur Umsetzung innerhalb der
Stadtverwaltung zu informieren.
4. Auf welche Festlegungen der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
für EDV, Datensicherheit, Erreichbarkeit, Arbeitsrecht, technische
Ausstattung u. ä. aus der Pandemiezeit kann die Verwaltung zurückgreifen?
Auch während der Pandemiezeit galten grundsätzlich die Rahmenbedingungen
der bestehenden Dienstanweisung zur Telearbeit fort. Um ein schnelles
Ausrollen zu ermöglichen, wurde während der Pandemiezeit ein vereinfachtes
Genehmigungsverfahren eingeführt. Für eine größere Flexibilität wurde
außerdem die Entscheidung über Umfänge der Telearbeit auf die
Verantwortung der Fachbereiche übertragen.
5. Was ist neben den Erfahrungen aus der Pandemie bei der Initiierung der
betriebsinternen Umsetzung einschließlich der notwendigen Abstimmungen
mit den Personal- und Betriebsräten zu beachten und wie lange dauert ein
solcher Abstimmungsprozess in Monaten?
Das Aufstellen einer Regelung zum mobilen Arbeiten ist ein umfangreicher und
komplexer Prozess, da eine solche Regelung viele kleinteilige Einzelaspekte
beinhaltet, die geprüft, entschieden und umgesetzt werden müssen. Auf der
einen Seite gibt es einen großen Gestaltungsspielraum, z.B. hinsichtlich derSeite 2 von 4
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Fragen der Umfänge an mobiler Arbeit, Örtlichkeiten etc. Auf der anderen Seite
sind mit dem Thema viele rechtliche Aspekte verbunden, die beleuchtet, geprüft
und abgewogen werden müssen (z.B. vertragliche Rahmenbedingungen,
Arbeits- und IT-Ausstattung, Arbeitssicherheit, Datenschutz, rechtliche Aspekte
zum Arbeiten im Ausland, usw.). Hinzu kommen Digitalisierungsaufwände. Im
konkreten Fall wird mit der Neukonzeptionierung auch der gesamte Antrags-
und Genehmigungsprozess digitalisiert (modelliert, programmiert und
umgesetzt).
Hinzu kommt für alle Bereiche, dass mit einem solch neuartigen Modell auch
ein Kulturwandel und Change-Prozess einhergeht, der eine ausgeklügelte
Kommunikationsstrategie benötigt, um erfolgreich umgesetzt werden zu
können.
Die Entwicklung und Umsetzung der Mobilen Arbeit hat in den vergangenen
Monaten deutliche Personalkapazitäten gebunden. Ein weiterer Ausbau der
Inhalte ist in den nächsten Monaten (auch nach Inkrafttreten der neuen
Dienstanweisung) geplant.
6. Wurde in der Pandemie ohne Betriebsvereinbarung für Homeoffice
gearbeitet und welchen Zeitraum in Monaten hält die Verwaltung für
erforderlich, eine solche auszuarbeiten, zu beschließen und umzusetzen?
Das Arbeiten in Telearbeit während der Pandemie beruhte auf den Regelungen
der Dienstanweisung zur Telearbeit, die durch einen Beschluss des
Krisenstabes durch ein vereinfachtes und beschleunigtes Freigabeverfahren
ergänzt worden ist. Eine Ablösung der Regelung wird, wie unter Ziff. 3
beschrieben durch die neue Regelung in absehbarer Zeit erfolgen.
7. Wie lautet der Rechenweg zur Ermittlung der ausgewiesenen 2.670 t/a an
CO2-Einsparungen und wieviel Mitarbeitende liegen der Berechnung
zugrunde?
Die Wirkungsabschätzung erfolgte auf Basis folgender Daten und Annahmen
· Beschäftigte der Bonner Verwaltung: 6.900
· Jeder dieser Beschäftigten arbeitet 230 Tag im Jahr
· 69 Prozent der Beschäftigten nutzen den Pkw für den Weg zur Arbeit
(bundesweiter Pkw-Anteil im Berufspendelverkehr)
· Ein Arbeitsweg ist 19,8 Kilometer lang (bundesweiter Durchschnitt)
· Der Rechenweg ist folgender: Anzahl der Beschäftigten*Zahl der
Arbeitswege*Wegelängen *Anteil Pkw*Pkw-Emissionen je Kilometer
Dies entspricht insgesamt im Beschäftigtenverkehr der Bonner Verwaltung
durch Pkws verursachte CO2-Emissionnen von 6.678 Tonnen jährlich. Wenn
40 Prozent dieser Wege durch das Arbeiten im Homeoffice eingespart werden,
beträgt die CO2-Einsparung 2.671 Tonnen.Seite 3 von 4
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8. Ist sich die Verwaltung sicher, dass sie permanent 3.628* Mitarbeitende
von Homeoffice arbeiten lassen kann
Der Anteil an Mitarbeitenden, die Telearbeit machen, hat sich in den letzten
Jahren – auch pandemiebedingt - vervielfacht. Grundsätzlich ist zu beachten,
dass die Aufgaben der Stadtverwaltung sehr vielfältig sind und Telearbeit bzw.
Mobile Arbeit nicht in allen Bereichen der Verwaltung gleichermaßen umgesetzt
werden kann. In Bereichen mit Bürger*innenbedinung sind die Umfänge
begrenzt. In handwerklichen oder Care-Berufen ist mobile Arbeit grundsätzlich
nicht möglich. Mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltung (z.B. mit
Einführung eines digitalen Bürger*innen-Büros) lässt sich der bisherige Anteil
im Bereich der Büroarbeitsplätze steigern. Dies kann nur sukzessive erfolgen.
Es wurden und werden sukzessive die technischen und organisatorischen
Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der Mobilen Arbeit geschaffen,
sodass diese Zahl mit fortschreitender Digitalisierung grundsätzlich möglich
werden wird.
9. Ab wann können CO2-Einsparungen realistisch greifen und in welchen
monatlichen Höhen, wenn man den sich aus den Fragestellungen 3, 4, 5
und 6 ergebenden Zeitaufwand berücksichtigt?
CO2-Einsparungen werden bereits jetzt durch den bereits vorhandenen hohen
Anteil an Telearbeitenden generiert. Eine Steigerung der Quote kann
sukzessive mit einer Ausweitung der Digitalisierung und dem erfolgreichen
Umsetzen des Change-Prozesses erfolgen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de