230299-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu: FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan, hier; Homeoffice für Verwaltungsmitarbeitende
Kerndaten
- Nummer
- 230299-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230299-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB Stellungnahme zu: FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan, hier; Homeoffice für Verwaltungsmitarbeitende Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 09.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: In DS 222006, Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, schlägt die Verwaltung in Bd. 2, Punkt 6.1.1.2. eine Verstetigung, Etablierung und Ausweitung von Homeoffice und anderen Formen mobilen Arbeitens vor für Mitarbeitende der Verwaltung sowie der Konzernunternehmen. Hierfür werden im DHH 1 Million Euro veranschlagt. Dies soll zu CO2-Einsparungen von 2.670 t/a führen. Die Verwaltung möge daher ausführen: 1. Waren während der Pandemie Mitarbeitende im Homeoffice tätig? Wenn ja, wieviel? Ja, während und auch bereits vor der Corona-Pandemie haben Mitarbeitende in Telearbeit gearbeitet. Während der Corona-Pandemie hat sich die Anzahl an Mitarbeitenden mit Telearbeit deutlich erhöht: Vor der Corona-Pandemie (31.12.2019): 685 Während der Pandemie (31.12.2020): 1.743 Während der Pandemie (31.12.2021): 2.155 Aktuell (31.12.2022): 2.167Seite 1 von 4 Seite 2 2. Gibt es hierzu einen Evaluationsbericht? Nein, es gibt keinen Evaluationsbericht. Im Rahmen des Projektes „Zukunft unserer Arbeit“ wurde ermittelt, dass die Mitarbeitenden zukünftig im Durchschnitt 7,7 Tage pro Monat im Homeoffice arbeiten möchten. Vor Corona lag dieser Wert bei 3,0 Tagen. 3. Wurde die Zeit der Pandemie dazu genutzt, eine Potenzial- und Bedarfsanalyse zu Homeoffice und mobilem Arbeiten in der Verwaltung und ihren Konzerntöchtern durchzuführen und mit welchen quantitativen und qualitativen Ergebnissen? Die Zeit der Pandemie wurde genutzt, um eine Neukonzeption der Telearbeit bei der Stadt Bonn vorzunehmen und ein neues Modell der Mobilen Arbeit zu entwickeln. Darin sind auch die Erfahrungen der Pandemiezeit und die Wünsche der Fachbereiche und Mitarbeitenden eingeflossen. Die Neukonzeption mündet in die Ausarbeitung einer neuen Regelung zur Mobilen Arbeit, die voraussichtlich Ende des zweiten Quartals 2023 in Kraft treten und die alte Dienstanweisung zur Telearbeit ablösen soll. Darüber hinaus erfolgte im Rahmen des Projekts „Zukunft unserer Arbeit“ unter Begleitung des Fraunhofer Instituts IAO neben vielen weiteren Aspekten auch eine Analyse zum mobilen Arbeiten/Homeoffice. Die Ergebnisse der internen Projektphase wurden in der Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation am 08.11.2022 vorgestellt. Die Verwaltung plant auch den Stadtrat im Laufe des Sommers 2023 über die Ergebnisse, die geplante Bürger*innenbeteiligung und die Vorschläge zur Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung zu informieren. 4. Auf welche Festlegungen der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für EDV, Datensicherheit, Erreichbarkeit, Arbeitsrecht, technische Ausstattung u. ä. aus der Pandemiezeit kann die Verwaltung zurückgreifen? Auch während der Pandemiezeit galten grundsätzlich die Rahmenbedingungen der bestehenden Dienstanweisung zur Telearbeit fort. Um ein schnelles Ausrollen zu ermöglichen, wurde während der Pandemiezeit ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren eingeführt. Für eine größere Flexibilität wurde außerdem die Entscheidung über Umfänge der Telearbeit auf die Verantwortung der Fachbereiche übertragen. 5. Was ist neben den Erfahrungen aus der Pandemie bei der Initiierung der betriebsinternen Umsetzung einschließlich der notwendigen Abstimmungen mit den Personal- und Betriebsräten zu beachten und wie lange dauert ein solcher Abstimmungsprozess in Monaten? Das Aufstellen einer Regelung zum mobilen Arbeiten ist ein umfangreicher und komplexer Prozess, da eine solche Regelung viele kleinteilige Einzelaspekte beinhaltet, die geprüft, entschieden und umgesetzt werden müssen. Auf der einen Seite gibt es einen großen Gestaltungsspielraum, z.B. hinsichtlich derSeite 2 von 4 Seite 3 Fragen der Umfänge an mobiler Arbeit, Örtlichkeiten etc. Auf der anderen Seite sind mit dem Thema viele rechtliche Aspekte verbunden, die beleuchtet, geprüft und abgewogen werden müssen (z.B. vertragliche Rahmenbedingungen, Arbeits- und IT-Ausstattung, Arbeitssicherheit, Datenschutz, rechtliche Aspekte zum Arbeiten im Ausland, usw.). Hinzu kommen Digitalisierungsaufwände. Im konkreten Fall wird mit der Neukonzeptionierung auch der gesamte Antrags- und Genehmigungsprozess digitalisiert (modelliert, programmiert und umgesetzt). Hinzu kommt für alle Bereiche, dass mit einem solch neuartigen Modell auch ein Kulturwandel und Change-Prozess einhergeht, der eine ausgeklügelte Kommunikationsstrategie benötigt, um erfolgreich umgesetzt werden zu können. Die Entwicklung und Umsetzung der Mobilen Arbeit hat in den vergangenen Monaten deutliche Personalkapazitäten gebunden. Ein weiterer Ausbau der Inhalte ist in den nächsten Monaten (auch nach Inkrafttreten der neuen Dienstanweisung) geplant. 6. Wurde in der Pandemie ohne Betriebsvereinbarung für Homeoffice gearbeitet und welchen Zeitraum in Monaten hält die Verwaltung für erforderlich, eine solche auszuarbeiten, zu beschließen und umzusetzen? Das Arbeiten in Telearbeit während der Pandemie beruhte auf den Regelungen der Dienstanweisung zur Telearbeit, die durch einen Beschluss des Krisenstabes durch ein vereinfachtes und beschleunigtes Freigabeverfahren ergänzt worden ist. Eine Ablösung der Regelung wird, wie unter Ziff. 3 beschrieben durch die neue Regelung in absehbarer Zeit erfolgen. 7. Wie lautet der Rechenweg zur Ermittlung der ausgewiesenen 2.670 t/a an CO2-Einsparungen und wieviel Mitarbeitende liegen der Berechnung zugrunde? Die Wirkungsabschätzung erfolgte auf Basis folgender Daten und Annahmen · Beschäftigte der Bonner Verwaltung: 6.900 · Jeder dieser Beschäftigten arbeitet 230 Tag im Jahr · 69 Prozent der Beschäftigten nutzen den Pkw für den Weg zur Arbeit (bundesweiter Pkw-Anteil im Berufspendelverkehr) · Ein Arbeitsweg ist 19,8 Kilometer lang (bundesweiter Durchschnitt) · Der Rechenweg ist folgender: Anzahl der Beschäftigten*Zahl der Arbeitswege*Wegelängen *Anteil Pkw*Pkw-Emissionen je Kilometer Dies entspricht insgesamt im Beschäftigtenverkehr der Bonner Verwaltung durch Pkws verursachte CO2-Emissionnen von 6.678 Tonnen jährlich. Wenn 40 Prozent dieser Wege durch das Arbeiten im Homeoffice eingespart werden, beträgt die CO2-Einsparung 2.671 Tonnen.Seite 3 von 4 Seite 4 8. Ist sich die Verwaltung sicher, dass sie permanent 3.628* Mitarbeitende von Homeoffice arbeiten lassen kann Der Anteil an Mitarbeitenden, die Telearbeit machen, hat sich in den letzten Jahren – auch pandemiebedingt - vervielfacht. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Aufgaben der Stadtverwaltung sehr vielfältig sind und Telearbeit bzw. Mobile Arbeit nicht in allen Bereichen der Verwaltung gleichermaßen umgesetzt werden kann. In Bereichen mit Bürger*innenbedinung sind die Umfänge begrenzt. In handwerklichen oder Care-Berufen ist mobile Arbeit grundsätzlich nicht möglich. Mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltung (z.B. mit Einführung eines digitalen Bürger*innen-Büros) lässt sich der bisherige Anteil im Bereich der Büroarbeitsplätze steigern. Dies kann nur sukzessive erfolgen. Es wurden und werden sukzessive die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der Mobilen Arbeit geschaffen, sodass diese Zahl mit fortschreitender Digitalisierung grundsätzlich möglich werden wird. 9. Ab wann können CO2-Einsparungen realistisch greifen und in welchen monatlichen Höhen, wenn man den sich aus den Fragestellungen 3, 4, 5 und 6 ergebenden Zeitaufwand berücksichtigt? CO2-Einsparungen werden bereits jetzt durch den bereits vorhandenen hohen Anteil an Telearbeitenden generiert. Eine Steigerung der Quote kann sukzessive mit einer Ausweitung der Digitalisierung und dem erfolgreichen Umsetzen des Change-Prozesses erfolgen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de