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230299 · Große Anfrage

FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan, hier; Homeoffice für Verwaltungsmitarbeitende

Nummer
230299
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
09.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses für Digitalisierung und Organisation 09.03.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230299-01 ST Stellungnahme zu: FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan, hier; Homeoffice für Verwaltungsmitarbeitende

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Große Anfrage
öffentlich
230299
Fragesteller/in:
Petra Nöhring
Wolfgang Heedt
Alessandro Balan
Aaron Eßelborn
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
08.02.2023
FDP Große Anfrage zu den Beratungen Klimaplan,
hier; Homeoffice für Verwaltungsmitarbeitende
Beratungsfolge
Unterausschuss für Digitalisierung und
Organisation
09.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
In DS 222006, Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, schlägt die
Verwaltung in Bd. 2, Punkt 6.1.1.2. eine Verstetigung, Etablierung und
Ausweitung von Homeoffice und anderen Formen mobilen Arbeitens vor für
Mitarbeitende der Verwaltung sowie der Konzernunternehmen. Hierfür werden
im DHH 1 Million Euro veranschlagt. Dies soll zu CO2-Einsparungen von 2.670
t/a führen. Die Verwaltung möge daher ausführen:
1. Waren während der Pandemie Mitarbeitende im Homeoffice tätig?
Wenn ja, wieviel?
2. Gibt es hierzu einen Evaluationsbericht?
3. Wurde die Zeit der Pandemie dazu genutzt, eine Potenzial- und
Bedarfsanalyse zu Homeoffice und mobilem Arbeiten in der Verwaltung
und ihren Konzerntöchtern durchzuführen und mit welchen quantitativen
und qualitativen Ergebnissen?
4. Auf welche Festlegungen der Voraussetzungen und
Rahmenbedingungen für EDV, Datensicherheit, Erreichbarkeit,
Arbeitsrecht, technische Ausstattung u. ä. aus der Pandemiezeit kann
die Verwaltung zurückgreifen?
5. Was ist neben den Erfahrungen aus der Pandemie bei der Initiierung
der betriebsinternen Umsetzung einschließlich der notwendigen
Abstimmungen mit den Personal- und Betriebsräten zu beachten und
wie lange dauert ein solcher Abstimmungsprozess in Monaten?
6. Wurde in der Pandemie ohne Betriebsvereinbarung für Homeoffice
gearbeitet und welchen Zeitraum in Monaten hält die Verwaltung für
erforderlich, eine solche auszuarbeiten, zu beschließen und
umzusetzen?
7. Wie lautet der Rechenweg zur Ermittlung der ausgewiesenen 2.670 t/a
an CO2-Einsparungen und wieviel Mitarbeitende liegen der Berechnung
zugrunde?
8. Ist sich die Verwaltung sicher, dass sie permanent 3.628* MitarbeitendeSeite 1 von 2
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von Homeoffice arbeiten lassen kann
9. Ab wann können CO2-Einsparungen realistisch greifen und in welchen
monatlichen Höhen, wenn man den sich aus den Fragestellungen 3, 4,
5 und 6 ergebenden Zeitaufwand berücksichtigt?
• Die Berechnung erfolgte
mittelshttps://www.quarks.de/umwelt/klimawandel/co2-rechner-fuer-
auto-flugzeug-und-co/und unter folgenden Annahmen: PKW, mit einer
Person besetzt, Benziner, Verbrauch 7,2 l/100 km, 8 km mittlere
einfache Wegstrecke innerhalb der Stadtgrenzen (vgl. BISKO,
Territorialprinzip), diese x 2, 230 Arbeitstage = 736 kg CO2/M/a = 0,736
t CO2/M/a. 2.670 t CO2/a : 0,736 t CO2/M/a = 3.628 Mitarbeitende.
Begründung
Die Verstetigung von Homeoffice über den Zeitraum der Pandemie hinaus ist
ein lobenswertes und zukunftsgerichtetes Unterfangen und wird von den Freien
Demokraten unterstützt.
Um die veranschlagten CO2-Einsparungen von 2.670 t/a zu erzielen, müssten
3.628 Mitarbeitende bereits ab 01.01.2023 permanent im Homeoffice arbeiten.
Diese Menge scheint nicht realistisch zu sein. Damit ist auch die veranschlagte
CO2-Einsparung hinfällig. Da ja im Jahr 2023 auch erst mit der Schaffung von
Voraussetzungen für Homeoffice bis hin zur Betriebsvereinbarung begonnen
werden soll, wird das Konzept des Homeoffice 2023, wenn überhaupt, nur für
ein Bruchteil des Jahres sowie nur einen Bruchteil der Mitarbeitenden
realistisch anwendbar sein.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de