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230297-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

FDP Große Anfrage zum Klimaplan, hier: Verbesserungen für den Radverkehr

Nummer
230297-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230297 FDP Große Anfrage zum Klimaplan, hier: Verbesserungen für den Radverkehr

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230297-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
FDP Große Anfrage zum Klimaplan, hier:
Verbesserungen für den Radverkehr
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In DS222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2 beabsichtigt die
Verwaltung, für den Punkt 6.3.2.1. Qualitative und quantitative Verbesserung
der Bedingungen für den Radverkehr 8.960.000 Euro im Rahmen des DHH
2023/2024 investiv aufzuwenden.
Angesichts der in der Verkehrsplanung üblichen langfristigen Abläufe und der in
der Umsetzung üblichen Vergabeverfahren und Beauftragungsfristen ist davon
auszugehen, dass die Verwaltung für die Laufzeit des DHH über qualifizierte
Planungen verfügt. Daher wird die Verwaltung um konkrete Angaben gebeten:
1. Welche Maßnahmen sind derzeit konkret in Planung, wann soll die
Umsetzung der Maßnahme beginnen, wann soll die Umsetzung
abgeschlossen sein (bitte tabellarisch mit exakter Ortsangabe, Termine
bitte mit Monat und Jahr)?
2. Welche konkreten Verbesserungen für den Radverkehr werden
angestrebt?
3. Inwiefern sind die Maßnahmen in Hinsicht auf Steigerungen von
Nutzerzahlen quantifizierbar (bitte Tabelle zu 1 mit Nutzerzahlen vor
und nach der Maßnahme ergänzen und bitte dabei die Erwerbstätigen
gesondert ausweisen)?
4. Welche CO2-Einsparungen aus den Maßnahmen sollen sich durch die
Maßnahmen und in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Abschlusses der
Maßnahmen einstellen (bitte monatliche Betrachtung für 2023 und
2024)?
5. Berücksichtigt die Verwaltung bei ihrer Radverkehrsplanung und wie,
dass sie sowohl für sich als auch für andere Arbeitgeber eine
Ausweitung des Homeoffice auf bis zu 50% der Arbeitnehmenden
anstrebt?
6. Wie berücksichtigt die Verwaltung in ihrer Planung, dass die
Radverkehrszahlen an regnerischen Tagen sowie im 1. Und 4. Quartal
des Jahres um bis zu 75% einbrechen?
7. Welche Auswirkungen hat 6. Für die Kapazitätsplanung und -
bevorratung bei Bus und Bahn?Seite 1 von 3
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8. Welchen Rechenweg nutzt die Verwaltung zur Vorausberechnung der
CO2-Einsparungen?
9. Linksrheinische Rheinaue:
a.) Die Verwaltung wird um Bestätigung gebeten, dass sie ihre Planungen
eingestellt hat, die linksrheinische Rheinaue mit einer Radschnellroute zu
durchschneiden.
b.) Die Verwaltung wird um Bestätigung gebeten, dass keine zusätzlichen
Flächenversiegelungen in der linksrheinischen Rheinaue erfolgen.
c.) Die Verwaltung wird um Bestätigung gebeten, dass sie in der
linksrheinischen Rheinaue alle Baumfällaktionen unterlässt, außer sie sind von
der Baumkommission zum Schutz der Allgemeinheit empfohlen worden.
Zu 1-3, 5-7 und 9
Im Steckbrief 6.3.2.1. Qualitative und quantitative Verbesserung der
Bedingungen für den Radverkehr beschreibt der Klimaplan Ziele und
Handlungsschritte für die weitere Radverkehrsförderung in Bonn. Mit der
Annahme des Radentscheids im Jahr 2021 wurde bereits die finanzielle und
personelle Grundlage für die Umsetzung dieser Ziele geschaffen. Die weitere
Ausformulierung der Maßnahmen sowie konkrete Planungen sind im
kommenden Schritt zu präzisieren und werden den politischen Gremien im
Rahmen von Umsetzungsbeschlüssen zur Beratung vorgelegt.
Zu 4 und 8:
2023 ließen sich durch die Förderung des Radfahrens zu Lasten des Pkw-
Verkehrs in Bonn nach überschlägiger Schätzung des Wuppertal Instituts rund
2.700 Tonnen verkehrsbedingtes CO2 einsparen, 2024 rund 5.370 Tonnen.
Dieser Abschätzung liegen folgende Annahmen zu Grunde: Der Anteil des
Radverkehrs am Modal Split steigt zu Lasten des Pkw-Verkehrs bis 2035 auf
dann 25 Prozent. Ein so vom Auto auf das Radfahren verlagerter Weg ist im
Durchschnitt fünf Kilometer lang. Eine Differenzierung nach Monaten erfolgt in
der Wirkungsabschätzung nicht. Überschlägig ließe sich der Jahreswert auf die
zwölf Monate des Jahres verteilen. Zwar variiert wetterbedingt im Jahresverlauf
das Verlagerungspotenzial, niedrigere Potenziale in Herbst und Winter werden
dabei jedoch durch höhere Potenziale im Frühling und Sommer wieder
ausgeglichen.
Die vom Wuppertal Institut durchgeführte Wirkungsabschätzung von mehr
Radverkehr zu Lasten des Pkws berücksichtigt zwei gegenläufige
Entwicklungen. Zum einen ist dies die Effizienzentwicklung der Pkw-Antriebe
und der Flottendurchdringung alternativer Antriebskonzepte in Bonn. Sie
bewirkt, dass die CO2-Emissionen je eingespartem Pkw-Kilometer tendenziell
sinken und in 2024 niedriger sind als in 2023. Gleichzeitig steigt jedoch die
Gesamtzahl der vom Auto auf das Fahrrad verlagerten Kilometer von Jahr zu
Jahr, da auch die Verlagerungswirkung mit dem angenommenen Zubau neuer
und der Verbesserung vorhandener Radverkehrsinfrastruktur bei gleichzeitigSeite 2 von 3
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durchgeführten Restriktionen für den Pkw mit den Jahren ansteigt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de