230296-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
ST zu 230296: FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 , hier Klimabüros im Quartier
Kerndaten
- Nummer
- 230296-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230296-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB ST zu 230296: FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 , hier Klimabüros im Quartier Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2 beabsichtigt die Verwaltung: für die Maßnahme 2.1.1.1. Klimabüros im Quartier in den DHH 2023/2024 1,05 Euro konsumtiv einzustellen und ab 2025 weitere 7,7 Millionen, also perspektivisch 8,75 Millionen Euro, wobei die CO2-Erspapris mit „nicht quantifizierbar“ angegeben ist für die Maßnahme 4.3.1.1. weitere Quartierbüros in den DHH 2023/2024 insgesamt 1,5 Millionen Euro konsumtiv einzustellen und ab 2025 weitere 3,575 Millionen Euro, also perspektivisch 5,075 Millionen Euro. Die CO2-Ersparnis wird mit 9.800 t/a angegeben. In der Summe sollen in beide Bürokonzepte bis 2035 13,825 Millionen Euro fließen. 1. Zu der Maßnahme unter 4.3.1.1. a.) Auf welchem Rechenweg wurde die CO2-Ersparnis von 9.800 t/a ermittelt und welche Annahmen liegen der Berechnung zugrunde? Die Einsparung durch die Quartiersbüros wurde wie folgt berechnet: • Durchführung von 500 Erstberatungen pro Jahr im Zeitraum 2023 bis 2035. Davon führen 2/3 eine Sanierung durch. • Daraus resultieren 330 Sanierungsfälle pro Jahr. Dabei wird angenommen, dass es sich bei 75 % um Einfamilienhäuser mit je ca. 137 qm WohnflächeSeite 1 von 5 Seite 2 und 25 % Mehrfamilienhäuser mit rd. 8 Wohneinheiten zu je ca. 73 qm Wohnfläche handelt. • Es wird eine durchschnittliche Reduktion von 140 kWh/qm auf 100 kWh/qm sowie ein Emissionsfaktor für Wärme von ca. 230 g/kWh angenommen • Wie einleitend im Band 2 beschrieben, werden zwei unterschiedliche Varianten der THG-Einsparungen quantifiziert. Zum einen wird die Minderung des jährlichen Emissionsniveaus bei vollständiger Aktivitätenumsetzung angegeben, welche keine zeitliche Komponente berücksichtigt. Zum anderen wird die kumulierte THG-Einsparung beziffert, welche mit der Laufzeit der jeweiligen Aktivität eine zeitliche Komponente beinhaltet. Die Einsparung von ca. 9.800 Tonnen CO2eq/a bezieht sich auf die Einsparung, die durch die Sanierung von 4.290 Gebäuden (330 Gebäude über 13 Jahre) erreicht wird. Da keine zeitliche Komponente berücksichtigt wird, ist es unerheblich, ob die Sanierungen über die Laufzeit der Aktivität verteilt erfolgen oder innerhalb eines Jahres. b.) Ab welchem Monat und Kalenderjahr wird sich der Wert von 9.800 t/a eingestellt haben? Wie einleitend im Band 2 beschrieben, werden zwei unterschiedliche Varianten der THG-Einsparungen quantifiziert. Zum einen wird die Minderung des jährlichen Emissionsniveaus bei vollständiger Aktivitätenumsetzung angegeben. Zum anderen wird die kumulierte THG-Einsparung beziffert, welche mit der Laufzeit der jeweiligen Aktivität eine zeitliche Komponente beinhaltet. Bei der angegebenen Einsparung von ca. 9.800 Tonnen CO2eq/a handelt es sich um die jährliche Minderung des Emissionsniveaus nach vollständiger Umsetzung der Aktivität. Diese berücksichtigt die aktuellen Emissionsfaktoren und keine zeitliche Komponente. c.) Mit welcher Vorlaufzeit rechnet die Verwaltung zur Anmietung und Herrichtung der Büroräume? d.) Welche Qualifikationen sind für die Mitarbeitenden der Büros vorgesehen? e.) Wann soll mit der Personalgewinnung begonnen werden und welchen Zeitraum veranschlagt die Verwaltung zur Besetzung der Stellen? Fragen c)-e) werden zusammen beantwortet: Die Entwicklung und Umsetzung von zielgruppenspezifischen, dezentralen Beratungsangeboten für private Gebäudeeigentümer*innen soll durch die Bonner Energie Agentur e.V. (BEA) erfolgen. Ziel ist eine deutliche Erhöhung der Sanierungsrate mit einer hohen Sanierungstiefe.Seite 2 von 5 Seite 3 Das Projekt soll 2024 starten. Die Ausweitung des BEA-Beratungsangebots wird innerhalb eines Jahres angestrebt und soll eng mit den Angeboten der Klimabüros und den bereits existierenden Quartiersmanagements abgestimmt werden. Die Personalauswahl erfolgt über die BEA, welche zu diesem Zwecke erforderliche Sachkostenzuschüsse erhält. Die genaue Qualifikation der Quartiersmanager*innen sowie der Sanierungslots*innen gilt es im Rahmen der Konzeptausarbeitung zu definieren. Den privaten Gebäudeeigentümer*innen fehlt häufig das Wissen über die vielfältigen Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer energetischen Gebäudesanierung. Daher steht Beratungskompetenz in den Fachgebieten Gebäudehülle sowie Strom- und Wärme im Vordergrund. f.) Wie bewertet die Verwaltung die Notwendigkeit, durch diese Maßnahme die Nachfrage zu stimulieren, wenn, wie durch die Verteuerung der Energiepreise ausgelöst, bei Solarteuren mittlerweile die Kunden Schlange stehen? g.) Wie bewertet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit der Maßnahme, wenn es bei der zur Sanierung erforderlichen Technik, z.B. bei Wärmepumpen, zu Lieferkettenproblemen und mehrmonatigen Wartezeiten kommt? h.) Wie bewertet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit der Maßnahme, wenn selbst größte Handwerksbetriebe auf Grund der Komplexität der Materie, für den Hochlauf von z.B. der Wärmepumpentechnologie erst einmal den Bedarf sehen, Schulungen der Mitarbeitenden in einem Zeitfenster zwischen 12 und 24 Monaten durchzuführen? i.) Wie bewertet die Verwaltung den Umstand und die rechtliche Zulässigkeit, dass sie mit der Errichtung der Büros in erheblichem Maße in mit Steuermitteln finanzierten Wettbewerb tritt mit Marktteilnehmern, denen diese Finanzierungmöglichkeit nicht offensteht? Fragen f)-i) werden zusammenfassend beantwortet Der unkomplizierte Zugang zu einer umfassenden Erstberatung ist ein zentraler Faktor für den notwendigen Anstieg der Sanierungsquote. Quartiersbüros fungieren als bündelnde und neutrale Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema energetische Gebäudemodernisierung sowie den Zugang zu Fördermitteln. Sie sollen damit nicht in den Wettbewerb mit Marktteilnehmer*innen und ersetzen keine Fachplanung treten. Es ist davon auszugehen, dass der Markt auf eine stetige Nachfrage mit entsprechenden Produkten und Produktionskapazitäten reagieren wird. Dieses ist im Bereich der Photovoltaik deutlich erkennbar. j.) Wie bewertet die Verwaltung die Effektivität und Effizienz der Maßnahme, wenn 500 Erstberatungen pro Jahr von 11 VZÄ durchgeführt werden sollen, wenn sich auf dem Rechenweg 500 Beratungen/230 Arbeitstage = 2,2 Beratungen pro Tag ergeben und verteilt auf die Anzahl der VZÄ 0,2 Beratungen pro Tag oder umgerechnet 1 Beratung pro VZÄ pro Woche. Ist dasSeite 3 von 5 Seite 4 nicht ein etwas sehr entspanntes Arbeitsprogramm? Mögliche Bausteine für die Quartiersbüros könnten die folgenden Angebote sein: - Begleitung von Quartierskonzepte und wohnungswirtschaftlichen Entwicklungskonzepten - Durchführen eines Sanierungsmanagements - Unterstützen bei Energieberatungen und Energetischen Planungen - Unterstützen von Beteiligungsprozessen und Aktivierung Die Quartiersmanager*innen bzw. Sanierungslots*innen werden analog zum BEA-Angebot auch auf vielen anderen Wegen energetische Sanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien unterstützen, begleiten und voranbringen, z.B. über Öffentlichkeitsarbeit, verschiedene Informationsangebote, Vorträge und Veranstaltungen sowie über neu zu entwickelnde Quartiers-Formate. Eine Beratung durch Sanierungslots*innen, um Gebäudeeigentümer*innen „durch den Sanierungsprozess zu leiten“, ist entsprechend umfangreich und zeitintensiv. Die konsumtiven Kosten ergeben sich durch die Erstattung der Personalkosten an den Träger der Quartiersbüros. k.) Nach welchen Kriterien sollen die Büros erfolgswirksam gesteuert werden? Wie im Steckbrief 4.3.1.1. formuliert, können die Anzahl der Beratungsgespräche als unmittelbarer und nach Möglichkeit die Anzahl der durchgeführten Sanierungen (im Vergleich zu Quartieren ohne Beratung) als Erfolgsindikatoren genutzt werden. Die Koordinierung, der Qualitätsabgleich und die Weiterentwicklung der Quartiersbüros erfolgt durch die Bonner Energie Agentur. 2. Zu den Maßnahmen unter 2.1.1.1.: Wie begründet die Verwaltung eine Ausgabe von langfristig 7,7 Millionen Euro, wenn keinerlei quantifizierbare Vorstellungen zur Effektivität der Maßnahme bestehen und wenn gleichzeitig über den Ausbau von Photovoltaik ein alternativer und physikalisch messbarer Nutzen entsteht? Die in 2.1.1.1. vorgeschlagenen Klimabüros begünstigen eine Kultur des Wandels im Quartier: Sie vernetzen gesellschaftlich relevante Akteure und machen z.B. Best Practice Beispiele sichtbar. Um die Klimaneutralität als Ganzes zu erreichen ist die Aktivierung der gesamten Gesellschaft von erheblichem Stellenwert. Daher werden Maßnahmen, die unmittelbare Treibhausgaseinsparungen ermöglichen im Klimaplan durch indirekte Maßnahmen ergänzt. Da es sich um Modellquartiere handelt, zielt die AktivitätSeite 4 von 5 Seite 5 darauf ab, Bausteine zu entwickeln, die nach und nach auf weitere Quartiere übertragen werden sollen. Eine Benennung eines Einsparungspotenzials ist damit nicht realistisch möglich. Die Kosten entstehen zum überwiegenden Teil aus den als konsumtive Mittel eingeplanten Finanzmittel für die Erstattung von Personalkosten, da mit Ausnahme einer Koordination keine Stellen in der Verwaltung geschaffen werden sollen. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de