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230296-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

ST zu 230296: FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 , hier Klimabüros im Quartier

Nummer
230296-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230296 FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 , hier Klimabüros im Quartier

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230296-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
ST zu 230296:
FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035
, hier Klimabüros im Quartier
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2 beabsichtigt die
Verwaltung:
für die Maßnahme 2.1.1.1. Klimabüros im Quartier in den DHH 2023/2024 1,05
Euro konsumtiv einzustellen und ab 2025 weitere 7,7 Millionen, also
perspektivisch 8,75 Millionen Euro, wobei die CO2-Erspapris mit „nicht
quantifizierbar“ angegeben ist
für die Maßnahme 4.3.1.1. weitere Quartierbüros in den DHH 2023/2024
insgesamt 1,5 Millionen Euro konsumtiv einzustellen und ab 2025 weitere 3,575
Millionen Euro, also perspektivisch 5,075 Millionen Euro. Die CO2-Ersparnis
wird mit 9.800 t/a angegeben.
In der Summe sollen in beide Bürokonzepte bis 2035 13,825 Millionen Euro
fließen.
1. Zu der Maßnahme unter 4.3.1.1.
a.) Auf welchem Rechenweg wurde die CO2-Ersparnis von 9.800 t/a ermittelt
und welche Annahmen liegen der Berechnung zugrunde?
Die Einsparung durch die Quartiersbüros wurde wie folgt berechnet:
• Durchführung von 500 Erstberatungen pro Jahr im Zeitraum 2023 bis 2035.
Davon führen 2/3 eine Sanierung durch.
• Daraus resultieren 330 Sanierungsfälle pro Jahr. Dabei wird angenommen,
dass es sich bei 75 % um Einfamilienhäuser mit je ca. 137 qm WohnflächeSeite 1 von 5
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und 25 % Mehrfamilienhäuser mit rd. 8 Wohneinheiten zu je ca. 73 qm
Wohnfläche handelt.
• Es wird eine durchschnittliche Reduktion von 140 kWh/qm auf 100 kWh/qm
sowie ein Emissionsfaktor für Wärme von ca. 230 g/kWh angenommen
• Wie einleitend im Band 2 beschrieben, werden zwei unterschiedliche
Varianten der THG-Einsparungen quantifiziert. Zum einen wird die
Minderung des jährlichen Emissionsniveaus bei vollständiger
Aktivitätenumsetzung angegeben, welche keine zeitliche Komponente
berücksichtigt. Zum anderen wird die kumulierte THG-Einsparung beziffert,
welche mit der Laufzeit der jeweiligen Aktivität eine zeitliche Komponente
beinhaltet.
Die Einsparung von ca. 9.800 Tonnen CO2eq/a bezieht sich auf die
Einsparung, die durch die Sanierung von 4.290 Gebäuden (330 Gebäude
über 13 Jahre) erreicht wird. Da keine zeitliche Komponente berücksichtigt
wird, ist es unerheblich, ob die Sanierungen über die Laufzeit der Aktivität
verteilt erfolgen oder innerhalb eines Jahres.
b.) Ab welchem Monat und Kalenderjahr wird sich der Wert von 9.800 t/a
eingestellt haben?
Wie einleitend im Band 2 beschrieben, werden zwei unterschiedliche Varianten
der THG-Einsparungen quantifiziert. Zum einen wird die Minderung des
jährlichen Emissionsniveaus bei vollständiger Aktivitätenumsetzung
angegeben. Zum anderen wird die kumulierte THG-Einsparung beziffert,
welche mit der Laufzeit der jeweiligen Aktivität eine zeitliche Komponente
beinhaltet.
Bei der angegebenen Einsparung von ca. 9.800 Tonnen CO2eq/a handelt es
sich um die jährliche Minderung des Emissionsniveaus nach vollständiger
Umsetzung der Aktivität. Diese berücksichtigt die aktuellen Emissionsfaktoren
und keine zeitliche Komponente.
c.) Mit welcher Vorlaufzeit rechnet die Verwaltung zur Anmietung und
Herrichtung der Büroräume?
d.) Welche Qualifikationen sind für die Mitarbeitenden der Büros vorgesehen?
e.) Wann soll mit der Personalgewinnung begonnen werden und welchen
Zeitraum veranschlagt die Verwaltung zur Besetzung der Stellen?
Fragen c)-e) werden zusammen beantwortet:
Die Entwicklung und Umsetzung von zielgruppenspezifischen, dezentralen
Beratungsangeboten für private Gebäudeeigentümer*innen soll durch die
Bonner Energie Agentur e.V. (BEA) erfolgen. Ziel ist eine deutliche Erhöhung
der Sanierungsrate mit einer hohen Sanierungstiefe.Seite 2 von 5
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Das Projekt soll 2024 starten. Die Ausweitung des BEA-Beratungsangebots
wird innerhalb eines Jahres angestrebt und soll eng mit den Angeboten der
Klimabüros und den bereits existierenden Quartiersmanagements abgestimmt
werden. Die Personalauswahl erfolgt über die BEA, welche zu diesem Zwecke
erforderliche Sachkostenzuschüsse erhält. Die genaue Qualifikation der
Quartiersmanager*innen sowie der Sanierungslots*innen gilt es im Rahmen der
Konzeptausarbeitung zu definieren.
Den privaten Gebäudeeigentümer*innen fehlt häufig das Wissen über die
vielfältigen Möglichkeiten und Notwendigkeiten einer energetischen
Gebäudesanierung. Daher steht Beratungskompetenz in den Fachgebieten
Gebäudehülle sowie Strom- und Wärme im Vordergrund.
f.) Wie bewertet die Verwaltung die Notwendigkeit, durch diese Maßnahme die
Nachfrage zu stimulieren, wenn, wie durch die Verteuerung der Energiepreise
ausgelöst, bei Solarteuren mittlerweile die Kunden Schlange stehen?
g.) Wie bewertet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit der Maßnahme, wenn es bei
der zur Sanierung erforderlichen Technik, z.B. bei Wärmepumpen, zu
Lieferkettenproblemen und mehrmonatigen Wartezeiten kommt?
h.) Wie bewertet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit der Maßnahme, wenn selbst
größte Handwerksbetriebe auf Grund der Komplexität der Materie, für den
Hochlauf von z.B. der Wärmepumpentechnologie erst einmal den Bedarf
sehen, Schulungen der Mitarbeitenden in einem Zeitfenster zwischen 12 und
24 Monaten durchzuführen?
i.) Wie bewertet die Verwaltung den Umstand und die rechtliche Zulässigkeit,
dass sie mit der Errichtung der Büros in erheblichem Maße in mit Steuermitteln
finanzierten Wettbewerb tritt mit Marktteilnehmern, denen diese
Finanzierungmöglichkeit nicht offensteht?
Fragen f)-i) werden zusammenfassend beantwortet
Der unkomplizierte Zugang zu einer umfassenden Erstberatung ist ein zentraler
Faktor für den notwendigen Anstieg der Sanierungsquote. Quartiersbüros
fungieren als bündelnde und neutrale Anlaufstelle für Fragen rund um das
Thema energetische Gebäudemodernisierung sowie den Zugang zu
Fördermitteln. Sie sollen damit nicht in den Wettbewerb mit
Marktteilnehmer*innen und ersetzen keine Fachplanung treten.
Es ist davon auszugehen, dass der Markt auf eine stetige Nachfrage mit
entsprechenden Produkten und Produktionskapazitäten reagieren wird. Dieses
ist im Bereich der Photovoltaik deutlich erkennbar.
j.) Wie bewertet die Verwaltung die Effektivität und Effizienz der Maßnahme,
wenn 500 Erstberatungen pro Jahr von 11 VZÄ durchgeführt werden sollen,
wenn sich auf dem Rechenweg 500 Beratungen/230 Arbeitstage = 2,2
Beratungen pro Tag ergeben und verteilt auf die Anzahl der VZÄ 0,2
Beratungen pro Tag oder umgerechnet 1 Beratung pro VZÄ pro Woche. Ist dasSeite 3 von 5
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nicht ein etwas sehr entspanntes Arbeitsprogramm?
Mögliche Bausteine für die Quartiersbüros könnten die folgenden Angebote
sein:
- Begleitung von Quartierskonzepte und wohnungswirtschaftlichen
Entwicklungskonzepten
- Durchführen eines Sanierungsmanagements
- Unterstützen bei Energieberatungen und Energetischen Planungen
- Unterstützen von Beteiligungsprozessen und Aktivierung
Die Quartiersmanager*innen bzw. Sanierungslots*innen werden analog zum
BEA-Angebot auch auf vielen anderen Wegen energetische Sanierung und den
Einsatz erneuerbarer Energien unterstützen, begleiten und voranbringen, z.B.
über Öffentlichkeitsarbeit, verschiedene Informationsangebote, Vorträge und
Veranstaltungen sowie über neu zu entwickelnde Quartiers-Formate.
Eine Beratung durch Sanierungslots*innen, um Gebäudeeigentümer*innen
„durch den Sanierungsprozess zu leiten“, ist entsprechend umfangreich und
zeitintensiv.
Die konsumtiven Kosten ergeben sich durch die Erstattung der Personalkosten
an den Träger der Quartiersbüros.
k.) Nach welchen Kriterien sollen die Büros erfolgswirksam gesteuert werden?
Wie im Steckbrief 4.3.1.1. formuliert, können die Anzahl der
Beratungsgespräche als unmittelbarer und nach Möglichkeit die Anzahl der
durchgeführten Sanierungen (im Vergleich zu Quartieren ohne Beratung) als
Erfolgsindikatoren genutzt werden. Die Koordinierung, der Qualitätsabgleich
und die Weiterentwicklung der Quartiersbüros erfolgt durch die Bonner Energie
Agentur.
2. Zu den Maßnahmen unter 2.1.1.1.: Wie begründet die Verwaltung eine
Ausgabe von langfristig 7,7 Millionen Euro, wenn keinerlei quantifizierbare
Vorstellungen zur Effektivität der Maßnahme bestehen und wenn gleichzeitig
über den Ausbau von Photovoltaik ein alternativer und physikalisch messbarer
Nutzen entsteht?
Die in 2.1.1.1. vorgeschlagenen Klimabüros begünstigen eine Kultur des
Wandels im Quartier: Sie vernetzen gesellschaftlich relevante Akteure und
machen z.B. Best Practice Beispiele sichtbar. Um die Klimaneutralität als
Ganzes zu erreichen ist die Aktivierung der gesamten Gesellschaft von
erheblichem Stellenwert. Daher werden Maßnahmen, die unmittelbare
Treibhausgaseinsparungen ermöglichen im Klimaplan durch indirekte
Maßnahmen ergänzt. Da es sich um Modellquartiere handelt, zielt die AktivitätSeite 4 von 5
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darauf ab, Bausteine zu entwickeln, die nach und nach auf weitere Quartiere
übertragen werden sollen. Eine Benennung eines Einsparungspotenzials ist
damit nicht realistisch möglich. Die Kosten entstehen zum überwiegenden Teil
aus den als konsumtive Mittel eingeplanten Finanzmittel für die Erstattung von
Personalkosten, da mit Ausnahme einer Koordination keine Stellen in der
Verwaltung geschaffen werden sollen.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de