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230296 · Große Anfrage

FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 , hier Klimabüros im Quartier

Nummer
230296
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
08.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme
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Große Anfrage
öffentlich
230296
Fragesteller/in:
Petra Nöhring
Werner Hümmrich
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
08.02.2023
FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035
, hier Klimabüros im Quartier
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
In DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2 beabsichtigt die
Verwaltung:
• für die Maßnahme 2.1.1.1. Klimabüros im Quartier in den DHH
2023/2024 1,05 Euro konsumtiv einzustellen und ab 2025 weitere 7,7
Millionen, also perspektivisch 8,75 Millionen Euro, wobei die CO2-
Erspapris mit „nicht quantifizierbar“ angegeben ist
• für die Maßnahme 4.3.1.1. weitere Quartierbüros in den DHH
2023/2024 insgesamt 1,5 Millionen Euro konsumtiv einzustellen und ab
2025 weitere 3,575 Millionen Euro, also perspektivisch 5,075 Millionen
Euro. Die CO2-Ersparnis wird mit 9.800 t/a angegeben.
• In der Summe sollen in beide Bürokonzepte bis 2035 13,825 Millionen
Euro fließen.
Die Verwaltung möge hierzu folgende Fragen beantworten
1. Zu der Maßnahme unter 4.3.1.1.
• a.) Auf welchem Rechenweg wurde die CO2-Ersparnis von 9.800 t/a
ermittelt und welche Annahmen liegen der Berechnung zugrunde?
• b.) Ab welchem Monat und Kalenderjahr wird sich der Wert von 9.800
t/a eingestellt haben?
• c.) Mit welcher Vorlaufzeit rechnet die Verwaltung zur Anmietung und
Herrichtung der Büroräume?
• d.) Welche Qualifikationen sind für die Mitarbeitenden der Büros
vorgesehen?
• e.) Wann soll mit der Personalgewinnung begonnen werden und
welchen Zeitraum veranschlagt die Verwaltung zur Besetzung der
Stellen?Seite 1 von 2
Seite 2
• f.) Wie bewertet die Verwaltung die Notwendigkeit, durch diese
Maßnahme die Nachfrage zu stimulieren, wenn, wie durch die
Verteuerung der Energiepreise ausgelöst, bei Solarteuren mittlerweile
die Kunden Schlange stehen?
• g.) Wie bewertet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit der Maßnahme,
wenn es bei der zur Sanierung erforderlichen Technik, z.B. bei
Wärmepumpen, zu Lieferkettenproblemen und mehrmonatigen
Wartezeiten kommt?
• h.) Wie bewertet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit der Maßnahme,
wenn selbst größte Handwerksbetriebe auf Grund der Komplexität der
Materie, für den Hochlauf von z.B. der Wärmepumpentechnologie erst
einmal den Bedarf sehen, Schulungen der Mitarbeitenden in einem
Zeitfenster zwischen 12 und 24 Monaten durchzuführen?
• i.) Wie bewertet die Verwaltung den Umstand und die rechtliche
Zulässigkeit, dass sie mit der Errichtung der Büros in erheblichem Maße
in mit Steuermitteln finanzierten Wettbewerb tritt mit Marktteilnehmern,
denen diese Finanzierungmöglichkeit nicht offensteht?
• j.) Wie bewertet die Verwaltung die Effektivität und Effizienz der
Maßnahme, wenn 500 Erstberatungen pro Jahr von 11 VZÄ
durchgeführt werden sollen, wenn sich auf dem Rechenweg 500
Beratungen/230 Arbeitstage = 2,2 Beratungen pro Tag ergeben und
verteilt auf die Anzahl der VZÄ 0,2 Beratungen pro Tag oder
umgerechnet 1 Beratung pro VZÄ pro Woche. Ist das nicht ein etwas
sehr entspanntes Arbeitsprogramm?
• k.) Nach welchen Kriterien sollen die Büros erfolgswirksam gesteuert
werden?
2. Zu den Maßnahmen unter 2.1.1.1.: Wie begründet die Verwaltung eine
Ausgabe von langfristig 7,7 Millionen Euro, wenn keinerlei quantifizierbare
Vorstellungen zur Effektivität der Maßnahme bestehen und wenn gleichzeitig
über den Ausbau von Photovoltaik ein alternativer und physikalisch messbarer
Nutzen entsteht?
Begründung
Beiden Maßnahmen mangelt es an Belastbarkeit und klimarelevanter
Effektivität. Mit der Summe von 13,825 Millionen Euro kann alternativ ein
Photovoltaikzubau von 10.634 kWp finanziert werden, der eine Leistung von
10.634.615 kW/a und damit 4.467 t/a CO2 einsparen würde, oder die
Beteiligung zu 1/3 an einer Windturbine GE-Haliade X 12, die pro Jahr 67 GWh
Energie liefert und damit 28.000 t/a CO2-Ersparnis, hiervon 1/3 = 9.333 t/a, und
multipliziert mit 11 Jahren 102.663 t, dies zudem zuverlässig, berechenbar und
das Anlagevermögen der Stadt steigernd. Demgegenüber stehen, und nur
wenn es gut geht, 42.850 t CO2-Ersparnis aus den Maßnahmen 2.1.1.1. und
4.3.1.1. zusammen.
Anlage/n
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