230296 · Große Anfrage
FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 , hier Klimabüros im Quartier
Kerndaten
- Nummer
- 230296
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 08.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Große Anfrage öffentlich 230296 Fragesteller/in: Petra Nöhring Werner Hümmrich FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 08.02.2023 FDP Große Anfrage zu DS 222006 Klimaplan 2035 , hier Klimabüros im Quartier Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme Fragestellung In DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2 beabsichtigt die Verwaltung: • für die Maßnahme 2.1.1.1. Klimabüros im Quartier in den DHH 2023/2024 1,05 Euro konsumtiv einzustellen und ab 2025 weitere 7,7 Millionen, also perspektivisch 8,75 Millionen Euro, wobei die CO2- Erspapris mit „nicht quantifizierbar“ angegeben ist • für die Maßnahme 4.3.1.1. weitere Quartierbüros in den DHH 2023/2024 insgesamt 1,5 Millionen Euro konsumtiv einzustellen und ab 2025 weitere 3,575 Millionen Euro, also perspektivisch 5,075 Millionen Euro. Die CO2-Ersparnis wird mit 9.800 t/a angegeben. • In der Summe sollen in beide Bürokonzepte bis 2035 13,825 Millionen Euro fließen. Die Verwaltung möge hierzu folgende Fragen beantworten 1. Zu der Maßnahme unter 4.3.1.1. • a.) Auf welchem Rechenweg wurde die CO2-Ersparnis von 9.800 t/a ermittelt und welche Annahmen liegen der Berechnung zugrunde? • b.) Ab welchem Monat und Kalenderjahr wird sich der Wert von 9.800 t/a eingestellt haben? • c.) Mit welcher Vorlaufzeit rechnet die Verwaltung zur Anmietung und Herrichtung der Büroräume? • d.) Welche Qualifikationen sind für die Mitarbeitenden der Büros vorgesehen? • e.) Wann soll mit der Personalgewinnung begonnen werden und welchen Zeitraum veranschlagt die Verwaltung zur Besetzung der Stellen?Seite 1 von 2 Seite 2 • f.) Wie bewertet die Verwaltung die Notwendigkeit, durch diese Maßnahme die Nachfrage zu stimulieren, wenn, wie durch die Verteuerung der Energiepreise ausgelöst, bei Solarteuren mittlerweile die Kunden Schlange stehen? • g.) Wie bewertet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit der Maßnahme, wenn es bei der zur Sanierung erforderlichen Technik, z.B. bei Wärmepumpen, zu Lieferkettenproblemen und mehrmonatigen Wartezeiten kommt? • h.) Wie bewertet die Verwaltung die Sinnhaftigkeit der Maßnahme, wenn selbst größte Handwerksbetriebe auf Grund der Komplexität der Materie, für den Hochlauf von z.B. der Wärmepumpentechnologie erst einmal den Bedarf sehen, Schulungen der Mitarbeitenden in einem Zeitfenster zwischen 12 und 24 Monaten durchzuführen? • i.) Wie bewertet die Verwaltung den Umstand und die rechtliche Zulässigkeit, dass sie mit der Errichtung der Büros in erheblichem Maße in mit Steuermitteln finanzierten Wettbewerb tritt mit Marktteilnehmern, denen diese Finanzierungmöglichkeit nicht offensteht? • j.) Wie bewertet die Verwaltung die Effektivität und Effizienz der Maßnahme, wenn 500 Erstberatungen pro Jahr von 11 VZÄ durchgeführt werden sollen, wenn sich auf dem Rechenweg 500 Beratungen/230 Arbeitstage = 2,2 Beratungen pro Tag ergeben und verteilt auf die Anzahl der VZÄ 0,2 Beratungen pro Tag oder umgerechnet 1 Beratung pro VZÄ pro Woche. Ist das nicht ein etwas sehr entspanntes Arbeitsprogramm? • k.) Nach welchen Kriterien sollen die Büros erfolgswirksam gesteuert werden? 2. Zu den Maßnahmen unter 2.1.1.1.: Wie begründet die Verwaltung eine Ausgabe von langfristig 7,7 Millionen Euro, wenn keinerlei quantifizierbare Vorstellungen zur Effektivität der Maßnahme bestehen und wenn gleichzeitig über den Ausbau von Photovoltaik ein alternativer und physikalisch messbarer Nutzen entsteht? Begründung Beiden Maßnahmen mangelt es an Belastbarkeit und klimarelevanter Effektivität. Mit der Summe von 13,825 Millionen Euro kann alternativ ein Photovoltaikzubau von 10.634 kWp finanziert werden, der eine Leistung von 10.634.615 kW/a und damit 4.467 t/a CO2 einsparen würde, oder die Beteiligung zu 1/3 an einer Windturbine GE-Haliade X 12, die pro Jahr 67 GWh Energie liefert und damit 28.000 t/a CO2-Ersparnis, hiervon 1/3 = 9.333 t/a, und multipliziert mit 11 Jahren 102.663 t, dies zudem zuverlässig, berechenbar und das Anlagevermögen der Stadt steigernd. Demgegenüber stehen, und nur wenn es gut geht, 42.850 t CO2-Ersparnis aus den Maßnahmen 2.1.1.1. und 4.3.1.1. zusammen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de