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230291-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrssituation am Buschackerweg

Nummer
230291-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.06.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 29.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 220424 Grüne/SPD/u.w.-Antrag: Hol- und Bringverkehr am Kindergarten „Die Burgkinder“, Am Buschackerweg 7, Duisdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230291-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Verkehrssituation am Buschackerweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Hardtberg hat in ihrer Sitzung am 31.05.2022 nachfol-
genden Beschluss gefasst (220424):
„Die Verwaltung wird beauftragt, den städtischen Parkplatz vor dem Kindergar-
ten „Die Burgkinder“ am Bedarf des heilpädagogischen Kindergartens auszu-
richten:
Dazu sollen:
- die Eltern wieder Zugang zum „privaten“ Parkplatz der Stadt erhalten und die
Beschilderung entsprechend angepasst werden,
- die beiden breit angelegten Parktaschen wieder als Behindertenparkplätze
ausgewiesen werden,
- eine Haltemöglichkeit für den Hol- und Bringverkehr geschaffen werden,
die restlichen vorhandenen Parkplätze anhand des Bedarfs des Kindergartens
fair zwischen diesem und der Königin-Juliana-Schule aufgeteilt werden.“
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Zur Klärung der Situation hat im letzten Jahr ein Ortstermin mit allen beteiligten
Verwaltungseinheiten und Einrichtungen mit folgendem Ergebnis stattgefunden.
Die Schule und der Kindergarten haben eine gemeinsame Stellplatzanlage, die
sich auf dem Vorplatz des Kindergartens befindet, die Anfahrt erfolgt vom
Buschackerweg. Die Stellplatzanlage umfasst insgesamt 13 Stellplätze, wobei
gemäß seinerzeitigem Bauantrag 3 Stellplätze dem Kindergarten zugeordnet
sind. Der Gesamtumfang der Stellplätze entspricht unter Berücksichtigung der
aktuellen Reduzierungsmöglichkeiten in etwa den Festsetzungen der aktuellen
Stellplatzsatzung der Stadt Bonn‚ dies wurde aufgrund der aktuellen höheren
Schüler- und Kinderzahlen ermittelt. Eine Zuordnung der Stellplätze ist bislang
nicht erfolgt und auch seitens der Nutzer zukünftig nicht gewünscht. Die beiden
breiten Behindertenstellplätze werden bisher flexibel genutzt. Eine Erweiterung
der Stellplatzanlage ist aufgrund der Gebäude, der Feuerwehrzufahrt, der
Geländetopographie (Böschungen) und des Baumbestandes nicht bzw. nur in
sehr geringem Umfang möglich.Seite 1 von 2
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Aufgrund der sehr begrenzten Stellplatzkapazitäten war im Bereich der Zufahrt
zum Kindergarten auf Wunsch der Nutzer ein neues Schild aufgestellt worden,
das eine Nutzung der Stellplätze für Schul- und KITA Personal vorsieht und u.a.
die Nutzung der Stellplätze durch Fremdparker verhindert. In Abstimmung mit
der Kindergartenleitung und der Schulleitung wird ein Befahren des Vorplat-
zes und Nutzen verfügbarer Stellplätze durch Eltern - sofern in der persönlichen
Einzelsituation erforderlich – befürwortet. Im Hinblick auf die Sicherheit der
Kinder vor dem Gebäude und das sehr begrenzte Platzangebot auf dem Kin-
dergartenvorplatz sollten jedoch vorzugsweise die öffentlichen Stellplätze als
Hol – und Bringzone genutzt werden.
Die Schule hat ihren Hauptzugang von der Straße "An der Burg Medinghoven".
Hier finden auch die Hol- und Bringverkehre durch Taxis oder Kleinbusse für
die Schule statt. In Nähe des Haupteingangs zur Schule befindet sich eine öf-
fentliche Stellplatzanlage mit ca. 35 Stellplätzen, die Entfernung zum tiefergele-
genen Kindergarten beträgt ca. 150 m. Eine Umwidmung der öffentlichen Stell-
plätze als Parkplatz für die Schule bzw. auch des Kindergartens ist verkehrs-
rechtlich nicht möglich.
Die Ausweisung einer Ladezone auf der öffentlichen Stellplatzanlage vor der
Schule als Haltemöglichkeit für den Hol- und Bringverkehr wird von der Verwal-
tung im Weiteren geprüft. An der engen Wohnstraße „Buschackerweg“ vor dem
Kindergarten gibt es hierfür keine Möglichkeiten.
Als Ergebnis dieses Abstimmungstermins wurden zwischenzeitlich die folgen-
den Maßnahmen umgesetzt:
• Ein Befahren des städtischen Parkplatzes auf dem Vorplatz des Kinder-
gartens ist durch die Eltern der Kindergartenkinder im Rahmen des
Bringens und Abholens – sofern erforderlich - wieder möglich, die ent-
sprechende Beschilderung wurde Anfang dieses Jahres umgesetzt.
• Von den beiden breit angelegten Parktaschen wurde zunächst ein Stell-
platz als Behindertenparkplatz ausgewiesen, eine entsprechende Be-
schilderung wurde Anfang dieses Jahres umgesetzt. Sollte sich ein
höherer Bedarf ergeben, wird kurzfristig auch der zweite Parkplatz mar-
kiert.
Eine Zuteilung der Stellplätze wird vorläufig nicht durchgeführt, da dies weder
seitens des Kindergartens noch seitens der Schule gewünscht ist.
Die Ausweisung der Ladezone, wie oben beschrieben, ist noch von der Verwal-
tung zu prüfen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de