230291-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Verkehrssituation am Buschackerweg
Kerndaten
- Nummer
- 230291-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.06.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230291-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Verkehrssituation am Buschackerweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Hardtberg hat in ihrer Sitzung am 31.05.2022 nachfol- genden Beschluss gefasst (220424): „Die Verwaltung wird beauftragt, den städtischen Parkplatz vor dem Kindergar- ten „Die Burgkinder“ am Bedarf des heilpädagogischen Kindergartens auszu- richten: Dazu sollen: - die Eltern wieder Zugang zum „privaten“ Parkplatz der Stadt erhalten und die Beschilderung entsprechend angepasst werden, - die beiden breit angelegten Parktaschen wieder als Behindertenparkplätze ausgewiesen werden, - eine Haltemöglichkeit für den Hol- und Bringverkehr geschaffen werden, die restlichen vorhandenen Parkplätze anhand des Bedarfs des Kindergartens fair zwischen diesem und der Königin-Juliana-Schule aufgeteilt werden.“ Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Zur Klärung der Situation hat im letzten Jahr ein Ortstermin mit allen beteiligten Verwaltungseinheiten und Einrichtungen mit folgendem Ergebnis stattgefunden. Die Schule und der Kindergarten haben eine gemeinsame Stellplatzanlage, die sich auf dem Vorplatz des Kindergartens befindet, die Anfahrt erfolgt vom Buschackerweg. Die Stellplatzanlage umfasst insgesamt 13 Stellplätze, wobei gemäß seinerzeitigem Bauantrag 3 Stellplätze dem Kindergarten zugeordnet sind. Der Gesamtumfang der Stellplätze entspricht unter Berücksichtigung der aktuellen Reduzierungsmöglichkeiten in etwa den Festsetzungen der aktuellen Stellplatzsatzung der Stadt Bonn‚ dies wurde aufgrund der aktuellen höheren Schüler- und Kinderzahlen ermittelt. Eine Zuordnung der Stellplätze ist bislang nicht erfolgt und auch seitens der Nutzer zukünftig nicht gewünscht. Die beiden breiten Behindertenstellplätze werden bisher flexibel genutzt. Eine Erweiterung der Stellplatzanlage ist aufgrund der Gebäude, der Feuerwehrzufahrt, der Geländetopographie (Böschungen) und des Baumbestandes nicht bzw. nur in sehr geringem Umfang möglich.Seite 1 von 2 Seite 2 Aufgrund der sehr begrenzten Stellplatzkapazitäten war im Bereich der Zufahrt zum Kindergarten auf Wunsch der Nutzer ein neues Schild aufgestellt worden, das eine Nutzung der Stellplätze für Schul- und KITA Personal vorsieht und u.a. die Nutzung der Stellplätze durch Fremdparker verhindert. In Abstimmung mit der Kindergartenleitung und der Schulleitung wird ein Befahren des Vorplat- zes und Nutzen verfügbarer Stellplätze durch Eltern - sofern in der persönlichen Einzelsituation erforderlich – befürwortet. Im Hinblick auf die Sicherheit der Kinder vor dem Gebäude und das sehr begrenzte Platzangebot auf dem Kin- dergartenvorplatz sollten jedoch vorzugsweise die öffentlichen Stellplätze als Hol – und Bringzone genutzt werden. Die Schule hat ihren Hauptzugang von der Straße "An der Burg Medinghoven". Hier finden auch die Hol- und Bringverkehre durch Taxis oder Kleinbusse für die Schule statt. In Nähe des Haupteingangs zur Schule befindet sich eine öf- fentliche Stellplatzanlage mit ca. 35 Stellplätzen, die Entfernung zum tiefergele- genen Kindergarten beträgt ca. 150 m. Eine Umwidmung der öffentlichen Stell- plätze als Parkplatz für die Schule bzw. auch des Kindergartens ist verkehrs- rechtlich nicht möglich. Die Ausweisung einer Ladezone auf der öffentlichen Stellplatzanlage vor der Schule als Haltemöglichkeit für den Hol- und Bringverkehr wird von der Verwal- tung im Weiteren geprüft. An der engen Wohnstraße „Buschackerweg“ vor dem Kindergarten gibt es hierfür keine Möglichkeiten. Als Ergebnis dieses Abstimmungstermins wurden zwischenzeitlich die folgen- den Maßnahmen umgesetzt: • Ein Befahren des städtischen Parkplatzes auf dem Vorplatz des Kinder- gartens ist durch die Eltern der Kindergartenkinder im Rahmen des Bringens und Abholens – sofern erforderlich - wieder möglich, die ent- sprechende Beschilderung wurde Anfang dieses Jahres umgesetzt. • Von den beiden breit angelegten Parktaschen wurde zunächst ein Stell- platz als Behindertenparkplatz ausgewiesen, eine entsprechende Be- schilderung wurde Anfang dieses Jahres umgesetzt. Sollte sich ein höherer Bedarf ergeben, wird kurzfristig auch der zweite Parkplatz mar- kiert. Eine Zuteilung der Stellplätze wird vorläufig nicht durchgeführt, da dies weder seitens des Kindergartens noch seitens der Schule gewünscht ist. Die Ausweisung der Ladezone, wie oben beschrieben, ist noch von der Verwal- tung zu prüfen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de