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230290-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Verkehrssituation Julius-Plücker-Straße und grundsätzliche Regelung Gehwegparken in der Innenstadt

Nummer
230290-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 92 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230290 Bürgerantrag: Verkehrssituation Julius-Plücker-Straße und grundsätzliche Regelung Gehwegparken in der Innenstadt

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230290-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Verkehrssituation Julius-Plücker-Straße und
grundsätzliche Regelung Gehwegparken in der
Innenstadt
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Die Gehwege in der Julius-Plücker-Straße entsprechen leider -
durch das legalisierte Parken - aktuell nicht den Regelwerken und
der VwV-StVO. Daher möchten wir im Rahmen der Neuordnung der
Julius-Plücker-Straße die Stadt auffordern, dass sie grundsätzlich
exemplarisch überprüft, wie die Gehwegsituation auf der Julius-
Plücker-Straße für Fußgänger im Rahmen einer Neuordnung der
Kfz-Parkangebote verbessert werden kann. Im Konfliktfall mit den
Regelwerken können die Autos grundsätzlich nur auf die Fahrbahn
parken. Das aktuell nur durch die Verkehrszeichen legalisierte
gekippte Gehwegparken ist zu unterbinden, da die nötige
Restbreite für Fußgänger in dieser Straße nicht eingehalten wird.
Die Bezirksvertretung Bonn hat in Ihrer Sitzung am 31.01.2023 zum
Bürgerantrag „Parkverbot für die südliche Seite der Julius-Plücker-Straße (DS
222358) nachfolgenden Beschluss gefasst: „Im südlichen Gehweg-Bereich der
Julius-Plücker-Straße wird durch entsprechende Markierung der vorhandenen
Parkplätze eine Gehwegbreite von 1,50m sichergestellt. Der nördliche Bereich
der Julius-Plücker-Straße wird mit einem Haltverbot versehen, damit durch die
dann erreichte Fahrbahnbreite der Radverkehr in beiden Richtungen
zugelassen werden kann.“.
Dieser Beschluss entspricht hinsichtlich der erforderlichen Restgehwegbreiten
den Ratsbeschlüssen zum Radentscheid (DS 202321) und zur
Parkraumstrategie (DS 212060), welche 1,50 m als Mindestgehwegbreite
festsetzen. Dieser Wert wurde zudem durch das Urteil des Bremer
Oberverwaltungsgerichtes vom 13. Dezember 2022, welches 1,50 m ebenfallsSeite 1 von 3
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als Mindestmaß für nutzbare Gehwege nennt, bestätigt.
Trotz dieser Beschlüsse hat die Verwaltung die Situation vor Ort nochmals
detailliert geprüft. Unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden
Straßenquerschnitts schlägt die Verwaltung daher folgende Abänderung des
bereits bestehenden Beschlusses vor.
Die Markierung der Parkstände auf der südlichen Straßenseite wird so
verschoben, dass anstatt eine Breite von 1,50 m eine Restgehbreite von 2,00 m
freigehalten wird. Abzüglich der Parkmarkierungen verbleibt somit eine
Restfahrbahnbreite von gut 4,00 m, sodass trotzdem ein Begegnungsverkehr
von Kfz und Radfahrenden ermöglicht werden kann.
Die Verwaltung erachtet diese Querschnittsaufteilung unter Berücksichtigung
des bestehenden Beschlusses sowie aller Belange (Fuß- und Radverkehr,
fließender und ruhender Kfz-Verkehr im Interesse der Anwohner*innen) als
bestmöglichen Kompromiss.
Bevor die unter Ziff. 1. von der Verwaltung vorgeschlagene Abänderung
umgesetzt werden kann, ist der Ausgang des im Anschluss an den Beschluss
zu der DS 222358 anhängig gewordenen Klageverfahrens vor dem VG Köln
abzuwarten, in dem u. a. über die Rechtmäßigkeit des Halteverbots im
nördlichen Bereich der Julius-Plücker-Str. zu entscheiden ist.
Sollte das Halteverbot gerichtlich keinen Bestand haben, müsste die
Parkregelung nochmals grundsätzlich neu betrachtet werden.
2. Hiermit fordere ich die Sie auf diese Verkehrsschau entlang des
Fusswege-Hauptverkehrsnetzes zu organisieren. Wenn ein solches
Netz nicht vorhanden ist, wird die Verwaltung hiermit aufgefordert
ein solches Fusswege-Hauptverkehrsnetz zu definieren, gerne
auch im engen Austausch mit dem FUSS e.V.
Ein solches Hauptwegenetz verbindet Wohnen, Arbeiten,
Innenstadt, Bildungseinrichtungen, Dienstleister, Ärzte und nicht
zuletzt Haltestellen des ÖPNV und Einzelhandelsbetriebe.
Innerhalb der Stadt Bonn wurde bisher kein Fußwege-Hauptnetz definiert, da
das zu Fuß gehen grundsätzlich für fast alle Bewohner*innen und
Besucher*innen der Stadt eine mögliche Fortbewegungsart darstellt und die
Quell- und Zielverkehre stark von den jeweiligen Wohn- und Arbeitsorten
abhängig sind. Konkrete Hauptachsen, neben den Stadtbezirks- und
Einzelhandelszentren bzw. größeren Arbeitsgebern, sind insbesondere in
Wohngebieten kaum zu differenzieren.Seite 2 von 3
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Auf Basis der Ratsbeschlüsse zu Mindestgehwegbreiten (DS 202321 & DS
212060) prüft die Verwaltung allerdings fortlaufend Bestandsregelungen,
insbesondere hinsichtlich des Gehwegparkens, auf ihre Zulässigkeit. Sofern
dabei festgestellt wird, dass die erforderlichen Mindestgehwegbreiten nicht
eingehalten werden, wird das angeordnete Gehwegparken in der Regel
kurzfristig aufgehoben oder neu angeordnet.
Sofern die Aufhebung bzw. Neuanordnung zu größeren Veränderungen führen,
werden entsprechende Maßnahmen im Zuge einer gesamthaften Betrachtung
des Straßenraums geprüft und mittelfristig umgesetzt. Gleiches gilt für
Straßenräume, die bereits im Zuge eines Parkraumkonzeptes berücksichtigt
werden, sofern sich dieses bereits in der Planung befindet oder zeitnah
beauftragt werden soll.
Überdies werden Bereiche um Bildungseinrichtungen, Altenheime und ÖPNV-
Haltestellen, bei denen mit einem erhöhten Aufkommen an
mobilitätseingeschränkten Menschen bzw. Kinderwagen zu rechnen ist, im
Zuge der Prüfungen verstärkt betrachtet.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die inhaltlichen Ausführungen der
Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die
vorgeschlagene Vorgehensweise. Der Bürger*innenantrag wird damit als
erledigt erklärt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürger*innenanträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de