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230289 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens für den Austausch des Kunstrasenbelages auf dem Sportplatz Buschdorf

Nummer
230289
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
17.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Sportausschusses 09.03.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
230289
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Einleitung des Vergabeverfahrens für den
Austausch des Kunstrasenbelages auf dem
Sportplatz Buschdorf
Beratungsfolge
Sportausschuss 09.03.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für den Austausch des defekten
Kunstrasenbelages auf dem Sportplatz Buschdorf wird gem. Ziffer 3.5 der
Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zugestimmt.
Begründung
Der Sportplatz Buschdorf wurde im Jahr 2011 von einem Tennenplatz in einen
Kunststoffrasenplatz umgebaut. Der Kunstrasenbelag befindet sich heute in
einem schlechten Zustand. Sich lösende Nähte, Fehlstellen und Risse im Belag
bergen ein hohes Gefahrenpotenzial für die Sportlerinnen und Sportler. Immer
kürzere, kostenintensive Reparaturintervalle zeigen, dass der Kunstrasenbelag
seine Verschleißgrenze erreicht hat. Er muss deshalb ausgetauscht werden.
Der neue Kunstrasen wird über eine geänderte Faserstruktur verfügen und wird
nur mit Sand verfüllt. Damit kann auf Mikroplastik verzichtet werden, ohne die
idealen sporttechnischen Eigenschaften zu beeinträchtigen.
Die Kosten für den Austausch des Kunstrasenbelages betragen ca. 250.000 €
brutto.
Kostenschätzung in Anlehnung an die DIN 276 (Angaben brutto)
KG 212 Baustelleneinrichtung, Rückbau und Entsorgung 47.500 €
KG 214 Herrichten der Geländeoberfläche 13.000 €
KG 525 Sportplatzflächen 187.000 €Seite 1 von 3
Seite 2
KG 740 Gutachten und Beratung 2.500 €
Die Kostenschätzung beruht auf der Annahme, dass sich die unter dem
Kunstrasen liegende elastische Tragschicht in einem mittelmäßigen Zustand
befindet. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wird der Zustand der
elastischen Tragschicht von einem externen Prüflabor für Sportstättenbau
untersucht.
Der Kunstrasenplatz Sportplatz Buschdorf hat zum 31.12.2022 noch einen
Restwert von 325.518,45 EUR, die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Platzes
endet 2031. Durch die Neuinvestition entsteht Ende 2023 ein nicht
finanzrechnungsrelevanter Aufwand aus dem Abgang von
Sachanlagevermögen.
Durch die Maßnahme verlängert sich die wirtschaftliche Nutzungsdauer des
Kunststoffrasenplatzes um voraussichtlich etwa 2 Jahre, also bis 2033. Daher
ist die Maßnahme gem. § 36 Abs. 5 KomHVO investiv zu buchen. Die
Haushaltsmittel sind im Etat des Sport- und Bäderamtes im Haushaltsjahr 2023
eingeplant. Da es sich hierbei um eine neue Maßnahme i.S.v. § 82 Abs. 2 GO
NRW handelt (vorläufige Haushaltsführung), kann mit der Maßnahme erst nach
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023/24 begonnen werden. Eine
Ausführung in 2023 steht in Abhängigkeit zur Genehmigung des Haushalts
durch die Bezirksregierung Köln und den nach der Ausschreibung
herrschenden Witterungsverhältnissen.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2023-573 X VOB UVgO VgV Herbst 2023 250.000 EUR
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.08.01 Ber und Betr von Sportanlagen 78.5300 5520608010600
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/nSeite 2 von 3
Seite 3
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de