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230287 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Umsetzung des Ortschildes zum Ortsausgang Beuel Richtung Autobahnauffahrt Bonn-Beuel

Nummer
230287
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
07.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.02.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 15.03.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 626,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230287-01 ST Umsetzung des Ortschildes zum Ortsausgang Beuel Richtung Autobahnauffahrt Bonn-Beuel

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230287
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
06.02.2023
Bürgerantrag: Umsetzung des Ortschildes zum
Ortsausgang Beuel Richtung Autobahnauffahrt
Bonn-Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Beantragt wird:
1.
Um bis zur Umsetzung der geplanten Fußgängersignalanlage endlich eine
gefahrlose Querung der Niederkasseler Straße zu ermöglichen bevor sich
Unfälle ereignen, wird die Verwaltung mit diesem Bürgerantrag nach § 24 GO
gebeten, schon jetzt sehr zeitnah das Ortsschild zum Ortsausgang Beuel
Richtung Autobahnauffahrt Bonn-Beuel in der Höhe Liestraße aufzustellen.
2.
Die Verwaltung wird gebeten in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob
durch die Anwendung der VwVStVO zu Zeichen 274, die besagt “Vor dem
Beginn geschlossener Ortschaften dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen
zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit nur
angeordnet werden, wenn die Ortstafel (Zeichen 310) nicht rechtzeitig, im
Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist.” an der
innerörtlichen Querungsstelle zwischen Geislar und Schwarzrheindorf dazu
führt, dass die Tempo 70-Schilder die Autofahrer geradezu ermutigen ihre
Wahrnehmung einer geschlossenen Ortschaft zwischen Geislar und
Schwarzrheindorf und ihrer Verkehrteilnehmer (hier insobesondere querende
Fussgänger und Radfahrer) auszublenden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/nSeite 1 von 7
Seite 2
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 7
VL_OB-11_buergerantrag@bonn.de
Bonn, den 06.02.2023
1.
Um bis zur Umsetzung der geplanten Fußgängersignalanlage endlich eine gefahrlose Querung der
Niederkasseler Straße zu ermöglichen bevor sich Unfälle ereignen, wird die Verwaltung mit diesem
Bürgerantrag nach § 24 GO gebeten, schon jetzt sehr zeitnah das Ortsschild zum Ortsausgang Beuel
Richtung Autobahnauffahrt Bonn-Beuel in der Höhe Liestraße aufzustellen.
Begründung:
Eine Verschiebung des Ortsschildes ermöglicht den Einwohnern Schwarzrheindorfs und Geislar die
Landesstraßenquerung (L 16), was ihnen bei Tempo 70 kaum ohne Gefahren möglich ist.
Die Verschiebung des aktuellen Ortsschildes ist sofort möglich, da alle rechtlichen Anforderungen vorliegen.
Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen
werden. Vgl. VwV-StVO zu den Zeichen 310 und 311. Zur Erschließung ist nicht nur Kraftfahrzeugverkehr,
sondern auch die Erschließung zu Fuss und dem Fahrrad maßgeblich. Damit ist mit der Erschließung ganz
konkret die Verkehrsanbindung gemeint, da die VwV-StVO den Behörden Vorgaben zur Ausführung der
Straßenverkehrs-Ordnung macht.
Von einer Erschließung bzw. Verkehrsanbindung spricht man demnach, wenn ein Grundstück an das
(öffentliche) Straßen- und Wegenetz angeschlossen wird. Demnach gelten auch nicht mit Wohnhäusern
bebaute Grundstücke und auch durch Fuss- und Radverkehr erschlossene Grundstücke als innerörtlich.
Der Zusammenhang einer Verkehrserschließung und einer geschlossenen Ortslage ist durch die beiden
verkehrlichen Erschließungswege an die Landesstraße L 16 aus Geislar Taubengasse (im Norden) und
Liesstraße (im Süden) gewahrt. Diese beide Verkehrsanbinungen führen direkt innerörtlich zu den Gebäuden
In Schwarzrheindorf sind die Straßen Im Gensem/Gensemer Gasse, Bergheimer Straße (besonders die 25) und
Im Niederfeld innerörtlich an die Landsstraße L 16 angebunden. Somit haben sowohl einzelne Grundstücke
des Siedlungsbereichs in Geislar als auch in Schwarzrheindorf des unmittelbaren Zufahrten zur Landesstraße
(L 16). Zufahrten werden nämlich nicht ausschließlich als Kraftfahrzeugzufahrten definiert.
Daher kann wie anhand der Beispielen im Anhang dargestellt, die Ortsdurchfahrt mit Zugang zur Landesstraße
L 16 als Beginn in Höhe der Liestraße/Im Niederfeld bzw eventuell Gensemer Gasse/Taubengasse festgelegt
werden. Daraus ergibt sich dann eine Geschwindigkeitsbeschränkung von aktuell 50 km/h in diese
innerörtlichen Lage.
Vgl. als Grundlage:
Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen
1Seite 3 von 7
(Ortsdurchfahrtenrichtlinien – ODR) im Anhang mit Beispielen.
Der Begriff “Ortsdurchfahrt” kommt aus dem Straßenbaurecht und hat nichts mit dem Begriff “geschlossene
Ortschaft” zu tun.
(2) Die Ortsdurchfahrt im Sinne des Straßenbaurechts ist nicht gleichzusetzen mit dem
straßenverkehrsrechtlichen Begriff der geschlossenen Ortschaft. Die Grenzen der ge-
schlossenen Ortschaft im Sinne der StVO werden durch die Ortstafeln (Zeichen 310
und 311 der StVO) bestimmt und sind insbesondere für die allgemein zulässige
Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortschaften von Bedeutung (§ 3 Abs. 3 StVO).
Grundsätzlich gilt, dass die Ortsdurchfahrt selbständig nach den für sie geltenden
Merkmalen (vgl. Nrn. 5 und 6) festzusetzen ist.
(3) Die Ortsdurchfahrt kann aus einem Erschließungsbereich (Nr. 2 Abs. 2 Ziff. 2) o-
der aus einem Verknüpfungsbereich (Nr. 2 Abs. 1 Ziff. 3) oder aus beiden bestehen.
Soweit sich die beiden Bereiche überdecken, ist der gemeinsame Abschnitt dem Er-
schließungsbereich zuzuordnen. Die Unterscheidung hat Bedeutung für die Zufahrten
und Zugänge gemäß § 8a Abs. 1 und das Anbaurecht gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
und Abs. 6. Die Grenzen zwischen den Erschließungs- und Verknüpfungsbereichen
können deshalb bei der Festsetzung der Ortsdurchfahrt bestimmt und entsprechend
Absatz 1 Satz 2 gekennzeichnet werden.
Die Richtlinie für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen weist darauf
hin, dass “die Grenzen der geschlossenen Ortschaft im Sinne der StVO […] durch die Ortstafeln […] bestimmt”
werden (Kapitel II 4 Ortsdurchfahrtenrichtlinien – ODR).
2.
Die Verwaltung wird gebeten in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob durch die Anwendung der VwV-
StVO zu Zeichen 274, die besagt “Vor dem Beginn geschlossener Ortschaften dürfen
Geschwindigkeitsbeschränkungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit nur
angeordnet werden, wenn die Ortstafel (Zeichen 310) nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von
mindestens 100 m, erkennbar ist.” an der innerörtlichen Querungsstelle zwischen Geislar und
Schwarzrheindorf dazu führt, dass die Tempo 70-Schilder die Autofahrer geradezu ermutigen ihre
Wahrnehmung einer geschlossenen Ortschaft zwischen Geislar und Schwarzrheindorf und ihrer
Verkehrteilnehmer (hier insobesondere querende Fussgänger und Radfahrer) auszublenden.
Ortslage:
2Seite 4 von 7
Innerörtliche Verkehrsverknüpfung der Ortsteile Schwarzrehindorf und Geislar unterbrochen durch die
Landesstraße L 16.
Erschließung Schwarzrheindorf Bergheimer Straße nach Norden über Straße "Im Niederfeld"
3Seite 5 von 7
Erschließung Geislar Liestraße nach Westen an die L 16
Geislar, Erschließung der Grundstücke über Taubengasse an die L 16.
4Seite 6 von 7
Nördliche Fuss- und Radverkehrserschließung von Schwarzrheindorf Bergheimer Straße zur L 16.
(Kartenausschnitte, Quelle: https://www.tim-online.nrw.de)
Der FUSS e.V. und seine Mitglieder unterstützt diesen Bürgerantrag ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
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Datenstand: 02.11.2026, 23:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de