230287 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Umsetzung des Ortschildes zum Ortsausgang Beuel Richtung Autobahnauffahrt Bonn-Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 230287
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 07.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230287 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 06.02.2023 Bürgerantrag: Umsetzung des Ortschildes zum Ortsausgang Beuel Richtung Autobahnauffahrt Bonn-Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Beantragt wird: 1. Um bis zur Umsetzung der geplanten Fußgängersignalanlage endlich eine gefahrlose Querung der Niederkasseler Straße zu ermöglichen bevor sich Unfälle ereignen, wird die Verwaltung mit diesem Bürgerantrag nach § 24 GO gebeten, schon jetzt sehr zeitnah das Ortsschild zum Ortsausgang Beuel Richtung Autobahnauffahrt Bonn-Beuel in der Höhe Liestraße aufzustellen. 2. Die Verwaltung wird gebeten in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob durch die Anwendung der VwVStVO zu Zeichen 274, die besagt “Vor dem Beginn geschlossener Ortschaften dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel (Zeichen 310) nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist.” an der innerörtlichen Querungsstelle zwischen Geislar und Schwarzrheindorf dazu führt, dass die Tempo 70-Schilder die Autofahrer geradezu ermutigen ihre Wahrnehmung einer geschlossenen Ortschaft zwischen Geislar und Schwarzrheindorf und ihrer Verkehrteilnehmer (hier insobesondere querende Fussgänger und Radfahrer) auszublenden. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/nSeite 1 von 7 Seite 2 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 7 VL_OB-11_buergerantrag@bonn.de Bonn, den 06.02.2023 1. Um bis zur Umsetzung der geplanten Fußgängersignalanlage endlich eine gefahrlose Querung der Niederkasseler Straße zu ermöglichen bevor sich Unfälle ereignen, wird die Verwaltung mit diesem Bürgerantrag nach § 24 GO gebeten, schon jetzt sehr zeitnah das Ortsschild zum Ortsausgang Beuel Richtung Autobahnauffahrt Bonn-Beuel in der Höhe Liestraße aufzustellen. Begründung: Eine Verschiebung des Ortsschildes ermöglicht den Einwohnern Schwarzrheindorfs und Geislar die Landesstraßenquerung (L 16), was ihnen bei Tempo 70 kaum ohne Gefahren möglich ist. Die Verschiebung des aktuellen Ortsschildes ist sofort möglich, da alle rechtlichen Anforderungen vorliegen. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Vgl. VwV-StVO zu den Zeichen 310 und 311. Zur Erschließung ist nicht nur Kraftfahrzeugverkehr, sondern auch die Erschließung zu Fuss und dem Fahrrad maßgeblich. Damit ist mit der Erschließung ganz konkret die Verkehrsanbindung gemeint, da die VwV-StVO den Behörden Vorgaben zur Ausführung der Straßenverkehrs-Ordnung macht. Von einer Erschließung bzw. Verkehrsanbindung spricht man demnach, wenn ein Grundstück an das (öffentliche) Straßen- und Wegenetz angeschlossen wird. Demnach gelten auch nicht mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke und auch durch Fuss- und Radverkehr erschlossene Grundstücke als innerörtlich. Der Zusammenhang einer Verkehrserschließung und einer geschlossenen Ortslage ist durch die beiden verkehrlichen Erschließungswege an die Landesstraße L 16 aus Geislar Taubengasse (im Norden) und Liesstraße (im Süden) gewahrt. Diese beide Verkehrsanbinungen führen direkt innerörtlich zu den Gebäuden In Schwarzrheindorf sind die Straßen Im Gensem/Gensemer Gasse, Bergheimer Straße (besonders die 25) und Im Niederfeld innerörtlich an die Landsstraße L 16 angebunden. Somit haben sowohl einzelne Grundstücke des Siedlungsbereichs in Geislar als auch in Schwarzrheindorf des unmittelbaren Zufahrten zur Landesstraße (L 16). Zufahrten werden nämlich nicht ausschließlich als Kraftfahrzeugzufahrten definiert. Daher kann wie anhand der Beispielen im Anhang dargestellt, die Ortsdurchfahrt mit Zugang zur Landesstraße L 16 als Beginn in Höhe der Liestraße/Im Niederfeld bzw eventuell Gensemer Gasse/Taubengasse festgelegt werden. Daraus ergibt sich dann eine Geschwindigkeitsbeschränkung von aktuell 50 km/h in diese innerörtlichen Lage. Vgl. als Grundlage: Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen 1Seite 3 von 7 (Ortsdurchfahrtenrichtlinien – ODR) im Anhang mit Beispielen. Der Begriff “Ortsdurchfahrt” kommt aus dem Straßenbaurecht und hat nichts mit dem Begriff “geschlossene Ortschaft” zu tun. (2) Die Ortsdurchfahrt im Sinne des Straßenbaurechts ist nicht gleichzusetzen mit dem straßenverkehrsrechtlichen Begriff der geschlossenen Ortschaft. Die Grenzen der ge- schlossenen Ortschaft im Sinne der StVO werden durch die Ortstafeln (Zeichen 310 und 311 der StVO) bestimmt und sind insbesondere für die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortschaften von Bedeutung (§ 3 Abs. 3 StVO). Grundsätzlich gilt, dass die Ortsdurchfahrt selbständig nach den für sie geltenden Merkmalen (vgl. Nrn. 5 und 6) festzusetzen ist. (3) Die Ortsdurchfahrt kann aus einem Erschließungsbereich (Nr. 2 Abs. 2 Ziff. 2) o- der aus einem Verknüpfungsbereich (Nr. 2 Abs. 1 Ziff. 3) oder aus beiden bestehen. Soweit sich die beiden Bereiche überdecken, ist der gemeinsame Abschnitt dem Er- schließungsbereich zuzuordnen. Die Unterscheidung hat Bedeutung für die Zufahrten und Zugänge gemäß § 8a Abs. 1 und das Anbaurecht gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 6. Die Grenzen zwischen den Erschließungs- und Verknüpfungsbereichen können deshalb bei der Festsetzung der Ortsdurchfahrt bestimmt und entsprechend Absatz 1 Satz 2 gekennzeichnet werden. Die Richtlinie für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen weist darauf hin, dass “die Grenzen der geschlossenen Ortschaft im Sinne der StVO […] durch die Ortstafeln […] bestimmt” werden (Kapitel II 4 Ortsdurchfahrtenrichtlinien – ODR). 2. Die Verwaltung wird gebeten in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob durch die Anwendung der VwV- StVO zu Zeichen 274, die besagt “Vor dem Beginn geschlossener Ortschaften dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel (Zeichen 310) nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist.” an der innerörtlichen Querungsstelle zwischen Geislar und Schwarzrheindorf dazu führt, dass die Tempo 70-Schilder die Autofahrer geradezu ermutigen ihre Wahrnehmung einer geschlossenen Ortschaft zwischen Geislar und Schwarzrheindorf und ihrer Verkehrteilnehmer (hier insobesondere querende Fussgänger und Radfahrer) auszublenden. Ortslage: 2Seite 4 von 7 Innerörtliche Verkehrsverknüpfung der Ortsteile Schwarzrehindorf und Geislar unterbrochen durch die Landesstraße L 16. Erschließung Schwarzrheindorf Bergheimer Straße nach Norden über Straße "Im Niederfeld" 3Seite 5 von 7 Erschließung Geislar Liestraße nach Westen an die L 16 Geislar, Erschließung der Grundstücke über Taubengasse an die L 16. 4Seite 6 von 7 Nördliche Fuss- und Radverkehrserschließung von Schwarzrheindorf Bergheimer Straße zur L 16. (Kartenausschnitte, Quelle: https://www.tim-online.nrw.de) Der FUSS e.V. und seine Mitglieder unterstützt diesen Bürgerantrag ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen 5Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de