230283 · Große Anfrage
FDP - Große Anfrage: Verbesserungen für den Fußverkehr
Kerndaten
- Nummer
- 230283
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 07.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 230283 Fragesteller/in: Petra Nöhring Wolfgang Heedt Alessandro Balan Achim Schröder FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 06.02.2023 FDP - Große Anfrage: Verbesserungen für den Fußverkehr Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme Fragestellung In DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2 beabsichtigt die Verwaltung, für den Punkt 6.3.2.3. Qualitative und quantitative Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr 4.905.000 Euro im Rahmen des DHH 2023/2024 investiv aufzuwenden. Daher wird die Verwaltung um konkrete Angaben gebeten: 1. Welche Maßnahmen sind derzeit konkret in Planung, wann soll die Umsetzung der Maßnahme beginnen, wann soll die Umsetzung abgeschlossen sein (bitte tabellarisch mit exakter Ortsangabe, Termine bitte mit Monat und Jahr)? 2. Welche konkreten Verbesserungen für den Fußverkehr werden angestrebt? 3. Inwiefern sind die Maßnahmen in Hinsicht auf Steigerungen von Nutzerzahlen quantifizierbar (bitte Tabelle zu 1 mit Nutzerzahlen vor und nach der Maßnahme ergänzen und bitte dabei die Erwerbstätigen gesondert ausweisen)? 4. Welche CO2-Einsparungen aus den Maßnahmen sollen sich durch die Maßnahmen und in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahmen einstellen (bitte monatliche Betrachtung für 2023 und 2024)? 5. Berücksichtigt die Verwaltung bei ihrer Fußverkehrsplanung und wie, dass sie sowohl für sich als auch für andere Arbeitgeber eine Ausweitung des Homeoffice auf bis zu 50% der Arbeitnehmenden anstrebt? 6. Welchen Rechenweg nutzt die Verwaltung zur Vorausberechnung der CO2-Einsparungen?Seite 1 von 2 Seite 2 Begründung Angesichts der in der Verkehrsplanung üblichen langfristigen Abläufe und der in der Umsetzung üblichen Vergabeverfahren und Beauftragungsfristen ist davon auszugehen, dass die Verwaltung über qualifizierte Planungen verfügt, wenn sie investive Summen in den DHH einstellt. Die Verwaltung ist angehalten, für die Öffentlichkeit und zur qualifizierten Priorisierung von Maßnahmen größtmögliche Transparenz herzustellen über Kosten, Nutzen und Klimawirksamkeiten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de