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230283 · Große Anfrage

FDP - Große Anfrage: Verbesserungen für den Fußverkehr

Nummer
230283
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
07.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sondersitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.03.2023 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 230283-01 ST FDP - Große Anfrage: Verbesserungen für den Fußverkehr

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Große Anfrage
öffentlich
230283
Fragesteller/in:
Petra Nöhring
Wolfgang Heedt
Alessandro Balan
Achim Schröder
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
06.02.2023
FDP - Große Anfrage: Verbesserungen für den
Fußverkehr
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
In DS 222006 Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn, Bd. 2 beabsichtigt die
Verwaltung, für den Punkt 6.3.2.3. Qualitative und quantitative Verbesserung
der Bedingungen für den Fußverkehr 4.905.000 Euro im Rahmen des DHH
2023/2024 investiv aufzuwenden.
Daher wird die Verwaltung um konkrete Angaben gebeten:
1. Welche Maßnahmen sind derzeit konkret in Planung, wann soll die
Umsetzung der Maßnahme beginnen, wann soll die Umsetzung
abgeschlossen sein (bitte tabellarisch mit exakter Ortsangabe, Termine
bitte mit Monat und Jahr)?
2. Welche konkreten Verbesserungen für den Fußverkehr werden
angestrebt?
3. Inwiefern sind die Maßnahmen in Hinsicht auf Steigerungen von
Nutzerzahlen quantifizierbar (bitte Tabelle zu 1 mit Nutzerzahlen vor
und nach der Maßnahme ergänzen und bitte dabei die Erwerbstätigen
gesondert ausweisen)?
4. Welche CO2-Einsparungen aus den Maßnahmen sollen sich durch die
Maßnahmen und in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Abschlusses der
Maßnahmen einstellen (bitte monatliche Betrachtung für 2023 und
2024)?
5. Berücksichtigt die Verwaltung bei ihrer Fußverkehrsplanung und wie,
dass sie sowohl für sich als auch für andere Arbeitgeber eine
Ausweitung des Homeoffice auf bis zu 50% der Arbeitnehmenden
anstrebt?
6. Welchen Rechenweg nutzt die Verwaltung zur Vorausberechnung der
CO2-Einsparungen?Seite 1 von 2
Seite 2
Begründung
Angesichts der in der Verkehrsplanung üblichen langfristigen Abläufe und der in
der Umsetzung üblichen Vergabeverfahren und Beauftragungsfristen ist davon
auszugehen, dass die Verwaltung über qualifizierte Planungen verfügt, wenn
sie investive Summen in den DHH einstellt.
Die Verwaltung ist angehalten, für die Öffentlichkeit und zur qualifizierten
Priorisierung von Maßnahmen größtmögliche Transparenz herzustellen über
Kosten, Nutzen und Klimawirksamkeiten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de