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230278 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Bau einer Dreifach-Turnhalle durch den HTC Schwarz Weiss Bonn

Nummer
230278
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
06.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.02.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 07.03.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Entscheidung federführend
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230278
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
06.02.2023
Bürgerantrag: Bau einer Dreifach-Turnhalle durch
den HTC Schwarz Weiss Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Anwohner*innen der Sportanlage in Bonn-Ippendorf beantragen, den
Bau einer Dreifach-Turnhalle durch den HTC Schwarz Weiss Bonn, auf
Grundlage der vom HTC in Auftrag gegebenen Standortanalyse vom
21.08.2020 (Machbarkeitsstudie), abzulehnen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
-.-.-.-.-.-.-.-
Hinweis:
Das Vorhabenblatt ist inzwischen unter der Nr. 164653 zu finden.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
3 Anlage_Bu?rgerantrag (nichtöffentlich)Seite 1 von 4
Bonn, den 03.02.2023
An die
Bezirksvertretung Bonn
Amt BezVSt Bonn
53103 Bonn
Gemeinsamer Bürgerantrag zum Vorhaben 220814 „Turnhalle HTC Schwarz
Weiss Bonn“ gemäß Vorhabenliste Nr.: 164647 der Stadt Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anwohner*innen der Sportanlage in Bonn-Ippendorf beantragen, den Bau einer
Dreifach-Turnhalle durch den HTC Schwarz Weiss Bonn, auf Grundlage der vom
HTC in Auftrag gegebenen Standortanalyse vom 21.08.2020 (Machbarkeitsstudie),
abzulehnen.
Begründung:
• Die geplante Dreifach-Sporthalle passt sich nicht in das Orts- und Landschaftsbild
der bestehenden Wohnbebauung mit großen Gärten ein. Somit besteht ein
Planungskonflikt, da Abstände zur Wohnbebauung, Flächennutzung und
Emissionen lt. BImSch und Baunutzungsverordnung nicht eingehalten werden
(siehe BauO NRW 2018 § 9 Abs. (2)). Die zentrale Nutzung für das Winter-
Hockey-Trainig des HTC ist durch die damit verbundenen sehr hohen
Lärmemmissionen nicht kompatibel mit der nahe gelegenen Wohnbebauung. Die
zu erwartenden Lärmemissionen würden die Ansiedlung einer Hockeyhalle in
einem Gewerbe- oder Industriegebiet erfordern.
• Die im o.g. Antrag favorisierte Variante 2 sowie die anderen Varianten nehmen
Freiflächen in Anspruch, die laut Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei
vom 16.12.2021 an das Bauordnungsamt mit rechtlichem Gutachten zur
Bebauung der Freiflächen eine weitere Bebauung und Versiegelung auf der
gesamten Sportfläche Ippendorf rechtlich verbietet, da hier bereits zu viel bebaut
ist. Jegliche Ausweitung der Nutzung der Sportfläche ist nicht mit dem hohen
Schutzstatus der bestehenden Wohnbebauung zu vereinbaren. Die Errichtung
einer Halle auf dem gepachteten Vereinsgelände wurde bereits aus Gründen des
Denkmalschutzes abgelehnt (Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt
Bonn von 2019, Pkt. 7.4).
• Bei der Grünfläche, die bei Umsetzung der Variante 2 nahezu vollständig wegfällt,
handelt es sich um eine ausgewiesene Spielplatzfläche, die bei Wegfall den
prozentual festgelegten Anteil für Spielplatzflächen im Ortsteil IppendorfSeite 2 von 4
unzulässig minimiert. Diese Investition wurde zudem seitens der Stadt Bonn erst
vor wenigen Jahre getätigt. Eine angedachte Verlegung auf das Schulgelände der
Engelsbachschule wird vom Städtischen Gebäudemanangement Bonn abgelehnt
(Baureserve) und würde zudem erneute Ausgaben für die Stadt Bonn bedeuten.
• Der gesamte Sportkomplex (Sportplatz Ippendorf und HTC-Sportstätten) erfüllt
bereits heute nicht die Anforderungen für ausreichend zur Verfügung stehende
Kfz-Stellplätze für Aktive und Besucher von Sportveranstaltungen und können
gemäß Stellplatzverordnung nicht auf dem geplanten Grundstück nachgewiesen
werden. Das bereits heute bestehende Verkehrsaufkommen im Ortsteil Ippendorf,
insbesondere durch die Verkehrsströme zu und von den Unikliniken Venusberg,
erlaubt kein zusätzliches Verkehrsaufkommen durch ruhenden und fließenden
Verkehr in den an den Sportkomplex angrenzenden und besonders frequentierten
Straßen des verkehrsberuhigten Wohnviertels (Haager Weg, Saalestr., Oderstr.,
Gierolstr. und Buchholzstr.) sowie dem reinen Wohngebiet an der Balthasar-
Neumann-Straße.
• Zufahrts- und Rettungswege für die geplante Turnhalle sind aus Platzgründen
nicht im erforderlichen Maße sicherzustellen.
• Die bisherigen Ausarbeitungen zur Standortanalyse berücksichtigen nicht im
erforderlichen Maße für eine Entscheidungsfindung die Umweltaspekte,
insbesondere in Bezug auf die zuverlässige Regenwasserversickerung. Ein
hydrogeologisches Gutachten in diesem Quellgebiet mit Schichtwasser liegt nicht
vor und ist zudem vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse der
vergangenen Jahre dringend geboten.
• Die vorgenommene Standortauswahl ist ausschließlich auf die Belange des HTC
Schwarz Weiss Bonn ausgelegt und missachtet den dringenden Schulsportbedarf
mit Zeit- und Wegeminimierung für die Waldschule auf dem Venusberg (siehe
Gutachten zur Sportentwicklung Pkt. 3.3.3.2 und 7.4). Gemäß Pkt 7.1 des
Gutachtens ist die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin nach § 79 SchulG NRW
verpflichtet, den Schulen die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen und zu unterhalten. Zu einem „ordnungsgemäßen Unterricht“
gehört die Umsetzung der schulformspezifischen Vorgaben für den Unterricht.
Das Vorhalten einer ausreichenden Sportinfrastruktur zur Durchführung des
Schulsportunterrichtes ist damit eine kommunale Pflichtaufgabe.
• Eine im Gutachten zur Sportentwicklung (Pkt. 6.2.3.11) eingeforderte Kooperation
u.a. mit der Universität Bonn hinsichtlich einer möglichen Mitnutzung des
Sportgeländes am Nachtigallenweg (Venusberg) für einen Hallenneubau wurde
bisher nicht abgeklärt. Hier steht nicht nur sehr viel Platz zur Verfügung, der
ruhende und fließende Verkehr würde nicht Wohnviertel betreffen und
insbesondere ist eine deutlich bessere Ausgangslage bezüglich der
Abstandsflächen zu Wohngebäuden gegeben.
• Eine Grundstücksübertragung auf der Basis Erbpacht an den HTC Schwarz
Weiss Bonn zum Neubau einer Turnhalle ist weder durch einen
Mitgliederbeschluss noch durch nachgewiesene Bonität des HTC abgesichert
(Gutachten Pkt. 7.4 ca. 6 Millionen Euro).Seite 3 von 4
• Die Bundesstadt Bonn steht in der Pflicht, ein geeignetes und verfügbares
Grundstück, ggf. unter Anpassung von Bebauungsplänen für den Bau einer
neuen Turnhalle bereitzustellen und hat hierfür die Chancen und Risiken der
Standortvarianten zur Diskussion zu stellen. Eine eingeschränkte Fokussierung
auf die Varianten V1, V2 und V5 der Machbareitsstudie (DS 21.0647-01-ST), wie
mit Beschlussvorlage 220814-04 AA vorgesehen und in der Bezirksvertretung
Bonn am 31.01.2023 beschlossen, berücksichtigt nicht die in der
Informationsveranstaltung am 12.01.2023 von den Anwohner*innen geforderte
offene Standortsuche.
• Neben der möglichen Mitnutzung des Sportgeländes der Uni Bonn wäre auch als
Ersatz für das aufgegebene Sportgelände Nähe Dorint Venusberg Bonn
(Renaturierung) ein Grundstück (Lageplan Venusberg Nr. 66) neben der
Waldschule als Standort abzuklären. Des weiteren bieten sich die Grünflächen
am Endenicher Sportpark/Flodelingsweg bzw. am Kiefernweg / Apfelallee
gegenüber der Pfarrei Heilig Geist auf dem Venusberg an.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Liste der mitzeichnenden Anwohner*innen des BürgerantragesSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de