230278 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Bau einer Dreifach-Turnhalle durch den HTC Schwarz Weiss Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230278
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 06.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 230278 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 06.02.2023 Bürgerantrag: Bau einer Dreifach-Turnhalle durch den HTC Schwarz Weiss Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Anwohner*innen der Sportanlage in Bonn-Ippendorf beantragen, den Bau einer Dreifach-Turnhalle durch den HTC Schwarz Weiss Bonn, auf Grundlage der vom HTC in Auftrag gegebenen Standortanalyse vom 21.08.2020 (Machbarkeitsstudie), abzulehnen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. -.-.-.-.-.-.-.- Hinweis: Das Vorhabenblatt ist inzwischen unter der Nr. 164653 zu finden. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 3 Anlage_Bu?rgerantrag (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 Bonn, den 03.02.2023 An die Bezirksvertretung Bonn Amt BezVSt Bonn 53103 Bonn Gemeinsamer Bürgerantrag zum Vorhaben 220814 „Turnhalle HTC Schwarz Weiss Bonn“ gemäß Vorhabenliste Nr.: 164647 der Stadt Bonn Sehr geehrte Damen und Herren, Anwohner*innen der Sportanlage in Bonn-Ippendorf beantragen, den Bau einer Dreifach-Turnhalle durch den HTC Schwarz Weiss Bonn, auf Grundlage der vom HTC in Auftrag gegebenen Standortanalyse vom 21.08.2020 (Machbarkeitsstudie), abzulehnen. Begründung: • Die geplante Dreifach-Sporthalle passt sich nicht in das Orts- und Landschaftsbild der bestehenden Wohnbebauung mit großen Gärten ein. Somit besteht ein Planungskonflikt, da Abstände zur Wohnbebauung, Flächennutzung und Emissionen lt. BImSch und Baunutzungsverordnung nicht eingehalten werden (siehe BauO NRW 2018 § 9 Abs. (2)). Die zentrale Nutzung für das Winter- Hockey-Trainig des HTC ist durch die damit verbundenen sehr hohen Lärmemmissionen nicht kompatibel mit der nahe gelegenen Wohnbebauung. Die zu erwartenden Lärmemissionen würden die Ansiedlung einer Hockeyhalle in einem Gewerbe- oder Industriegebiet erfordern. • Die im o.g. Antrag favorisierte Variante 2 sowie die anderen Varianten nehmen Freiflächen in Anspruch, die laut Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei vom 16.12.2021 an das Bauordnungsamt mit rechtlichem Gutachten zur Bebauung der Freiflächen eine weitere Bebauung und Versiegelung auf der gesamten Sportfläche Ippendorf rechtlich verbietet, da hier bereits zu viel bebaut ist. Jegliche Ausweitung der Nutzung der Sportfläche ist nicht mit dem hohen Schutzstatus der bestehenden Wohnbebauung zu vereinbaren. Die Errichtung einer Halle auf dem gepachteten Vereinsgelände wurde bereits aus Gründen des Denkmalschutzes abgelehnt (Gutachten zur Sportentwicklung in der Bundesstadt Bonn von 2019, Pkt. 7.4). • Bei der Grünfläche, die bei Umsetzung der Variante 2 nahezu vollständig wegfällt, handelt es sich um eine ausgewiesene Spielplatzfläche, die bei Wegfall den prozentual festgelegten Anteil für Spielplatzflächen im Ortsteil IppendorfSeite 2 von 4 unzulässig minimiert. Diese Investition wurde zudem seitens der Stadt Bonn erst vor wenigen Jahre getätigt. Eine angedachte Verlegung auf das Schulgelände der Engelsbachschule wird vom Städtischen Gebäudemanangement Bonn abgelehnt (Baureserve) und würde zudem erneute Ausgaben für die Stadt Bonn bedeuten. • Der gesamte Sportkomplex (Sportplatz Ippendorf und HTC-Sportstätten) erfüllt bereits heute nicht die Anforderungen für ausreichend zur Verfügung stehende Kfz-Stellplätze für Aktive und Besucher von Sportveranstaltungen und können gemäß Stellplatzverordnung nicht auf dem geplanten Grundstück nachgewiesen werden. Das bereits heute bestehende Verkehrsaufkommen im Ortsteil Ippendorf, insbesondere durch die Verkehrsströme zu und von den Unikliniken Venusberg, erlaubt kein zusätzliches Verkehrsaufkommen durch ruhenden und fließenden Verkehr in den an den Sportkomplex angrenzenden und besonders frequentierten Straßen des verkehrsberuhigten Wohnviertels (Haager Weg, Saalestr., Oderstr., Gierolstr. und Buchholzstr.) sowie dem reinen Wohngebiet an der Balthasar- Neumann-Straße. • Zufahrts- und Rettungswege für die geplante Turnhalle sind aus Platzgründen nicht im erforderlichen Maße sicherzustellen. • Die bisherigen Ausarbeitungen zur Standortanalyse berücksichtigen nicht im erforderlichen Maße für eine Entscheidungsfindung die Umweltaspekte, insbesondere in Bezug auf die zuverlässige Regenwasserversickerung. Ein hydrogeologisches Gutachten in diesem Quellgebiet mit Schichtwasser liegt nicht vor und ist zudem vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse der vergangenen Jahre dringend geboten. • Die vorgenommene Standortauswahl ist ausschließlich auf die Belange des HTC Schwarz Weiss Bonn ausgelegt und missachtet den dringenden Schulsportbedarf mit Zeit- und Wegeminimierung für die Waldschule auf dem Venusberg (siehe Gutachten zur Sportentwicklung Pkt. 3.3.3.2 und 7.4). Gemäß Pkt 7.1 des Gutachtens ist die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin nach § 79 SchulG NRW verpflichtet, den Schulen die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Zu einem „ordnungsgemäßen Unterricht“ gehört die Umsetzung der schulformspezifischen Vorgaben für den Unterricht. Das Vorhalten einer ausreichenden Sportinfrastruktur zur Durchführung des Schulsportunterrichtes ist damit eine kommunale Pflichtaufgabe. • Eine im Gutachten zur Sportentwicklung (Pkt. 6.2.3.11) eingeforderte Kooperation u.a. mit der Universität Bonn hinsichtlich einer möglichen Mitnutzung des Sportgeländes am Nachtigallenweg (Venusberg) für einen Hallenneubau wurde bisher nicht abgeklärt. Hier steht nicht nur sehr viel Platz zur Verfügung, der ruhende und fließende Verkehr würde nicht Wohnviertel betreffen und insbesondere ist eine deutlich bessere Ausgangslage bezüglich der Abstandsflächen zu Wohngebäuden gegeben. • Eine Grundstücksübertragung auf der Basis Erbpacht an den HTC Schwarz Weiss Bonn zum Neubau einer Turnhalle ist weder durch einen Mitgliederbeschluss noch durch nachgewiesene Bonität des HTC abgesichert (Gutachten Pkt. 7.4 ca. 6 Millionen Euro).Seite 3 von 4 • Die Bundesstadt Bonn steht in der Pflicht, ein geeignetes und verfügbares Grundstück, ggf. unter Anpassung von Bebauungsplänen für den Bau einer neuen Turnhalle bereitzustellen und hat hierfür die Chancen und Risiken der Standortvarianten zur Diskussion zu stellen. Eine eingeschränkte Fokussierung auf die Varianten V1, V2 und V5 der Machbareitsstudie (DS 21.0647-01-ST), wie mit Beschlussvorlage 220814-04 AA vorgesehen und in der Bezirksvertretung Bonn am 31.01.2023 beschlossen, berücksichtigt nicht die in der Informationsveranstaltung am 12.01.2023 von den Anwohner*innen geforderte offene Standortsuche. • Neben der möglichen Mitnutzung des Sportgeländes der Uni Bonn wäre auch als Ersatz für das aufgegebene Sportgelände Nähe Dorint Venusberg Bonn (Renaturierung) ein Grundstück (Lageplan Venusberg Nr. 66) neben der Waldschule als Standort abzuklären. Des weiteren bieten sich die Grünflächen am Endenicher Sportpark/Flodelingsweg bzw. am Kiefernweg / Apfelallee gegenüber der Pfarrei Heilig Geist auf dem Venusberg an. Mit freundlichen Grüßen Anlage: Liste der mitzeichnenden Anwohner*innen des BürgerantragesSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de