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230271 · Mitteilungsvorlage

Städtisches Fokusprojekt BIDW hier: Realisierung/Aufbau „Vereinfachte Strukturierte Verkabelung“ (sog. SV light) an rd. 40 Bonner Schulen

Nummer
230271
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 23.02.2023 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
230271
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Städtisches Fokusprojekt BIDW
hier: Realisierung/Aufbau „Vereinfachte
Strukturierte Verkabelung“ (sog. SV light) an rd. 40
Bonner Schulen
Beratungsfolge
Schulausschuss 23.02.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Aufrüstung der IT-Infrastruktur an den Bonner Schulen im Rahmen des
Projekts „BIDW“ (Breitbandanschluss, strukturierte Verkabelung,
flächendeckendes WLAN sowie Digitale Endgeräte/Digitalpakt) umfasst u. a.
die Erstellung einer Strukturierten Verkabelung (SV) in den Schulgebäuden in
städtischer Trägerschaft.
Eine SV stellt eine leistungsfähige datentechnische Infrastruktur bereit und ist
elementare Vorrausetzung dafür, dass die über den Glasfaseranschluss
bereitgestellte Bandbreite in allen pädagogisch genutzten Schulräumen
bestmöglich ausgenutzt werden kann. Nur so können digitale Displays und
mobile Endgeräte in großer Zahl gleichzeitig mit ausreichender, zugleich stetig
steigender Datenrate betrieben werden.
Der Aufbau einer SV im Gebäudebestand ist mit umfangreichen Bauarbeiten
verbunden, die von einem Ingenieurbüro geplant und von einer Fachfirma
ausgeführt werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde im Rahmen von BIDW
die SV an 12 Schulstand-orten fertiggestellt. 14 weitere Schulstandorte stehen
kurz vor der Fertigstellung. Innerhalb von 3,5 Jahren konnten somit 26 von 90
Schulstandorten ertüchtigt werden.
Im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers Stadt Bonn müssen in den
kommenden Jahren allerdings noch 64 weitere Schulstandorte mit einer SV
ausgestattet werden. Ursprünglich war vorgesehen, das Gesamtprojekt BIDW
an allen städtischen Schulen bis Ende 2024 abgeschlossen zu haben.
Während dieses Ziel für die anderen Teilprojekte des BIDW erreicht werden
dürfte, stellt sich die Umsetzung der strukturierten Verkabelung aus
verschiedenen, nachfolgend noch erläuterten Gründen als wesentlich
komplexer und aufwändiger dar. Das Teilprojekt Strukturierte Verkabelung
droht zum „Flaschenhals“ zu werden, der eine erfolgreiche Schaffung der
dringend notwendigen digitalen Infrastruktur und deren Einsatz im Unterricht anSeite 1 von 4
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den städtischen Schulen an 64 Standorten möglicherweise in Frage stellt oder
gar verhindert.
Der zu Projektbeginn veranschlagte Zeitrahmen von 5,5 Jahren (Mitte 2019 bis
Ende 2024) hat sich als leider nicht haltbar herausgestellt. Die bisherigen
Erfahrungen im Planungs- und Bauablauf zeigen u.a. folgende limitierende
Faktoren für den eigentlich notwendigen Baufortschritt:
• Anzahl der am Markt verfügbaren Fachfirmen und zusätzlich deren Kapazität
zur verlässlichen Bearbeitung von zwei oder mehr Schulen gleichzeitig,
• Ungeplante Verlängerungen der Bauzeiten durch Material-Lieferengpässe,
• Mangelhafte Ausführung von Fachfirmen,
• In den ersten Jahren: Begrenzte Personalressourcen des SGB für einen
kontinuierlichen Ausschreibungs-, Abrechnungs- und Abnahmeprozess an
vielen Schulen gleichzeitig. Die Personalkapazitäten bzw. hierfür benötigten
Stellen konnten erst im letzten Jahr geschaffen und die Stellen hierzu
sukzessive besetzt werden.
• Nachträgliche Änderungen des Planungsleitfadens und zusätzliche
stadtinterne Anforderungen bzgl. der Telefonverkabelung.
Angesichts der Erfahrungswerte aus den bisherigen Planungs- und
Bauabläufen kann mit der Fertigstellung der Gesamtmaßnahme „Strukturierte
Verkabelung“ an den noch fehlenden 64 städtischen Standorten keinesfalls bis
Ende 2024 kalkuliert werden.
Da von dieser großen zeitlichen Verzögerung in der Hauptsache die
Grundschulen (rd. 40 Standorte) betroffen wären, hat das Schulamt -
ergänzend zum Planungsleitfaden zum Ausbau der Strukturierten Verkabelung
- Anforderungen an eine „SV light“ definiert.
An den verbleibenden übrigen 24 Standorten wird die „Strukturierte
Verkabelung“ wie bisher in Zusammenarbeit mit Fachplanungsbüros und
Fachfirmen durch das SGB erstellt.
Wie bereits im Schulausschuss am 19.01.2023 mündlich vorgetragen, umfasst
„SV light“ den Aufbau einer provisorischen, vereinfachten Verkabelung durch
überwiegend raumbezogene Installationsmaßnahmen in Klassenräumen unter
Inanspruchnahme bereits vorhandener Leitungen. Durch die provisorische
Verkabelung wird zumindest der rudimentäre Kernbetrieb (energie- und
datentechnisch) der digitalen Displays, WLAN-Antennen und evtl. vorhandener
Computerecken sichergestellt. Damit kann der Zeitraum bis zur notwendigen
Herstellung der eigentlichen strukturierten Verkabelung überbrückt werden.
Für „SV light“ sind mindestens folgende Leistungen zu erbringen:
1. Erfassung des Ist-Zustandes in pädagogisch genutzten Räumen (Anzahl,
Lage Daten- und Steckdosen)
2. Ertüchtigung/Erweiterung Steckdosen zur Stromversorgung
3. Ertüchtigung/Erweiterung LAN-Dosen
4. Positionierung und Anschluss LAN-Switche
5. Falls am jeweiligen Standort notwendig: Herstellung von
Glasfaserverbindungen zwischen einzelnen Gebäudeteilen.
An der KGS Clemens-August-Schule hat ein Pilotprojekt stattgefunden, in demSeite 2 von 4
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die oben genannten Leistungen realisiert wurden. Der anschließende Praxistest
hat gezeigt, dass mit dieser Lösung zumindest für eine gewisse Übergangszeit
der Einsatz digitaler Medien – wenngleich nicht mit voller Leistung – im
Unterricht ermöglicht wird. Die dort gemachten Erfahrungen führen zu folgender
Aufwands- und Kostenschätzung:
- Kosten für alle rund 40 (Grund-)schulen: 1 Mio. € (ca. 25.000 € pro Schule)
- Aufwand in Personentagen (PT): 1000 PT
- Dauer gesamt (bei durchschnittlich benötigten 2,5 MA je Schule): 1,5 Jahre
Zusätzlich werden für die Planung Personalkapazitäten der Verwaltung (Amt 40
und SGB) gebunden.
Finanziell und auch zeitlich nicht berücksichtigt und kalkuliert werden können
zum jetzigen Zeitpunkt unabweisbar notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen im
Gebäude oder auf dem Gelände (z.B. Verbindung mehrerer Gebäude), deren
Notwendigkeit sich erst im weiteren Verlauf der Umsetzung von „SV light“ vor
Ort ergeben können. Solche unabweisbaren zusätzlichen Maßnahmen werden
mit Blick und im Vorgriff auf die notwendige spätere strukturierte Verkabelung
im Bedarfsfall bereits im Zusammenhang mit der „SV light“ umgesetzt.
Im Wirtschaftsplan des SGB ist die Position „Strukturierte Verkabelung“
enthalten. Eine Finanzierung von „SV light“ erfolgt aus diesem Ansatz.
Eine Inanspruchnahme von Förderprogrammen ist nicht vorgesehen, da „SV
light“ als provisorische Übergangslösung nicht unter die einschlägigen
Förderkautelen fällt (u.a. dauerhafte Ertüchtigung).
Außerdem hat sich, wie wiederholt im Schulausschuss – zuletzt am 19.01.2023
- ausgeführt, ein Einsatz von Fördermitteln zur Schaffung einer strukturierten
Verkabelung leider als nicht zielführend erwiesen. Fördermittel stehen stets nur
in sehr eng begrenzten Zeitkorridoren zur Verfügung. Die Maßnahmen müssen
in diesen Zeiträumen verbindlich abgewickelt und abgerechnet werden.
Die Ertüchtigung von rund 90 Schulstandorten mit einer strukturierten
Verkabelung ist mit zu vielen Unwägbarkeiten verbunden und auch
abrechnungstechnisch nicht zu leisten.
Für die finanzielle Unterstützung des Teilprojekts „Strukturierte Verkabelung“
hätten grundsätzlich Fördermittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II (KInvFGII) in Anspruch genommen
werden können. Daher hatte die Verwaltung seinerzeit rund 10 Mio. EUR aus
dem KInvFGII für den Ausbau der Strukturierten Verkabelung vorgesehen und
reserviert (vgl. DS-Nr. 1812371). Im Nachhinein (Dezember 2020) stellte sich
jedoch heraus, dass die Förderfähigkeit vom Fördermittelgeber für die „neue
Verkabelung“ in allen Fällen nur ergänzend zu einer Hauptmaßnahme
(Sanierung, Umbau oder Erweiterung) anerkannt würde. Dies wäre der Fall,
wenn z. B. auch (einzelne) Räumlichkeiten an der jeweiligen Schule saniert
würden. Nach den Vorgaben des Bundes darf der finanzielle Umfang der
ergänzenden Infrastrukturmaßnahme (Verkabelung) dabei keinesfalls den der
Hauptmaßnahme (Sanierung) übersteigen. D.h., dass eine Förderung von
Schulbaumaßnahmen in Schulgebäuden, die ausschließlich (oder
überwiegend) aus der „Strukturierten Verkabelung“ bestehen, aus dem
KInvFGII nicht förderfähig sind. Das SGB hat daher aus dem Förderanteil, derSeite 3 von 4
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ursprünglich für „Strukturierte Verkabelung“ vorgesehen war (rd. 10 Mio. EUR),
förderfähige Schulbau-/Sanierungsmaßnahmen refinanziert, die zwar im
Wirtschaftsplan hinterlegt waren, für die aber bis dahin keine Förderung
vorgesehen war. Die im Wirtschaftsplan dadurch „frei werdenden“ Mittel in
gleicher Höhe, werden im Gegenzug zur Umsetzung der „Strukturierten
Verkabelung“ (Pflichtaufgabe als Schulträger) dauerhaft vorgehalten. Der
Schulausschuss wurde darüber im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung
zum städtischen Fokus-Projekt „BIDW“ in seiner Sitzung am 14.04.21
informiert. An Schulstandorten sind daher keine Fördermittel aus dem KInvFGII
eingesetzt worden. (vgl. DS-Nr. 221485-01 ST).
Grundsätzlich bestand zudem die Möglichkeit, Fördermittel aus dem
Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ für Infrastrukturmaßnahmen (wie bspw.
die „Strukturierte Verkabelung“) im Rahmen der Digitalisierung der Schulen,
einzusetzen. Die Erfahrungen zur Schaffung der „Strukturierten Verkabelung“
an sog. „Pilotschulen“ hatte aber leider gezeigt, dass eine verlässliche
Abarbeitung innerhalb von eng gesetzten Förderkorridoren (DigitalPakt Schule
rd. 2 Jahre) aufgrund vielfältiger Unwägbarkeiten (u.a. Fachkräftemangel,
Lieferkettenproblematik, Firmeninsolvenzen, s.o.) nicht verlässlich möglich ist.
Die Verwaltung setzt daher – in Abstimmung mit der Politik - die als
„Schulträgerbudget“ zugewiesenen Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule für
die Teilprojekte „WLAN-Ausbau an Schulen“ und „Digitale Ausstattung von
Schulen“ ein (Erneuerung der Serverinfrastruktur, Interaktive Displays für
Klassenräume, mobile Endgeräte und digitale NW-Ausstattung.
Die Schaffung der Strukturierten Verkabelung ist Teil der notwendigen digitalen
Infrastruktur und gesetzliche Pflichtaufgabe des Schulträgers.
Als Auftragnehmer konnten die Stadtwerke Bonn („Inhouse-Geschäft“)
gewonnen werden, die bereits die Arbeiten im Pilotprojekt Clemens-August-
Schule durchgeführt haben. Zwischenzeitlich haben die Arbeiten zu „SV light“
an der Josefschule begonnen.
„SV light“, die bis Ende 2024 realisiert und umgesetzt sein soll, ist kein Ersatz
für die zwingend notwendige „Strukturierte Verkabelung“ im Rahmen von
BIDW. Diese muss an den rd. 40 Standorten in den kommenden Jahren nach
2024 sukzessive nachgerüstet werden.
„SV light“ ist eine provisorische Ergänzung, die sicherstellen soll, dass auch die
Grundschulen in den kommenden 5 bis 7 Jahren (mindestens eine
Schülergeneration) – wenn auch eingeschränkt – am Einsatz digitaler Medien
partizipieren können und nicht von den Möglichkeiten der Digitalisierung im
Unterricht abgehängt sind.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de