230257 · Beschlussvorlage
Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in 53123 Bonn Duisdorf, Fritz-Bauer-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 230257
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 27.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230257 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in 53123 Bonn Duisdorf, Fritz- Bauer-Straße Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.03.2023 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Hardtberg 28.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in Bonn Duisdorf, Fritz-Bauer-Str. wird zugestimmt. Begründung Der Vorplanung und der Kostenschätzung wurde im Rat am 25.08.2022 zugestimmt (DS-Nr. 221292). Die hier vorgestellte Entwurfsplanung wurde auf Grundlage der Vorplanung erstellt. Auf dem ehemaligen Gelände der Gallwitzkaserne entsteht derzeit im Ortsteil Duisdorf ein neues Wohngebiet mit ca. 520 Wohneinheiten. Deshalb werden an dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte und ein Jugendzentrum für den erhöhten Bedarf von Kindern und Jugendlichen erforderlich. Das ca. 4.000 qm große Grundstück lässt gemäß Bebauungsplan der Stadt Bonn Nr. 7419-26 Blatt 1 eine zulässige Bebauung von zwei Vollgeschossen zul. Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl ist mit 0,4/0,8 festgelegt. Auf dem Grundstück sind Baugrenzen festgeschrieben. Die Fläche ist als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Eine Kombination mit Wohnnutzung wäre daher nur nach Änderung des Bebauungsplanes möglich. Das Grundstück grenzt in südlicher Richtung an die Fritz-Bauer-Straße und in westlicher Richtung an die Edith-Stein-Anlage an. Insgesamt weist das Grundstück in Süd-Nord-Richtung einen deutlichen Geländeversatz von ca. 3,0 m auf, zudem existiert nochmals eine ca. 2,0 m hohe Böschung zur Fritz- Bauer-Straße. Für die Unterbringung der sechs-gruppigen Kindertagesstätte und des Jugendzentrums ist ein zweigeschossiger Baukörper mit einer Teilunterkellerung geplant. Hierbei wird unter Ausnutzung der vorgegebenenSeite 1 von 14 Seite 2 Topographie die KITA in den Obergeschossen untergebracht und das Jugendzentrum findet in der Teilunterkellerung Platz. Dadurch ist es möglich, für beide Nutzungseinheiten (KITA und Jugendzentrum) separate und voneinander getrennte ebenerdige Erschließungen und Zugangsbereiche zu schaffen. Die zugehörigen Spiel- und Außenbereiche sind –auch sichtgeschützt- voneinander abgetrennt. Die Kita wird im Westen von der Edith-Stein-Anlage barrierefrei erreicht. Eine weitere fußläufige Erschließung -wegen des unterschiedlichen Höhenniveaus als Rampe ausgebildet- wird im Süden direkt von der Fritz-Bauer-Straße erfolgen. Hier wurden im Zuge des Ausbaus der Fritz-Bauer-Straße bereits die Hohl- und Bring-Parkplätze angeordnet. Das im Norden tiefer liegende Jugendzentrum wird ebenfalls von der Edith- Stein-Anlage barrierefrei erschlossen. Hier sind auch die Parkplätze und die Müllstationen für die Einrichtung geplant. Eine weitere Fuß- und Radwegerschließung für das Jugendzentrum ist im Osten vom vorhandenen, neu angelegten Fuß- und Radweg aus dem Neubaugebiet vorgesehen. Die Feuerwehrzufahrt ist von der Edith-Stein-Anlage sichergestellt. Die Kindertagesstätte wird sechs Gruppen jeweils mit Hauptgruppenraum, Neben- und Differenzierungsraum, Sanitär- Abstell- und Garderobenbereich erhalten. Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sind über einen Aufzug behindertengerecht miteinander verbunden. Die Bruttogrundfläche der KITA beträgt 1.596,50 m². Das Jugendzentrum erhält einen offenen Bereich mit direkt angeschlossener offener Küche, einen Multifunktionsraum, ein Büro, Abstellräume, einen Putzmittelraum, Personal- und Besucher-WCs sowie ein separates Behinderten-WC. In der Teilunterkellerung sind auch die Hausanschlüsse und die zentrale Heizungstechnik geplant. Die Bruttogrundfläche des Jugendzentrums beträgt 317 m². Der Neubau ist so positioniert, dass getrennte, genügend große Spiel- und Außenflächen für beide Nutzungsbereiche entstehen. Für die KITA entsteht ein ca. 1.660 qm großes Spielareal mit unterschiedlichem Bewegungs- und Spielangeboten (Spiel- und Klettergeräte, Terrassen, Bobbycarfahrzonen, Sandflächen, Schaukel, Balancierparcours, etc.). Die gegebene Topographie wird dabei mit in die Gestaltung einbezogen. Naturnahe Spiel- und Beobachtungsangebote sind ebenfalls geplant. Für die U3-Kinder wird eine eigens für sie geeignete Spielzone geschaffen. Als Sonnenschutz sind neben großen Sonnensegeln und Sonnenschirmen vor allem auch Baumneuanpflanzungen vorgesehen. Die Außenanlagen des KITA-Bereiches werden unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungsanforderungen möglichst naturnah gestaltet. Hierbei sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielräume sowie der ganzjährige hohe Nutzungsdruck zu berücksichtigen. Die Bepflanzung erfolgt u.a. mit Bäumen, Obstgehölzen und Beerensträuchern. Der Jugendbereich erhält einen eigenen ca. 565 qm großen gestalteten Außenbereich mit Sitzblöcken, Grillplatz und Fitnessgeräten. Genügend Fläche zum Treffen, „Chillen“, Fahrradreparaturmöglichkeit, etc. ist vorgesehen. Neue Bepflanzungen mit Bäumen und Sträuchern ergänzen das Außengelände.Seite 2 von 14 Seite 3 Die notwendigen PKW-Stellplätze und Fahrradstellplätze werden gebäudenah angeordnet. Bei der Bemessung wurde der Ratsbeschluss vom 5.5.2022 zur Stellplatzsatzung (Beschlussvorlage Nr. 220179) berücksichtigt. Für den Neubau ist ein Energiestandard im Effizienzhaus 40- Standard geplant. Dies entspricht einem besseren als dem gesetzlich geforderten Standard. In der weiteren Planung wird geprüft, inwiefern eine Nachhaltigkeitszertifizierung erreicht wird. Ein entsprechendes Ingenieurbüro ist beauftragt. Das Gebäude wird in monolithischer Mauerwerksbauweise geplant. Es ist die Verwendung ökologischer, nachhaltiger Baustoffe vorgesehen und es wird auf die Verwendung mineralischer Dämmstoffe geachtet. Alle Hauptaufenthaltsräume der KITA wurden zur Süd/Ostseite ausgerichtet, um den Wärmeeintrag in den kälteren Jahreszeiten zu nutzen. Für den Sonnenschutz sind baulich ein auskragendes Dach und der Fluchtbalkon, Sonnenschutz vor den Fenstern sowie die Neuanpflanzung von Bäumen zur Schattenspendung vorgesehen. Das Gebäude erhält ein Flachdach, dass als begrüntes Dach (extensive Dachbegrünung) ausgebildet wird. Der Flachdachaufbau wird dabei als sogenanntes „(Regen)-Einstaudach“ geplant, das heißt, dass bei Starkregenereignissen eine definierte Wassermenge auf dem Dach aufgenommen werden kann und die zurückgehaltene Wassermenge nur langsam in das Kanalnetz abgeleitet wird. Im Fall eines Starkregenereignisses wird dadurch das öffentliche Kanalnetz entlastet. Das Dach des Neubaus erhält darüber hinaus eine Photovoltaikanlage. Die ersten Planungsabstimmungen mit den Stadtwerken Bonn sind diesbezüglich erfolgt, die Interesse am Betrieb signalisiert haben. Die notwendigen Aufständerungen für die Photovoltaikanlage sind in der Kostenberechnung bereits enthalten. Das Gebäude wird mit Fernwärme versorgt. Die Lüftungsanlage erhält eine Wärmerückgewinnung, Nachtauskühlung soll berücksichtigt werden. Die Toilettenspülung wird mit Regenwasser aus einer Zisterne erfolgen. In einem gesonderten Verfahren (DS-221530 und ergänzend 221530-01ST) wurde ein Baumfällantrag für die satzungsgeschützten und nichtsatzungsgeschützten Bäume auf dem Grundstück gestellt. Die Beschlussvorlage sieht Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vor. Am 24.10.2022 hat die Baumkommission die Vorlage uneingeschränkt empfohlen. Am 24.01.2023 hat die BV Hardtberg gemäß der Maßgabe der AUKLA der Planung grundsätzlich zugestimmt und empfohlen, die Baumreihe zwischen Baum 41 und 34 (Anlage: Genehmigungsplan vom 11.07.2022) zu erhalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzbarkeit der Erhaltung intensiv vor Ort zu prüfen. Die Planung und Umsetzung könne unabhängig der Maßgabe fortgeführt werden. Der Fällung der Bäume, die für die Zufahrten von der Edith-Stein-Anlage unumgänglich sind, wurde von der BV Hardtberg indes zugestimmt. Der Erhalt und fachgerechten Rückschnitt mit gärtnerischen Pflegemaßnahmen dieser Bäume sowie schützende Maßnahmen deren Wurzel- und Kronenbereiche während der Baustellenmaßnahmen wurde in der Kostenberechnung berücksichtigt. Sollten die Bäume nicht erhalten werden können, werden die hierfür zusätzlich notwendigen Ersatzpflanzungen umgesetzt.Seite 3 von 14 Seite 4 Um zu vermeiden, dass in den Bäumen und Gehölzen ggf. vorhandene Vogelarten oder Fledermäuse durch die Fällungen beeinträchtigt, verletzt oder getötet werden (Verbotstatbestände nach §44 Abs.1 BNatSchG), werden die Rodungsarbeiten ausschließlich außerhalb des allgemeinen Brutzeitraumes der Vögel (d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30. September (Bauzeitenregelung gem. § 39(5) Nr. 2 BNatSchG) durchgeführt. Grundsätzlich ist die Pflanzenauswahl und Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen unter dem Aspekt von ökologischer Vielfalt auch unter Einbeziehung des pädagogischen Konzeptes geplant. An der erforderlichen Stützwand am Höhenversatz zwischen KITA und Jugendzentrum ist eine Fassadenbegrünung vorgesehen. Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung werden an geeigneten Standorten an den Fassaden Nisthilfen angebracht. Sämtliche großen Glasflächenanteile werden mit geeigneten Maßnahmen gegen Vogelschlag gesichert und vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Zudem werden bei der Beleuchtung des Geländes generell insektenfreundliche Leuchtmittel mit staubdichter Abdeckung zum Schutz vor Insekten verwendet. Die Leuchten strahlen nicht über die Horizontale hinaus nach oben hin ab. Fassadenflächen werden hell (hohe Albedo) gestaltet. Die Planung des Neubaus wurde mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. abgestimmt. Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Altstandortes 7418-091, der ehemaligen Gallwitzkaserne. Im Zuge der Erstellung des Bodengutachtens wurden Altlasten in Auffüllungen mit einem erhöhten TOC-, PAK- und Kohlwasserstoff-Gehalt vorgefunden. Der Austausch des schadstoffbelasteten Bodens ist in der Kostenberechnung berücksichtigt. Finanzierung Die im Rat am 25.08.2022 beschlossene Vorplanung und die dazugehörige Kostenschätzung in Höhe von 9.031.000 € basierten auf der Kostenschätzung des Architekturbüros vom Juni 2022. In den Gesamtkosten war ein Risikozuschlag in Höhe von 15,5 % und die Baukostensteigerung von 6 % pro Jahr berücksichtigt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach der Entwurfsplanung auf 9.914.000 €. Neben der allgemeinen tiefergehenden Planung sind darin die Unterkonstruktion für die Photovoltaikanlage, die nun durch das SGB errichtet wird, der laut des Bodengutachtens notwendige Austausch vorhandener schadstoffbelasteter Böden, Kosten für Sicherungs- und Pflegemaßnahmen für den Baumbestand an der Edith-Stein-Anlage auf Grund der Maßgabe zu DS- Nr. 221530 sowie Baupreissteigerungen vor allem von Stahl und Zementprodukten seit Beginn des Ukrainekrieges und den damit verbundenen gestörten Lieferketten enthalten. In den fortgeschriebenen Gesamtkosten ist ein Risikozuschlag von 11,9 % und die Baukostensteigerung von 6% pro Jahr berücksichtigt. Die Maßnahme wird voraussichtlich durch den Landschaftsverband RheinlandSeite 4 von 14 Seite 5 bezuschusst. Für die Finanzierung des weiteren Finanzbedarfs kommt die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau der KfW in Frage. Das Programm startet ab März 2023. Voraussetzung für die Förderung ist der Erhalt eines Nachhaltigkeitszertifikats. Weitere Fördermöglichkeiten sind Förderdarlehen der Programme „Kommunal Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß § 82 GO NRW erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des Haushalts 2023/2024. Finanzielle Auswirkungen : Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan) Auszahlungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Kita und Jugendzentrum Fritz- Bauer-Straße 1.343.000 604300 2023 312.000 4.745.000 604300 2024 3.245.000 2.507.000 604300 2025 7.000 1.319.000 604300 2026 -2.681.000 0 604300 2027 0 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 9.914.000 883.000 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag / Sachkonto Veranschlagt im WPL Davon noch bereitzustellen Deckung Bauunterhaltung(1,2%) 118.968 604400 Betriebskosten (Strom,…) 39.580 600100 Abschreibungen(80Jahre) 123.925 650000 Zinsen(2,5%) 247.850 660000 Einzahlungen/Erträge 0 Haushaltsbelastung jährlich 530.323 [1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung Anlage/n 1 Baubeschreibung (öffentlich) 2 Lageplan (öffentlich) 3 Grundriss UG (öffentlich) 4 Grundriss EG (öffentlich)Seite 5 von 14 Seite 6 5 Grundriss OG + Dachaufsicht (öffentlich) 6 Schnitte (öffentlich) 7 Ansichten (öffentlich) 8 Präsentationsplan-Lageplan (öffentlich)Seite 6 von 14 BAUBESCHREIBUNG Anlage zu Tagesordnungspunkt BAUMAßNAHME Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum Fritz-Bauer-Str., 53123 Bonn-Duisdorf RAUMPROGRAMM Kita: 6 Hauptgruppenräume mit Abstellräumen, 6 Nebengruppenräume, 6 Differenzierungsräume, 4 Sanitärbereiche (davon werden 2 Sanitärbereiche von zwei Gruppen genutzt), 6 Garderobenbereiche, 1 Mehrzweckraum mit Geräteraum, 1 Küche mit Vorratsraum, 1 Teeküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personalraum, 1 Wirtschaftsraum, 2 Putzmittelräume, 2 Personal-WCs, 1 Besucher-WC, Aufzug, Kinderwagenabstellfläche, Technikraum Jugendzentrum: 1 „offener Bereich“ mit Küche und Abstellraum, 1 Multifunktionsraum, 1 Büro, 1 Personal-WC, 2 Besucher-WCs, 1 Putzmittelraum, 1 Abstellraum, Hausanschluss/Technikraum ZUSÄTZLICHE MAßNAHMEN Herstellen des Spiel- und Außenbereiches für Kindertagesstätte und Jugendzentrum auf unterschiedlichen Ebenen NUF Nettogrundrissfläche BGF Bruttogrundrissfläche 1134 m², davon 960 m² für KITA und 174 m² für Jugendbereich 1913,5 m² Neubau Kindertagestätte/Jugendzentrum : 2.779 €/m² (BGF) Für den Neubau von Kindergärten, unterkellert, weist die Preisspanne laut Baukostenindex 1. Quartal 2023 bei 6% Bau- kostensteigerung p.a. 1.998,10/€/m² BGF bis 2.734,80 €/m² BGF aus. Wegen des geplanten hohen Energiestandards, der teilweise hochwertige Nutzung des Untergeschosses als Jugendzentrum, der Topographie des Geländes, des schlechten Baugrundes sowie der Entsorgung von Altlasten liegen die Kosten im oberen, leicht erhöhten Bereich KOSTENBERECHNUNG (brutto) 100 Grundstück 0,00 Euro 200 Herrichten und Erschließen 58.000,00 Euro 300 Bauwerk - Baukonstruktion 3.886.000,00 Euro 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 1.433.000,00 Euro 500 Außenanlagen 1.062.000,00 Euro 600 Ausstattung 369.000,00 Euro 700 Baunebenkosten 1.391.000,00 Euro GSK Euro 8.199.000,00 BK 7.830.000,00 Euro EK 369.000,00 Euro Risikozuschlag 11,9 % Baukostensteigerung 6% p.a. Baukosten gesamt 976.000,00 Euro 739.000,00 Euro 9.914.000,00 EuroSeite 7 von 14 KOSTENSTAND Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 01/2023 KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise DACHAUFBAU Flachdach als Gründach (Regeneinstaudach) in Kombination mit Photovoltaikanlage FASSADENAUSBILDUNG Monolithische Bauweise mit Porotonsteinen, beidseitig verputzt, Teilbereiche verklinkert INNENAUSBAU Massive Wände, sowie Leichtbauwände TECHNISCHER AUSBAU Energieniveau KfW 40, Fernwärmeanschluss, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Nachtkühlung, Entwässerung, MSR- Regeltechnik, Leistungserhöhung des vorhandenen Strom- und Telekommunikationshausanschlusses, Regenwassernutzung für Toilettenspülung, BESONDERE EINRICHTUNGEN Fassadenbegrünung an Stützwand AUßENANLAGEN KITA: ca. 1.660 qm großes Außengeländes Jugendzentrum: ca. 565 qm großes Außengelände Stellplätze für PKWs und Fahrräder, Rampen und Stufenanlagen, Bepflanzung mit Bäumen und SträuchernSeite 8 von 14 Seite 9 von 14 Seite 10 von 14 Seite 11 von 14 Seite 12 von 14 Seite 13 von 14 Seite 14 von 14
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