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230257 · Beschlussvorlage

Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in 53123 Bonn Duisdorf, Fritz-Bauer-Straße

Nummer
230257
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
27.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 28.03.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.03.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.03.2023 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 230257-01 ST Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in 53123 Bonn Duisdorf, Fritz-Bauer-Straße; hier: Prüfungsergebnis Maßgabe aus DS 221530 - Baumfällung Baum 34-41

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Beschlussvorlage
öffentlich
230257
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit
Jugendzentrum in 53123 Bonn Duisdorf, Fritz-
Bauer-Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.03.2023 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 28.03.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung für den Neubau einer 6-gruppigen
Kindertagesstätte mit Jugendzentrum in Bonn Duisdorf, Fritz-Bauer-Str. wird
zugestimmt.
Begründung
Der Vorplanung und der Kostenschätzung wurde im Rat am 25.08.2022
zugestimmt (DS-Nr. 221292). Die hier vorgestellte Entwurfsplanung wurde auf
Grundlage der Vorplanung erstellt.
Auf dem ehemaligen Gelände der Gallwitzkaserne entsteht derzeit im Ortsteil
Duisdorf ein neues Wohngebiet mit ca. 520 Wohneinheiten. Deshalb werden an
dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte und ein Jugendzentrum für den
erhöhten Bedarf von Kindern und Jugendlichen erforderlich.
Das ca. 4.000 qm große Grundstück lässt gemäß Bebauungsplan der Stadt
Bonn Nr. 7419-26 Blatt 1 eine zulässige Bebauung von zwei Vollgeschossen
zul. Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl ist mit 0,4/0,8 festgelegt.
Auf dem Grundstück sind Baugrenzen festgeschrieben. Die Fläche ist als
Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Eine Kombination mit
Wohnnutzung wäre daher nur nach Änderung des Bebauungsplanes möglich.
Das Grundstück grenzt in südlicher Richtung an die Fritz-Bauer-Straße und in
westlicher Richtung an die Edith-Stein-Anlage an. Insgesamt weist das
Grundstück in Süd-Nord-Richtung einen deutlichen Geländeversatz von ca. 3,0
m auf, zudem existiert nochmals eine ca. 2,0 m hohe Böschung zur Fritz-
Bauer-Straße. Für die Unterbringung der sechs-gruppigen Kindertagesstätte
und des Jugendzentrums ist ein zweigeschossiger Baukörper mit einer
Teilunterkellerung geplant. Hierbei wird unter Ausnutzung der vorgegebenenSeite 1 von 14
Seite 2
Topographie die KITA in den Obergeschossen untergebracht und das
Jugendzentrum findet in der Teilunterkellerung Platz. Dadurch ist es möglich,
für beide Nutzungseinheiten (KITA und Jugendzentrum) separate und
voneinander getrennte ebenerdige Erschließungen und Zugangsbereiche zu
schaffen. Die zugehörigen Spiel- und Außenbereiche sind –auch
sichtgeschützt- voneinander abgetrennt.
Die Kita wird im Westen von der Edith-Stein-Anlage barrierefrei erreicht. Eine
weitere fußläufige Erschließung -wegen des unterschiedlichen Höhenniveaus
als Rampe ausgebildet- wird im Süden direkt von der Fritz-Bauer-Straße
erfolgen. Hier wurden im Zuge des Ausbaus der Fritz-Bauer-Straße bereits die
Hohl- und Bring-Parkplätze angeordnet.
Das im Norden tiefer liegende Jugendzentrum wird ebenfalls von der Edith-
Stein-Anlage barrierefrei erschlossen. Hier sind auch die Parkplätze und die
Müllstationen für die Einrichtung geplant. Eine weitere Fuß- und
Radwegerschließung für das Jugendzentrum ist im Osten vom vorhandenen,
neu angelegten Fuß- und Radweg aus dem Neubaugebiet vorgesehen. Die
Feuerwehrzufahrt ist von der Edith-Stein-Anlage sichergestellt.
Die Kindertagesstätte wird sechs Gruppen jeweils mit Hauptgruppenraum,
Neben- und Differenzierungsraum, Sanitär- Abstell- und Garderobenbereich
erhalten.
Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sind über einen Aufzug behindertengerecht
miteinander verbunden. Die Bruttogrundfläche der KITA beträgt 1.596,50 m².
Das Jugendzentrum erhält einen offenen Bereich mit direkt angeschlossener
offener Küche, einen Multifunktionsraum, ein Büro, Abstellräume, einen
Putzmittelraum, Personal- und Besucher-WCs sowie ein separates
Behinderten-WC. In der Teilunterkellerung sind auch die Hausanschlüsse und
die zentrale Heizungstechnik geplant. Die Bruttogrundfläche des
Jugendzentrums beträgt 317 m².
Der Neubau ist so positioniert, dass getrennte, genügend große Spiel- und
Außenflächen für beide Nutzungsbereiche entstehen. Für die KITA entsteht ein
ca. 1.660 qm großes Spielareal mit unterschiedlichem Bewegungs- und
Spielangeboten (Spiel- und Klettergeräte, Terrassen, Bobbycarfahrzonen,
Sandflächen, Schaukel, Balancierparcours, etc.). Die gegebene Topographie
wird dabei mit in die Gestaltung einbezogen. Naturnahe Spiel- und
Beobachtungsangebote sind ebenfalls geplant. Für die U3-Kinder wird eine
eigens für sie geeignete Spielzone geschaffen. Als Sonnenschutz sind neben
großen Sonnensegeln und Sonnenschirmen vor allem auch
Baumneuanpflanzungen vorgesehen. Die Außenanlagen des KITA-Bereiches
werden unter Berücksichtigung der vielfältigen Nutzungsanforderungen
möglichst naturnah gestaltet. Hierbei sind die sicherheitstechnischen
Anforderungen an die Spielräume sowie der ganzjährige hohe Nutzungsdruck
zu berücksichtigen. Die Bepflanzung erfolgt u.a. mit Bäumen, Obstgehölzen
und Beerensträuchern.
Der Jugendbereich erhält einen eigenen ca. 565 qm großen gestalteten
Außenbereich mit Sitzblöcken, Grillplatz und Fitnessgeräten. Genügend Fläche
zum Treffen, „Chillen“, Fahrradreparaturmöglichkeit, etc. ist vorgesehen. Neue
Bepflanzungen mit Bäumen und Sträuchern ergänzen das Außengelände.Seite 2 von 14
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Die notwendigen PKW-Stellplätze und Fahrradstellplätze werden gebäudenah
angeordnet. Bei der Bemessung wurde der Ratsbeschluss vom 5.5.2022 zur
Stellplatzsatzung (Beschlussvorlage Nr. 220179) berücksichtigt.
Für den Neubau ist ein Energiestandard im Effizienzhaus 40- Standard geplant.
Dies entspricht einem besseren als dem gesetzlich geforderten Standard. In
der weiteren Planung wird geprüft, inwiefern eine Nachhaltigkeitszertifizierung
erreicht wird. Ein entsprechendes Ingenieurbüro ist beauftragt.
Das Gebäude wird in monolithischer Mauerwerksbauweise geplant. Es ist die
Verwendung ökologischer, nachhaltiger Baustoffe vorgesehen und es wird auf
die Verwendung mineralischer Dämmstoffe geachtet. Alle
Hauptaufenthaltsräume der KITA wurden zur Süd/Ostseite ausgerichtet, um
den Wärmeeintrag in den kälteren Jahreszeiten zu nutzen. Für den
Sonnenschutz sind baulich ein auskragendes Dach und der Fluchtbalkon,
Sonnenschutz vor den Fenstern sowie die Neuanpflanzung von Bäumen zur
Schattenspendung vorgesehen. Das Gebäude erhält ein Flachdach, dass als
begrüntes Dach (extensive Dachbegrünung) ausgebildet wird. Der
Flachdachaufbau wird dabei als sogenanntes „(Regen)-Einstaudach“ geplant,
das heißt, dass bei Starkregenereignissen eine definierte Wassermenge auf
dem Dach aufgenommen werden kann und die zurückgehaltene Wassermenge
nur langsam in das Kanalnetz abgeleitet wird. Im Fall eines
Starkregenereignisses wird dadurch das öffentliche Kanalnetz entlastet.
Das Dach des Neubaus erhält darüber hinaus eine Photovoltaikanlage. Die
ersten Planungsabstimmungen mit den Stadtwerken Bonn sind diesbezüglich
erfolgt, die Interesse am Betrieb signalisiert haben. Die notwendigen
Aufständerungen für die Photovoltaikanlage sind in der Kostenberechnung
bereits enthalten.
Das Gebäude wird mit Fernwärme versorgt. Die Lüftungsanlage erhält eine
Wärmerückgewinnung, Nachtauskühlung soll berücksichtigt werden. Die
Toilettenspülung wird mit Regenwasser aus einer Zisterne erfolgen.
In einem gesonderten Verfahren (DS-221530 und ergänzend 221530-01ST)
wurde ein Baumfällantrag für die satzungsgeschützten und
nichtsatzungsgeschützten Bäume auf dem Grundstück gestellt. Die
Beschlussvorlage sieht Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vor.
Am 24.10.2022 hat die Baumkommission die Vorlage uneingeschränkt
empfohlen. Am 24.01.2023 hat die BV Hardtberg gemäß der Maßgabe der
AUKLA der Planung grundsätzlich zugestimmt und empfohlen, die Baumreihe
zwischen Baum 41 und 34 (Anlage: Genehmigungsplan vom 11.07.2022) zu
erhalten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzbarkeit der Erhaltung
intensiv vor Ort zu prüfen. Die Planung und Umsetzung könne unabhängig der
Maßgabe fortgeführt werden. Der Fällung der Bäume, die für die Zufahrten von
der Edith-Stein-Anlage unumgänglich sind, wurde von der BV Hardtberg indes
zugestimmt.
Der Erhalt und fachgerechten Rückschnitt mit gärtnerischen Pflegemaßnahmen
dieser Bäume sowie schützende Maßnahmen deren Wurzel- und
Kronenbereiche während der Baustellenmaßnahmen wurde in der
Kostenberechnung berücksichtigt.
Sollten die Bäume nicht erhalten werden können, werden die hierfür zusätzlich
notwendigen Ersatzpflanzungen umgesetzt.Seite 3 von 14
Seite 4
Um zu vermeiden, dass in den Bäumen und Gehölzen ggf. vorhandene
Vogelarten oder Fledermäuse durch die Fällungen beeinträchtigt, verletzt oder
getötet werden (Verbotstatbestände nach §44 Abs.1 BNatSchG), werden die
Rodungsarbeiten ausschließlich außerhalb des allgemeinen Brutzeitraumes der
Vögel (d.h. außerhalb des Zeitraumes vom 01. März bis 30. September
(Bauzeitenregelung gem. § 39(5) Nr. 2 BNatSchG) durchgeführt.
Grundsätzlich ist die Pflanzenauswahl und Neuanpflanzung von Bäumen und
Büschen unter dem Aspekt von ökologischer Vielfalt auch unter Einbeziehung
des pädagogischen Konzeptes geplant. An der erforderlichen Stützwand am
Höhenversatz zwischen KITA und Jugendzentrum ist eine Fassadenbegrünung
vorgesehen.
Als Maßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbesserung werden an
geeigneten Standorten an den Fassaden Nisthilfen angebracht. Sämtliche
großen Glasflächenanteile werden mit geeigneten Maßnahmen gegen
Vogelschlag gesichert und vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde
abgestimmt. Zudem werden bei der Beleuchtung des Geländes generell
insektenfreundliche Leuchtmittel mit staubdichter Abdeckung zum Schutz vor
Insekten verwendet. Die Leuchten strahlen nicht über die Horizontale hinaus
nach oben hin ab.
Fassadenflächen werden hell (hohe Albedo) gestaltet.
Die Planung des Neubaus wurde mit der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.
abgestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Altstandortes 7418-091, der
ehemaligen Gallwitzkaserne. Im Zuge der Erstellung des Bodengutachtens
wurden Altlasten in Auffüllungen mit einem erhöhten TOC-, PAK- und
Kohlwasserstoff-Gehalt vorgefunden. Der Austausch des schadstoffbelasteten
Bodens ist in der Kostenberechnung berücksichtigt.
Finanzierung
Die im Rat am 25.08.2022 beschlossene Vorplanung und die dazugehörige
Kostenschätzung in Höhe von 9.031.000 € basierten auf der Kostenschätzung
des Architekturbüros vom Juni 2022. In den Gesamtkosten war ein
Risikozuschlag in Höhe von 15,5 % und die Baukostensteigerung von 6 % pro
Jahr berücksichtigt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach der Entwurfsplanung auf
9.914.000 €. Neben der allgemeinen tiefergehenden Planung sind darin die
Unterkonstruktion für die Photovoltaikanlage, die nun durch das SGB errichtet
wird, der laut des Bodengutachtens notwendige Austausch vorhandener
schadstoffbelasteter Böden, Kosten für Sicherungs- und Pflegemaßnahmen für
den Baumbestand an der Edith-Stein-Anlage auf Grund der Maßgabe zu DS-
Nr. 221530 sowie Baupreissteigerungen vor allem von Stahl und
Zementprodukten seit Beginn des Ukrainekrieges und den damit verbundenen
gestörten Lieferketten enthalten. In den fortgeschriebenen Gesamtkosten ist ein
Risikozuschlag von 11,9 % und die Baukostensteigerung von 6% pro Jahr
berücksichtigt.
Die Maßnahme wird voraussichtlich durch den Landschaftsverband RheinlandSeite 4 von 14
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bezuschusst.
Für die Finanzierung des weiteren Finanzbedarfs kommt die Bundesförderung
für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau der KfW in Frage. Das
Programm startet ab März 2023. Voraussetzung für die Förderung ist der Erhalt
eines Nachhaltigkeitszertifikats.
Weitere Fördermöglichkeiten sind Förderdarlehen der Programme „Kommunal
Invest“ und „Kommunal Invest Plus“ der NRW-Bank.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß § 82 GO NRW
erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des
Haushalts 2023/2024.
Finanzielle Auswirkungen :
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Innere Verwaltung 1.01.29 Gebäudemanagement Bonn
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten im Vermögensplan)
Auszahlungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Kita und Jugendzentrum Fritz-
Bauer-Straße 1.343.000 604300 2023 312.000
4.745.000 604300 2024 3.245.000
2.507.000 604300 2025 7.000
1.319.000 604300 2026 -2.681.000
0 604300 2027 0
Einzahlungen
Investiver Finanzsaldo 9.914.000 883.000
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) X
Konsumtive Kosten der Maßnahme (Aufwandskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung) X
Auszahlungen/Aufwendungen Betrag Projektauftrag /
Sachkonto
Veranschlagt im
WPL
Davon noch
bereitzustellen Deckung
Bauunterhaltung(1,2%) 118.968 604400
Betriebskosten (Strom,…) 39.580 600100
Abschreibungen(80Jahre) 123.925 650000
Zinsen(2,5%) 247.850 660000
Einzahlungen/Erträge 0
Haushaltsbelastung jährlich 530.323
[1] Ggfls. weitere Erläuterungen in der nachfolgenden Begründung
Anlage/n
1 Baubeschreibung (öffentlich)
2 Lageplan (öffentlich)
3 Grundriss UG (öffentlich)
4 Grundriss EG (öffentlich)Seite 5 von 14
Seite 6
5 Grundriss OG + Dachaufsicht (öffentlich)
6 Schnitte (öffentlich)
7 Ansichten (öffentlich)
8 Präsentationsplan-Lageplan (öffentlich)Seite 6 von 14
BAUBESCHREIBUNG Anlage zu
Tagesordnungspunkt
BAUMAßNAHME Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte mit Jugendzentrum
Fritz-Bauer-Str., 53123 Bonn-Duisdorf
RAUMPROGRAMM Kita:
6 Hauptgruppenräume mit Abstellräumen, 6 Nebengruppenräume, 6
Differenzierungsräume, 4 Sanitärbereiche (davon werden 2
Sanitärbereiche von zwei Gruppen genutzt), 6 Garderobenbereiche,
1 Mehrzweckraum mit Geräteraum, 1 Küche mit Vorratsraum, 1
Teeküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personalraum, 1 Wirtschaftsraum, 2
Putzmittelräume, 2 Personal-WCs, 1 Besucher-WC, Aufzug,
Kinderwagenabstellfläche, Technikraum
Jugendzentrum:
1 „offener Bereich“ mit Küche und Abstellraum, 1
Multifunktionsraum, 1 Büro, 1 Personal-WC, 2 Besucher-WCs, 1
Putzmittelraum, 1 Abstellraum, Hausanschluss/Technikraum
ZUSÄTZLICHE MAßNAHMEN Herstellen des Spiel- und Außenbereiches für Kindertagesstätte und
Jugendzentrum auf unterschiedlichen Ebenen
NUF Nettogrundrissfläche
BGF Bruttogrundrissfläche
1134 m², davon 960 m² für KITA und 174 m² für Jugendbereich
1913,5 m²
Neubau Kindertagestätte/Jugendzentrum : 2.779 €/m² (BGF)
Für den Neubau von Kindergärten, unterkellert, weist die
Preisspanne laut Baukostenindex 1. Quartal 2023 bei 6% Bau-
kostensteigerung p.a. 1.998,10/€/m² BGF bis 2.734,80 €/m² BGF
aus. Wegen des geplanten hohen Energiestandards, der teilweise
hochwertige Nutzung des Untergeschosses als Jugendzentrum, der
Topographie des Geländes, des schlechten Baugrundes sowie der
Entsorgung von Altlasten liegen die Kosten im oberen, leicht
erhöhten Bereich
KOSTENBERECHNUNG (brutto)
100 Grundstück 0,00 Euro
200 Herrichten und Erschließen 58.000,00 Euro
300 Bauwerk - Baukonstruktion 3.886.000,00 Euro
400 Bauwerk - Techn. Anlagen 1.433.000,00 Euro
500 Außenanlagen 1.062.000,00 Euro
600 Ausstattung 369.000,00 Euro
700 Baunebenkosten 1.391.000,00 Euro
GSK Euro 8.199.000,00 BK 7.830.000,00 Euro EK 369.000,00 Euro
Risikozuschlag 11,9 %
Baukostensteigerung 6% p.a.
Baukosten gesamt
976.000,00 Euro
739.000,00 Euro
9.914.000,00 EuroSeite 7 von 14
KOSTENSTAND
Zeitpunkt der Ermittlung Monat/Jahr: 01/2023
KONSTRUKTIVES SYSTEM Massivbauweise
DACHAUFBAU Flachdach als Gründach (Regeneinstaudach) in Kombination mit
Photovoltaikanlage
FASSADENAUSBILDUNG Monolithische Bauweise mit Porotonsteinen, beidseitig verputzt,
Teilbereiche verklinkert
INNENAUSBAU Massive Wände, sowie Leichtbauwände
TECHNISCHER AUSBAU Energieniveau KfW 40, Fernwärmeanschluss, Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung, Nachtkühlung, Entwässerung, MSR-
Regeltechnik, Leistungserhöhung des vorhandenen Strom- und
Telekommunikationshausanschlusses, Regenwassernutzung für
Toilettenspülung,
BESONDERE EINRICHTUNGEN Fassadenbegrünung an Stützwand
AUßENANLAGEN KITA: ca. 1.660 qm großes Außengeländes
Jugendzentrum: ca. 565 qm großes Außengelände Stellplätze für
PKWs und Fahrräder,
Rampen und Stufenanlagen,
Bepflanzung mit Bäumen und SträuchernSeite 8 von 14
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Datenstand: 02.11.2026, 21:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de