230252 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens PW Austraße, Ertüchtigung der bau-, maschinen- und elektrotechnischen Einrichtungen des Schmutzwasserpumpwerkes
Kerndaten
- Nummer
- 230252
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 15.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 230252 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens PW Austraße, Ertüchtigung der bau-, maschinen- und elektrotechnischen Einrichtungen des Schmutzwasserpumpwerkes Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme Pumpwerk Austraße, Ertüchtigung der bau-, maschinen- und elektrotechnischen Einrichtungen des Schmutzwasserpumpwerkes, wird zugestimmt. Begründung Die Stadt Bonn betreibt im Stadtgebiet Pumpwerke zur Schmutz-, Regen- und Mischwasserförderung. Das Pumpwerk Austraße ist ein Hauptbestandteil des Hauptsammlersystems Bad Godesberg Süd, das Schmutz- und Regenwasser zur Kläranlage Bad Godesberg ableitet. Es befindet sich am John-J.-McCloy-Ufer und wurde 1976 in Betrieb genommen. Das Pumpwerk ist in zwei separate Pumpenkammern (Schmutz-/ Trocken- wetterpumpstation und Regen-/Hochwasserpumpstation) unterteilt. Die Sanierung der wesentlichen maschinentechnischen Ausrüstung der Regen- bzw. Hochwasserpumpstation wurde bereits im Mai 2007 abgeschlossen. Zur Erhaltung der Betriebs- und Funktionssicherheit des Schmutz-/ Trockenwetterpumpwerkes müssen die maschinentechnischen Anlagenteile aufgrund des hohen Anlagenalters ausgetauscht werden. Die Schaltanlage einschließlich der zugehörigen Fernwirktechnik bedarf der Anpassung an den Stand der Technik. Des Weiteren ist auf Grund der steigenden Hochwasserspiegel zur Gewährleistung der erforderlichen Hochwassersicherheit eine Änderung des Aufstellortes der Schaltanlage erforderlich. Die Bautechnik ist im Rahmen dieser Maßnahme ebenfalls zu sanieren und entsprechend den sicherheitstechnischen Anforderungen zu überarbeiten.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Unterhaltung der Kläranlagen und Pumpwerke ist Bestandteil der rechtlichen Pflichtaufgabe Abwasserbeseitigung. Die Mittel sind im Haushalt eingestellt. Die Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung) sind erfüllt. Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2023-635 BN-2023-636 BN-2023-634 x VOB UVgO VgV Juli 2023 – März 2024 M+E-Technik: 620.000€ Wasserhaltg.: 615.000€ Bautechnik: 1.180.000€ Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung 78.5200 5660011030110 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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